Regionalrat Köln 1. Änderung des Regionalplans Festlegung Deponiestandorts Hennef-Meisenbach; ca. 14 Jahre Entsorgungssicherheit

Amtsblatt Ausgabe Nr. 31-2026

557 G 1294 I n h a l t s a n g a b e : Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt B Verordnungen,

Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung 424. Bekanntmachung 01. Änderung des Regionalplans für den Re-gierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef – Meisenbach

h i e r : Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Seite 558 425. Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG h i e r : Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling Seite 559 426. Ordnungsbehördliche Verordnung Zur (Neu-) Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Veybachs, des Hauserbachs, des Mitbachs, des Veyboschmühlenbachs, des Mühlengrabens Satzvey und der Flutmulde Wisskirchen im Bereich der Städte Euskirchen und Mechernich (Überschwemmungsgebietsver- ordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach, Veyboschmühlen- bach, Mühlengraben Satzvey und Flutmulde Wisskirchen“)

Seite 560 C Rechtsvorschriften und

Bekanntmachungen anderer Behörden

und Dienststellen 427. Veröffentlichung zur Neuwahl des Verbandsvorstehers im Rahmen der 140. Verbandsversammlung am 7. Juli 2026, um 9:00 Uhr im Hause der RWE Power AG, 50129 Bergheim- Niederaußem Seite 561 428. Aufgebot eines Sparkassenbuches

h i e r : Stadtsparkasse Wermelskirchen Seite 561

E Sonstiges 429. Liquidation

h i e r : SKG Junkersdorf e. V. Seite 561 430. Liquidation

h i e r : JFV Siebengebirge e. V. Seite 561 206. Jahrgang Köln, 03. August 2026 Nummer 31 Hinweis Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei. Hinweis Dieser Ausgabe liegen folgenden Karten bei:

Detailkarten und Übersichtskarten Überschwemmungsgebietsverordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach, Veyboschmühlenbach, Mühlengraben Satzvey und Flutmulde Wisskirchen“

– 558 – B Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung 424. Bekanntmachung

  1. Änderung des Regionalplans für den

Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef – Meisenbach h i e r : Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungs- gesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) Bezirksregierung Köln

Az. 32-2025-0134545 Köln, den 3. August 2026 Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in sei- ner Sitzung am 10. Juli 2026 den Planentwurf der 1. Än- derung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach zur Aufstellung und Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 25/2026). Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH hat mit Schreiben vom 9. April 2026 eine Änderung des Regionalplans Köln angeregt. Angeregt wird, im Regio- nalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zu- lassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen werden. Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Ab- fallwirtschaftskonzepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK) und dient der Sicherstellung der Entsorgung von DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforder- lichkeit des Standorts wird durch den RSK als zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt. Gegenstand der Regionalplanänderung ist die Umwand- lung eines ca. 6,5 Hektar großen Bereichs, der derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit der Freiraumfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) festgelegt ist, in einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekul- tivierungsziel „AFAB“ mit der Freiraumfunktion „BSN“. Die mit der Änderung der Zeichnerischen Festlegungen korrespondierenden Textlichen Festlegungen werden ebenfalls geändert. Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Lan- desgrenze mit Rheinland-Pfalz. Die Lage des Änderungs- bereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG NRW beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begrün- dung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprü- fung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenann- ten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet zu veröffentlichen. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 unter dem nachfolgenden Link über das Portal „Beteili- gung NRW“ eingesehen und heruntergeladen werden: https://beteiligung.nrw.de/k/1028427. Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienst- gebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um eine frühzeitige telefo- nische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Die Planunterlagen umfassen:

  • Planentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festle- gungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Beteiligtenliste
  • sowie weitere zweckdienliche Unterlagen

Die Planunterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Themenbereichen:

  • Mensch und Gesundheit (Geräusch- und Staubemis- sionen, Kur- und Erholungsräume sowie Erholungs-

– 559 – funktionen, Siedlungsentwicklung und Wohnnutzung, störfallbedingte Gefahren und Sicherheitsabständen),

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotop- und Artenschutz, Biotopverbund, Schutzgebiete und Lebensräume),
  • Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Boden- funktionen und Versiegelung, Erosionsschutz),
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Hoch- wasser- und Niederschlagswasseraspekte),
  • Klima und Luft (Klimaschutz, Klimaanpassung, Luft- qualität),
  • Landschaft (Freiraumstruktur, Landschaftsschutz und -bild, Erholungsräume und -funktionen),
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturlandschaftsbe- reiche, Denkmäler und archäologische und kulturhis- torische Belange),
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Stellungnahme Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung – zum Umweltbericht können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausge- schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Ti- teln beruhen (§ 9 Abs. 2 S.4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlän- gerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden. Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
  1. Elektronisch über das Portal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw. de/k/1028427 oder
  2. Per E-Mail an das Postfach Regionalplanung@bezreg- koeln.nrw.de

In begründeten Fällen können Stellungnahmen schriftlich auf folgende Art und Weise vorge- bracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirks- regierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweiler- straße 4, 50933 Köln (§13 Abs. 1 Nr. 2 LPlG NRW). Im Falle einer Niederschrift wird um eine frühzei- tige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 LPlG NRW).

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht ein- gegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Ver- fahren in die Abwägung durch den Regionalrat ein- bezogen. Eine gesonderte Bescheidung hierzu erfolgt ebenfalls nicht.

Durch Einsichtnahme in den Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetz- lichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://beteiligung.nrw. de/k/1028427

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalpla- nungsbehörde unter 0221/147-3516 oder 0221/147- 2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg- koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln. Im Auftrag gez. S c h l e e f ABl. Reg. K 2026, S. 558 425. Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG

h i e r : Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes- Immissionsschutzgesetz für die Firma Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling Bezirksregierung Köln

Az. 53-2026-0074195 Köln, den 20. Juli 2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissi- onsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 1. September 2021, wird Folgendes bekannt gegeben: Die Firma Basell Polyolefine GmbH mit Sitz in Wesse- ling hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung an dem Tanklager J-500, welches Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Brühler Straße 60, 50389 Wesseling (Anzeigegegenstand Gemarkung Rondorf-Land, Flur 47, Flurstück 305) angezeigt. Das Tanklager J-500 ist geneh- migungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand ist folgende Änderung an einem Lagertank zur Lagerung von Flüssiggasen:

  • Austausch und Ergänzung der Füllstandsmessung Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemes- sene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter un- terschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhö- hung ausgelöst wird.

– 560 – Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG. Im Auftrag gez. L a a b s ABl. Reg. K 2026, S. 559 426. Ordnungsbehördliche Verordnung

Zur (Neu-) Festsetzung des Überschwemmungsgebie- tes des Veybachs, des Hauserbachs, des Mitbachs, des Veyboschmühlenbachs, des Mühlengrabens Satzvey und der Flutmulde Wisskirchen im Bereich der Städte Euskirchen und Mechernich (Überschwemmungs- gebietsverordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach, Veyboschmühlenbach, Mühlengraben Satzvey und Flutmulde Wisskirchen“) Aufgrund

  • des § 76 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Gesetzes zur Ord- nung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist,
  • des § 83 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 112, 114, 115 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG) vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), von denen § 83 durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560, ber. S. 718) geändert worden ist,
  • des § 25 Satz 2 in Verbindung mit §§ 12 , 29, 30, und 33 des Gesetzes über Aufbau und Befu