Hamburger Haushalte erhalten Mietzuschuss in Hamburg; 49% der Mietausgaben gedeckt.
Statistik informiert
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Statistik informiert … Nr. 129/2026 3. August 2026
Wohngeld in Hamburg 2025 Knapp die Hälfte der Miete wird durch Wohngeld gedeckt
Ende Dezember 2025 erhielten in Hamburg 26 970 Haushalte einen Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldes. Diese Haushalte zahlten durchschnittlich 645 Euro Miete, die Unterstützung betrug im Durchschnitt 318 Euro. Damit deckte das Wohngeld im Mittel 49 Prozent der Miet- ausgaben, so das Statistikamt Nord. Die Wohngeldhaushalte gaben im Durchschnitt 21 Prozent ihres gesamten Haushaltseinkom- mens (Einkommen plus Mietzuschuss) für die Miete aus. Ohne die Unterstützung hätte der Anteil bei durchschnittlich 41 Prozent ihres Einkommens gelegen. Das Wohngeld senkte also den Mietanteil am Haushaltseinkommen um 20 Prozentpunkte. Hinweise: Die Angaben beziehen sich auf Haushalte, die am Jahresende 2025 Wohngeld in Form von Mietzuschuss erhielten und in denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (sog. „reine Wohngeldhaushalte“). Die Miete im Sinne der Wohngeldstatistik ist das vereinbarte Ent- gelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietver- trägen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen. Sie beinhaltet auch die Kosten für Wasserver- brauch, Abwasser- und Müllbeseitigung und Treppenhausbeleuchtung („Bruttokaltmiete“).
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Seite 2/2 Empfängerhaushalte* von Wohngeld in Form von Mietzuschuss in Hamburg am 31.12.2025 nach Haushaltsgröße und ausgewählten Merkmalen Haushalte mit … Personen Empfänger- haushalte Durchschnittliche Mietbelastung Wohngeld- anspruch Miete Anteil Wohn- geld an Miete vor Wohngeld nach Wohngeld Anzahl in % des Haushalts- einkommens durchschnittlich pro Monat in Euro % 1 14 260 48 26 240 523 46 2 3 585 42 24 276 667 41 3 2 645 38 22 321 757 42 4 3 395 35 16 436 807 54 5 2 055 35 13 535 868 62 6 oder mehr 1 030 38 10 713 988 72 Insgesamt 26 970 41 21 318 645 49
- “reine Wohngeldempfängerhaushalte”, in denen alle Mitglieder Anspruch auf Wohngeld haben