Ratsfraktion Volt beantragt Hitzeschutzmaßnahmen in Köln; Verbindliche Hitzeschutz-Standards gefordert

Antrag/Anfrage Volt

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 31.07.2026 AN/1240/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 10.08.2026

Hitzeschutz für vulnerable Personengruppen im Kontext städtischer Verantwortung der Stadt Köln

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Köln hat mit seiner Hitzeaktionsplanung, dem Hitzeportal, dem Hitzetelefon und dem Hitzeregister früh- zeitig und vorbildlich Strukturen geschaffen, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen extre- mer Hitze zu schützen. Die bisherigen Berichte verdeutlichen jedoch, dass der Schwerpunkt bislang vor allem auf Information, Sensibilisierung, der Bereitstellung kühler Rückzugsorte sowie der Vernetzung relevanter Akteure liegt. Vor dem Hintergrund zunehmender und länger anhaltender Hitzeperioden stellt sich daher die Frage, welche konkreten baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen die Stadt Köln innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereichs zusätzlich umsetzt, um insbesondere be- sonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wirksam zu schützen. Aus diesen Gründen bitten wir die Ver- waltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen

  1. Wie bewertet die Verwaltung den bisherigen Stand des Hitzeschutzes für vulnerable Personengrup- pen in Köln, insbesondere in Senior*innenheimen, Orten der Eingliederungshilfe, Krankenhäusern sowie Schulen und Kitas, und welche konkreten Lücken sieht sie trotz der bereits vorbildlich aufge- setzten Hitzeaktionsplanung?

  2. Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt Köln in ihrem eigenen Einflussbereich, ins- besondere als Eigentümerin städtischer Gebäude, als Arbeitgeberin und über städtische Beteiligun- gen und Tochtergesellschaften, um wirksamen Hitzeschutz baulich, technisch und organisatorisch zu sichern?

  3. Welche verbindlichen oder orientierenden Standards verfolgt die Stadt Köln bei Neubauten, Umbau- ten und Sanierungen städtischer oder städtisch beherrschter Einrichtungen, um Hitzeschutz nicht nur

An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester

Ratsfraktion Volt

Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz, Zi. B 137 50667 Köln

Volt@stadt-koeln.de

  • 2 -

über Verhaltensempfehlungen, sondern auch über bauliche Maßnahmen wie Verschattung, Däm- mung, Lüftung und Klimatisierung umzusetzen?

  1. Wie wird in Köln mit Blick auf Schulen, Kitas, Kliniken und besondere Wohnformen geprüft, wo stati- onäre oder mobile Kühltechnik, einschließlich Klimageräten, kurzfristig oder dauerhaft erforderlich sein kann, und nach welchen Kriterien entscheidet die Stadt über deren Einsatz?

  2. Welche der international etablierten baulichen und technischen Hitzeschutzmaßnahmen hält die Ver- waltung in Köln für übertragbar, und welche Voraussetzungen müssten für ihre Umsetzung in öffent- lichen Einrichtungen geschaffen werden?

Begründung: Extreme Hitze ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr, sondern entwickelt sich zu einer dauerhaf- ten Herausforderung, auf die Deutschland und auch Köln bislang nur unzureichend vorbereitet sind. Die Klimakrise führt dazu, dass Hitzeperioden häufiger, intensiver und länger andauern. Dadurch entstehen erhebliche gesundheitliche Belastungen, insbesondere für ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Be- hinderung sowie Patientinnen und Bewohnerinnen sensibler Einrichtungen. In vielen anderen Ländern gehören baulicher Hitzeschutz, wirksame Verschattung und der gezielte Ein- satz technischer Kühlung seit Jahren zu den etablierten Standards, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Auch in Deutschland verändert sich die rechtliche und gesellschaftliche Bewertung: Der Einbau von Split-Klimageräten wird zunehmend als berechtigtes Schutzinteresse anerkannt. Gleichzeitig hält sich hierzulande weiterhin eine grundsätzliche Zurückhaltung gegenüber Klimaanlagen, obwohl diese angesichts der zunehmenden Hitzebelastung kritisch hinterfragt werden sollte. Moderne, energie- effiziente Wärmepumpen-Klimageräte können dabei nicht nur im Sommer kühlen, sondern im Winter auch zum Heizen eingesetzt werden. Werden sie mit erneuerbarem Strom betrieben, können sie einen klimaneutralen Gebäudebetrieb unterstützen und Klimaschutz sowie wirksamen Hitzeschutz miteinander verbinden. Zugleich zeigt sich, dass zahlreiche Einrichtungen – etwa Kindertagesstätten – bereits heute eigenstän- dig versuchen, mit mobilen Klimageräten oder anderen provisorischen Lösungen auf die steigenden Temperaturen zu reagieren. Dies ist einerseits Ausdruck eines pragmatischen Umgangs mit der Situa- tion, verdeutlicht andererseits aber auch bestehende strukturelle Defizite. Der Schutz vor extremer Hitze darf nicht allein der Eigeninitiative einzelner Einrichtungen überlassen bleiben. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Handlungsspielraum der Stadt Köln klar zu definieren und eine vorausschauende Strategie zu entwickeln, die sowohl bei Neubauten als auch im Gebäudebestand wirksame, nachhaltige und klimaverträgliche Maßnahmen zum Hitzeschutz vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Lucas Genz Geschäftsführer Volt-Fraktion