SoVD Niedersachsen fordert kostenfreies Basiskonto für Leistungsbeziehende in Hannover; Auszahlungen staatlicher Leistungen gefährdet
Pressemitteilung vom 03.08.2026
Sozialverband sieht die niedersächsischen Sparkassen in der Verantwortung SoVD fordert kostenfreies Basiskonto für Menschen mit geringem Einkommen
Hannover. Für viele Menschen steigen die Gebühren ihres Girokontos immer weiter an. Fast jede*r Vierte zahlt jährlich mindestens 100 Euro. Für Sozialleistungsbeziehende wird das zunehmend zum Problem, denn ein Girokonto ist Voraussetzung für die Auszahlung der Leistungen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen fordert die Landesregierung deshalb auf, sich auf Bundesebene für ein kostenfreies Basiskonto einzusetzen und die niedersächsischen Sparkassen in die Pflicht zu nehmen, ihrer besonderen Verantwortung für die finanzielle Daseinsvorsorge gerecht zu werden.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact sind die Girokontogebühren für jede fünfte Person in Deutschland innerhalb des vergangenen Jahres gestiegen. Fast jeder Vierte zahlt inzwischen mindestens 100 Euro jährlich. Unter Sparkassenkundinnen sogar mehr als ein Drittel. Besonders belastend sind diese Kosten für Menschen im Leistungsbezug oder mit geringem Einkommen. Denn: Ein Girokonto ist Voraussetzung für die Auszahlung staatlicher Leistungen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen im Existenzminimum Kontoführungsgebühren aus einem ohnehin zu niedrigen Regelsatz finanzieren müssen. Dieses Geld fehlt dann für Lebensmittel, Strom oder Medikamente“, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD Niedersachsen: „Wir fordern deshalb ein grundsätzlich kostenfreies Basiskonto für alle Menschen im Leistungsbezug.“
Seit 2016 besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen. Banken dürfen dafür jedoch Gebühren verlangen, die häufig zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr liegen. Die tatsächlichen Kosten werden im Regelbedarf nicht ausreichend berücksichtigt.
Der SoVD in Niedersachsen sieht insbesondere die niedersächsischen Sparkassen in der Verantwortung. Als Institute mit öffentlichem Auftrag sollten sie Menschen im Leistungsbezug ein kostenfreies oder deutlich vergünstigtes Giro- beziehungsweise Basiskonto anbieten. „Die Landesregierung muss darauf hinwirken und sich zudem auf Bundesebene für ein kostenfreies Basiskonto sowie eine realitätsgerechte Anpassung der Regelbedarfsermittlung einsetzen“, unterstreicht Swinke.