Regierung von Oberfranken bietet Verwaltungswirt/in-Ausbildung in Bayreuth; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach Abschluss

Verwaltungswirt (m/w/d) mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst Herausgeber Regierung von Oberfranken Sachgebiet Z2, Barbara Endesfelder Ludwigstraße 20 95444 Bayreuth Telefon: 0921/604-1371 barbara.endesfelder@reg-ofr.bayern.de www.reg-ofr.de Titel-Foto: Weitere Fotos: Layout: Stand: Wolfgang Traßl Adobe Stock Eva-Maria Herath August 2026 WIR BILDEN AUS! Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren. Sie beginnt jeweils am 1. Sep­ tember (des Jahres, das dem Auswahlverfahren folgt) und dauert zwei Jahre. Sie schließen als Verwaltungswirt/in ab. Theoretische Ausbildungsabschnitte an der Bayeri­ schen Verwaltungsschule wechseln mit praktischen Ausbildungsabschnitten an einem Landratsamt ab. Während des Praktikums ist eine zweimonatige Zu­ weisung an die Regierung von Oberfranken vorgese­ hen. Weitere Informationen, insbesondere zu Ausbildungs­ verlauf, Lernstoff und Prüfung erhalten Sie bei der Bayerischen Verwaltungsschule – www.bvs.de. Berufliche Entwicklung Während der zweijährigen Ausbildung sind Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung mit dem Bestehen der Qualifikationsprüfung: • Beamtenverhältnis auf Probe. Probezeit als Regie­ rungssekretär/in beträgt im Regelfall zwei Jahre • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit • Beförderungsmöglichkeiten:

  • Regierungsobersekretär/-in
  • Regierungshauptsekretär/-in
  • Regierungsinspektor/-in Bei herausragenden Leistungen ist auch eine Qualifi­ zierung für die dritte Qualifikationsebene möglich. Verdienstmöglichkeiten Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwär­ terbezüge nach der Bayerischen Besoldungsordnung gezahlt. Sie betragen derzeit monatlich • für Ledige 1.569,93 € (ggf. zuzüglich Familienzuschlag) Das Einstiegsgehalt nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit in Stufe 2 • für Ledige 3.044,42 € (ggf. zuzüglich Familienzuschlag) Da Beamte und Beamtinnen nicht sozialversiche­ rungspflichtig sind, wird vom Bruttogehalt lediglich die anteilige Lohnsteuer einbehalten. In Krankheits­ fällen erhalten Sie vom Staat eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der entstandenen Kosten übernimmt. Weitere Informationen: Regierung von Oberfranken Sachgebiet Z2 Ansprechpartnerin: Barbara Endesfelder Telefon: 0921 604-1371 E-Mail: barbara.endesfelder@reg-ofr. bayern.de

Auswahlverfahren Die Einstellung als Regierungssekretäranwärter (m/w/d) setzt voraus, dass Sie an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen, das jährlich einmal durchgeführt wird. Die Zulassung zum Auswahlverfahren kann nur bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landesperso­ nalausschusses online beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren muss der Geschäftsstelle des Bayerischen Landes­ personalausschusses bis zu einem bestimmten Aus­ schlusstermin vorliegen. Die genauen Termine und weitere Informationen er­ halten Sie unter: www.lpa.bayern.de Wir bieten • eine gute theoretische und praktische Ausbildung • Bezahlung während der Ausbildung (je nach Familienstand ab 1.569,93 € brutto) • einen krisensicheren Arbeitsplatz • nach der Ausbildung eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit als Sachbe- arbeiter/in (unter anderem in den Bereichen Bau- wesen, Wirtschaftsförderung, öffentliche Sicher- heit und Ordnung, Personal, Jugend, Soziales, Finanzen) • aktive und kreative Mitgestaltung in einer moder- nen Verwaltung • Einsatzmöglichkeiten oberfranken- und bayern- weit (vor allem bei Regierungen, Landratsämtern und Staatlichen Bauämtern – nach Möglichkeit heimatnah) • umfassende Teilzeitmöglichkeiten; Vereinbarkeit von Familie und Beruf • leistungsbezogene Qualifizierungschancen für die dritte Qualifikationsebene Ihr Profil • mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungs­ abschluss • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses • Voraussetzungen für eine Berufung in das Beam­ tenverhältnis auf Widerruf: deutsche Staatsange­ hörigkeit, gesundheitliche Eignung, Verfassungs­ treue • freundliches und aufgeschlossenes Auftreten • Bereitschaft zur Übernahme von selbstständigen verantwortungsvollen Tätigkeiten • hohe Sozialkompetenz, Teamorientierung und ausgeprägte Eigeninitiative • Bereitschaft zur stetigen Weiterbildung © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com © Africa Studio – stock.adobe.com © Andrey Popov – stock.adobe.com Eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden ist erst nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlver­ fahren erforderlich, zu der Sie im Rahmen des wei­ teren Einstellungsverfahrens aufgefordert werden.