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title: "Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., 51147 Köln, temporäre Integration einer LH2-Pumpe in die Wasserstoff-Anlage; Genehmigung nach BImSchG nicht erforderlich"
sdDatePublished: "2026-08-04T13:43:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/bekanntmachung_stoerfallrechtliches_genehmigungsverfahren_deutsches_zentrum_fuer_luft_und_raumfahrt_e_v_20260803_feststellung.pdf"
topics:
  - name: "science and technology"
    identifier: "medtop:13000000"
  - name: "transport"
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  - name: "environment"
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locations:
  - "Köln"
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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., 51147 Köln, temporäre Integration einer LH2-Pumpe in die Wasserstoff-Anlage; Genehmigung nach BImSchG nicht erforderlich

Ergebnis der Feststellung nach § 23a Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
für das Forschungszentrum
 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
51147 Köln
Bezirksregierung Köln
Az.: A23a-0091/26_53-2026-0013041
Köln, den 03.08.2026
Auf der Grundlage von § 23a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März
2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, i.V.m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird
Folgendes bekannt gegeben:

Das Forschungszentrum Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. hat mit Schreiben vom
15.06.2026 gemäß § 23a Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante
Änderung
der
Medienversorgung,
die
Bestandteil
eines
Betriebsbereiches
ist,
auf
dem
Betriebsgrundstück in 51147 Köln (Gemarkung Wahn, Flur 4, Flurstücke 225), angezeigt. Die
Medienversorgung ist nicht genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG.
Gegenstand ist die folgende Änderung in der Anlage:
-
Temporäre Integration einer LH2-Pumpe in die bestehende Wasserstoff-Anlage zwecks
Erprobung der Pumpe
-
Temporäre Änderung der LH2-Pumpe mit 900 barü (bisher: 300 barü), nach Projektende
Rückkehr zur Ausgangssituation und damit 300 barü
-
Nach LH2-Pumpe erfolgt eine Druckreduzierung und Druckabsicherung auf bestehenden
Systemdruck (300 barü), sowie Überführung in GH2-Lagertanks

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 23a Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob
der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird,
räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben
bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b BImSchG.
Im Auftrag
gez. Köster