Stadt Beeskow beschloss Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. G 16 Industriestrae IV im Norden Beeskows an der Radinkendorfer Straße/Industriestraße; Geltungsbereich ca. 2 ha

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Amtsblatt fir die Stadt Beeskow

  1. Jahrgang Beeskow, den 16.07.2026 Nr. 25

Inhaltsverzeichnis:

A. Bekanntmachungen der Stadt Beeskow

Seite 1 Inhaltsverzeichnis und Impressum

Seite 2 - 3 Offentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. G 16 ,,Industriestrae IV“ der Stadt Beeskow gemaS § 10 (1) BauGB

B. Bekanntmachungen anderer Stellen

Impressum:

  • Amtsblatt fiir die Stadt Beeskow -

Herausgeber:

Stadtverwaltung Beeskow

Der Burgermeister

Berliner Str. 30

15848 Beeskow

Redaktion: Biiro der Stadtverordnetenversammlung Tel.: 03366/422-14

Das Amtsblatt fiir die Stadt Beeskow erhalten Sie kostenlos im Rathaus der Stadt Beeskow, Berliner Str. 30, 15848 Beeskow.

Offentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. G 16 ,,IndustriestraRe IV“

der Stadt Beeskow

gemaB § 10 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hat am 14.04.2026 in 6ffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Nr. G 16 ,,IndustriestraRe IV“ der Stadt Beeskow gemaR § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtgebietes Beeskow an der Radinkendorfer StraBe / IndustriestraRe in unmittelbarer Nahe zum Industriegebiet Charlottenhof.

Der Geltungsbereich erstreckt sich in Ost-West-Richtung Uber ca. 160 m und in Nord-Siid-Richtung iiber ca. 130 m. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Flache von ca. 2 Hektar (20.079 m?). Der Geltungsbereich setzt sich aus folgenden Flurstiicken der Gemarkung Beeskow zusammen:

e Flur 3, Flurstiicke: 520 (tlw.), 605, 607, 609

Lageplan B-Plan G 16

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Quelle: ALKIS, Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB); Beorbeitung PFE

Der Bebauungsplan Nr. G 16 ,,IndustriestraRe IV“ der Stadt Beeskow tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschlieRlich der Begriindung beim Bauamt der Stadtverwaltung, Zi. 210, Berliner Str. 30, 15848 Beeskow wahrend der Dienststunden eingesehen werden. Uber den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Nach Inkrafttreten der Planung wird diese zeitnah auf der Internetseite der Stadt Beeskow im /geoportal” eingestellt. Bis dahin kann diese auf folgender Internetseite der Stadt Beeskow eingesehen werden:

https://www.beeskow.de/stadtraum/planen-bauen/bauleitplanung/oeffentliche-auslegun,

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Uber die Falligkeit etwaiger Entschadigungsanspriiche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermégensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschadigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB uber das Erloschen von Entschadigungsansprichen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1- 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mangel in der Abwagung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemaf § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegentiber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begriinden soll, darzulegen.