Niedersächsische Landesmedienanstalt fördert journalistische Fortbildungen lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter sowie Presseverlage in Niedersachsen; 80% Zuschuss, max 10.000 Euro

Schritt 1: Informieren - Bin ich förderfähig?

HOW-TO FÖRDERANTRAG Schritt 1: Informieren - Bin ich förderfähig? Einen Antrag auf Förderung können nach den Vorgaben des Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Presseverlage sowie Anbieter rundfunkähnlicher Telemedien, die ihren Sitz in Niedersachsen haben, stellen. Veranstalter von Rundfunkprogrammen nach § 34 Satz 1 Nr. 11 NMedienG mit niedersächsischer Zulassung sind ebenfalls förderberechtigt. Dies kann auch auf Veranstalter zutreffen, deren Sitz nicht in Niedersachsen ist. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Unternehmen, nicht die Mitarbeiterinnen selbst. Schritt 2: Informieren – Ist die Fortbildung förderfähig? Stimmt das Format? Förderfähig sind überbetriebliche Kurse, Seminare und Workshops, die von externen Dienstleistern veranstaltet werden oder Inhouse-Trainings. Sowohl Präsenz- als auch Online- Veranstaltungen sind möglich. Stimmt der Inhalt? Zentral ist, dass die Qualifizierungsmaßnahmen inhaltlich erkennbar auf eine Stärkung journalistischer Kompetenzen ausgerichtet sind. Das sind beispielsweise Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die die journalistische Qualität und Sorgfalt stärken, Vielfalt und Strategien gegen Desinformation fördern, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherung verbessern sowie Finanzierung, Publikumskommunikation, Vernetzung und den Einsatz digitaler Werkzeuge weiterentwickeln. Nicht förderfähig sind individuelles Coaching oder Angebote zu Marketing und Vertrieb. Hinweis: Die NLM bezuschusst förderfähige Vorhaben mit bis zu 80 Prozent, maximal bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Ein Antrag auf Zuwendung sollte den Betrag von 1.000 Euro nicht unterschreiten. Schritt 3: Vorbereiten – Habe ich alle Unterlagen? Antragsformular verwendet Maßnahmenbeschreibung, Zeitraum, Teilnehmerinnen und Finanzierung aufgeführt ggf. Nachweis zur Berechtigung zum Vorsteuerabzug hinzugefügt De-minimis-Erklärung unterschrieben Schritt 4: Einreichen und unterschreiben Den vollständigen Antrag inklusive aller Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: antrag-QJ@nlm.de. Zusätzlich muss der Antrag im Original unterschrieben bis zum 6. Oktober 2026, 12:00 Uhr, bei der NLM eingehen: Niedersächsische Landesmedienanstalt, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover