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title: "Regionalrat Köln 1. Änderung des Regionalplans Festlegung Deponiestandorts Hennef-Meisenbach; ca. 14 Jahre Entsorgungssicherheit"
sdDatePublished: "2026-08-04T13:43:00Z"
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topics:
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "waste management"
    identifier: "medtop:20000269"
  - name: "infrastructure policy"
    identifier: "medtop:20001264"
  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Rhein-Sieg-Kreis"
  - "Köln"
  - "Euskirchen"
  - "Bergisch Gladbach"
  - "Siegburg"
  - "Bergheim"
  - "Rhineland-Palatinate"
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Regionalrat Köln 1. Änderung des Regionalplans Festlegung Deponiestandorts Hennef-Meisenbach; ca. 14 Jahre Entsorgungssicherheit

Amtsblatt Ausgabe Nr. 31-2026

557
G 1294
I n h a l t s a n g a b e :
Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Köln
Herausgeber: Bezirksregierung Köln
Amtsblatt-Abo online
Info unter
http://www.boehm.de/amtsblatt
B
Verordnungen,

Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung
424. Bekanntmachung 01. Änderung des Regionalplans für den
Re-gierungsbezirk Köln, Festlegung eines Deponiestandorts,
Hennef – Meisenbach

h i e r : Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz
(ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)

Seite 558
425.	Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG
h i e r : Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling
Seite 559
426.	Ordnungsbehördliche Verordnung Zur (Neu-) Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes des Veybachs, des Hauserbachs,
des Mitbachs, des Veyboschmühlenbachs, des Mühlengrabens
Satzvey und der Flutmulde Wisskirchen im Bereich der Städte
Euskirchen und Mechernich (Überschwemmungsgebietsver-
ordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach, Veyboschmühlen-
bach, Mühlengraben Satzvey und Flutmulde Wisskirchen“)

Seite 560
C
Rechtsvorschriften und

Bekanntmachungen anderer Behörden

und Dienststellen
427. Veröffentlichung zur Neuwahl des Verbandsvorstehers im
Rahmen der 140. Verbandsversammlung am 7. Juli 2026, um
9:00 Uhr im Hause der RWE Power AG, 50129 Bergheim-
Niederaußem
Seite 561
428.	Aufgebot eines Sparkassenbuches

h i e r : Stadtsparkasse Wermelskirchen
Seite 561

E
Sonstiges
429.	Liquidation

h i e r : SKG Junkersdorf e. V.
Seite 561
430.	Liquidation

h i e r : JFV Siebengebirge e. V.
Seite 561
206. Jahrgang
Köln, 03. August 2026
Nummer 31
Hinweis
Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.
Hinweis
Dieser Ausgabe liegen folgenden Karten bei:

Detailkarten und Übersichtskarten Überschwemmungsgebietsverordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach,
Veyboschmühlenbach, Mühlengraben Satzvey und Flutmulde Wisskirchen“

– 558 –
B
Verordnungen,
	 Verfügungen und Bekanntmachungen

der Bezirksregierung
424.
Bekanntmachung

01. Änderung des Regionalplans für den

Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines
Deponiestandorts, Hennef – Meisenbach
	h i e r : Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungs-
gesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz
NRW (LPlG NRW)
Bezirksregierung Köln

Az. 32-2025-0134545
Köln, den 3. August 2026
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in sei-
ner Sitzung am 10. Juli 2026 den Planentwurf der 1. Än-
derung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln,
Festlegung eines Deponiestandorts, Hennef-Meisenbach
zur Aufstellung und Veröffentlichung beschlossen (vgl.
Sitzungsvorlage 25/2026).
Die RSEB Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH
hat mit Schreiben vom 9. April 2026 eine Änderung des
Regionalplans Köln angeregt. Angeregt wird, im Regio-
nalplan Köln einen Deponiestandort auf dem Gebiet der
Stadt Hennef festzulegen. Dadurch sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für das abfallrechtliche Zu-
lassungsverfahren der „Deponie Vierwinden“ geschaffen
werden.
Der vorgesehene Deponiestandort ist Bestandteil des Ab-
fallwirtschaftskonzepts des Rhein-Sieg-Kreises (RSK)
und dient der Sicherstellung der Entsorgung von
DK-0-Materialien, insbesondere im rechtsrheinischen
Kreisgebiet. Mit den geplanten Deponiekapazitäten am
Standort „Vierwinden“ kann die Entsorgungssicherheit
voraussichtlich für einen Zeitraum von etwa 14 Jahren
gewährleistet werden. Die abfallwirtschaftliche Erforder-
lichkeit des Standorts wird durch den RSK als zuständige
untere Abfallwirtschaftsbehörde bestätigt.
Gegenstand der Regionalplanänderung ist die Umwand-
lung eines ca. 6,5 Hektar großen Bereichs, der derzeit als
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFAB) mit
der Freiraumfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“
(BSN) und „Bereich für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) festgelegt ist, in
einen „Bereich für Aufschüttungen und Ablagerungen“
mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ und dem Rekul-
tivierungsziel „AFAB“ mit der Freiraumfunktion „BSN“.
Die mit der Änderung der Zeichnerischen Festlegungen
korrespondierenden Textlichen Festlegungen werden
ebenfalls geändert.
Der Änderungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils
Hennef-Meisenbach und grenzt unmittelbar an die Lan-
desgrenze mit Rheinland-Pfalz. Die Lage des Änderungs-
bereichs ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG
NRW beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit
und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
frühzeitig; sie gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme
zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begrün-
dung und – im Falle einer durchgeführten Umweltprü-
fung – zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenann-
ten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden
Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von einem
Monat im Internet zu veröffentlichen.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom
11. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026
unter dem nachfolgenden Link über das Portal „Beteili-
gung NRW“ eingesehen und heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/k/1028427.
Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten
Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienst-
gebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags
bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme
durch jedermann aus. Es wird um eine frühzeitige telefo-
nische Voranmeldung oder Anmeldung per E-Mail unter
Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.
Die Planunterlagen umfassen:
- Planentwurf mit textlichen und zeichnerischen Festle-
gungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Beteiligtenliste
- sowie weitere zweckdienliche Unterlagen

Die Planunterlagen enthalten Arten umweltbezogener
Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Mensch und Gesundheit (Geräusch- und Staubemis-
sionen, Kur- und Erholungsräume sowie Erholungs-

– 559 –
funktionen, Siedlungsentwicklung und Wohnnutzung,
störfallbedingte Gefahren und Sicherheitsabständen),
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotop- und
Artenschutz,
Biotopverbund,
Schutzgebiete
und
Lebensräume),
- Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Boden-
funktionen und Versiegelung, Erosionsschutz),
- Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Hoch-
wasser- und Niederschlagswasseraspekte),
- Klima und Luft (Klimaschutz, Klimaanpassung, Luft-
qualität),
- Landschaft (Freiraumstruktur, Landschaftsschutz und
-bild, Erholungsräume und -funktionen),
- Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturlandschaftsbe-
reiche, Denkmäler und archäologische und kulturhis-
torische Belange),
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Stellungnahme
Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans,
zu seiner Begründung und – im Falle einer durchgeführten
Umweltprüfung – zum Umweltbericht können innerhalb
der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausge-
schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Ti-
teln beruhen (§ 9 Abs. 2 S.4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlän-
gerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die
folgende Art und Weise übermittelt werden (§ 13 LPlG
NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
1. Elektronisch über das Portal „Beteiligung NRW“
unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.
de/k/1028427
oder
2. Per E-Mail an das Postfach Regionalplanung@bezreg-
koeln.nrw.de

In begründeten Fällen können Stellungnahmen
schriftlich auf folgende Art und Weise vorge-
bracht werden: Per Post an die Bezirksregierung
Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221
147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirks-
regierung
Köln,
Dienstgebäude
Scheidtweiler-
straße 4, 50933 Köln (§13 Abs. 1 Nr. 2 LPlG NRW).
Im Falle einer Niederschrift wird um eine frühzei-
tige telefonische Voranmeldung oder Anmeldung per
E-Mail unter Regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de
gebeten.

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über
das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Abs. 1
Nr. 1 LPlG NRW).

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang
der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht ein-
gegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Ver-
fahren in die Abwägung durch den Regionalrat ein-
bezogen. Eine gesonderte Bescheidung hierzu erfolgt
ebenfalls nicht.

Durch Einsichtnahme in den Planentwurf und Abgabe
von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht
erstattet.

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin
gemachten personenbezogenen Daten gespeichert und
im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetz-
lichen Bestimmungen verarbeitet. Informationen zum
Datenschutz erhalten Sie hier: https://beteiligung.nrw.
de/k/1028427

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung,
wenden Sie sich bitte telefonisch an die Regionalpla-
nungsbehörde unter 0221/147-3516 oder 0221/147-
2038 oder per E-Mail an Regionalplanung@bezreg-
koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung
Köln, 50606 Köln.
Im Auftrag
gez. S c h l e e f
ABl. Reg. K 2026, S. 558
425. Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG

h i e r : Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling
Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-
Immissionsschutzgesetz für die Firma Basell Polyolefine
GmbH, 50389 Wesseling
Bezirksregierung Köln

Az. 53-2026-0074195
Köln, den 20. Juli 2026
Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissi-
onsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBI. 1
S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Az. 61.11.06.06 vom 1. September 2021, wird Folgendes
bekannt gegeben:
Die Firma Basell Polyolefine GmbH mit Sitz in Wesse-
ling hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 gemäß § 15 Abs.
2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG
eine störfallrelevante Änderung an dem Tanklager J-500,
welches Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem
Betriebsgrundstück Brühler Straße 60, 50389 Wesseling
(Anzeigegegenstand Gemarkung Rondorf-Land, Flur 47,
Flurstück 305) angezeigt. Das Tanklager J-500 ist geneh-
migungsbedürftig nach dem BImSchG.
Gegenstand ist folgende Änderung an einem Lagertank
zur Lagerung von Flüssiggasen:
- Austausch und Ergänzung der Füllstandsmessung
Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß
§ 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemes-
sene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten
erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter un-
terschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhö-
hung ausgelöst wird.

– 560 –
Im
Rahmen
dieser
Prüfung
wurde
festgestellt,
dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben
bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung
nach § 16a BImSchG.
Im Auftrag
gez. L a a b s
ABl. Reg. K 2026, S. 559
426.
Ordnungsbehördliche Verordnung

Zur (Neu-) Festsetzung des Überschwemmungsgebie-
tes des Veybachs, des Hauserbachs, des Mitbachs, des
Veyboschmühlenbachs, des Mühlengrabens Satzvey
und der Flutmulde Wisskirchen im Bereich der Städte
Euskirchen und Mechernich (Überschwemmungs-
gebietsverordnung „Veybach, Hauserbach, Mitbach,
Veyboschmühlenbach, Mühlengraben Satzvey und
Flutmulde Wisskirchen“)
Aufgrund
- des § 76 Absatz 2 Satz 1 und 4 des Gesetzes zur Ord-
nung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –
WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), der durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I
S. 95) geändert worden ist,
- des § 83 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 112, 114, 115
des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeswassergesetz – LWG) vom 8. Juli 2016 (GV.
NRW. S. 559), von denen § 83 durch Artikel 1 des Ge-
setzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560, ber. S. 718)
geändert worden ist,
- des § 25 Satz 2 in Verbindung mit §§ 12 , 29, 30, und
33 des Gesetzes über Aufbau und Befu