Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt Zusammenlegung dreier Ausschüsse; Effizienzsteigerung der Gremienarbeit.

Beschlussvorlage

Beschlussvorlage

Beratungsfolge Termin Status Hauptausschuss 19.08.2026 öffentlich Vorberatung

Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Entscheidung

Betreff: Zusammenlegung von Ausschüssen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt die Zusammenlegung folgender Ausschüsse: a. Kulturausschuss und Sportausschuss, b. Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben, c. Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung.

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dr. Alexander Vogt Oberbürgermeister

TOP: Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02837 Datum: 20.07.2026 Bezug-Nummer. PSP-Element/ Sachkonto: Verfasser: GB OB Der Oberbürgermeister

Darstellung finanzielle Auswirkungen Für Beschlussvorlagen und Anträge der Fraktionen

Finanzielle Auswirkungen Aktivierungspflichtige Investition

ja ja

nein nein

Ergebnis Prüfung kostengünstigere Alternative      

Folgen bei Ablehnung      

A Haushaltswirksamkeit HH-Jahr ff.

Jahr Höhe (Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt)

Ergebnisplan Ertrag (gesamt)                              

     

     

     

     

                                    Aufwand (gesamt) 2026 2027 2028 2029 2030

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00 1.11101.05 1.11101.05 1.11101.05 1.11101.05 1.11101.05 Finanzplan Einzahlungen (gesamt)                              

     

     

     

     

                                    Auszahlungen (gesamt)                              

     

     

     

     

                                   

B Folgekosten (Stand:       ab Jahr Höhe (jährlich, Euro) Wo veranschlagt (Produkt/Projekt) Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ertrag (gesamt)                              

     

     

     

     

                                    Aufwand (ohne Abschreibungen)                              

     

     

     

     

                                    Aufwand (jährliche Abschreibungen)                              

     

     

     

     

                                   

Auswirkungen auf den Stellenplan ja nein Wenn ja, Stellenerweiterung:      

Stellenreduzierung: 1

Familienverträglichkeit: ja

Gleichstellungsrelevanz: ja

Klimawirkung: positiv keine negativ

Haushaltskonsolidierungsrelevant ja nein

Erläuterung: Umsetzung der HHK-Maßnahme OB-26005

Begründung:

Nach § 46 Abs. 1 Satz1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA sind ständige Ausschüsse und ihre Größe in der Hauptsatzung festzulegen. Die Entscheidung, wie viele Ausschüsse der Stadtrat bildet, obliegt der Organisationshoheit des Stadtrates. Dem Stadtrat kommt somit bei der Bildung und Ausgestaltung von Ausschüssen ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu. Die Strukturierung der Ausschüsse hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf die gemeinsame Verwaltungsarbeit. Eine Zusammenlegung von Ausschüssen mit inhaltlichen Konvergenzen kann ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Effizienz der Gremienarbeit sein. Im Rahmen des Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung, zur Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026 sowie zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 (Vorlagennummer VIII/2026/02385) hat der Stadtrat daher unter der Maßnahme OB-26005 folgende

Zusammenlegungen von Ausschüssen vorgesehen: 1. Kulturausschuss und Sportausschuss, 2. Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben, 3. Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung. Kultur- und Sportausschuss

Der Kulturausschuss und der Sportausschuss sind gemäß der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) beratende Ausschüsse des Stadtrates (§ 49 KVG LSA). Beide Ausschüsse befassen sich überwiegend mit Aufgabenbereichen, die dem Geschäftsbereich III – Kultur und Sport zugeordnet sind. Zwischen den Beratungsgegenständen bestehen in verschiedenen Bereichen fachliche und organisatorische Berührungspunkte. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten der Förderung von Vereinen und Institutionen, die Gewährung von Zuschüssen, die Festlegung von Gebühren und Entgelten.

Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften (Finanzausschuss) und Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben (Vergabeausschuss)

Bei beiden Ausschüssen handelt es sich um beschließende Ausschüsse des Stadtrates (§ 48 KVG LSA). Die Beratungsgegenstände weisen in Teilbereichen inhaltliche Überschneidungen auf. Insbesondere bei investiven Maßnahmen, Bau- und Variantenbeschlüssen sowie Maßnahmen der Städtebauförderung bestehen regelmäßig fachliche und finanzielle Zusammenhänge. In der Praxis werden entsprechende Vorlagen häufig in beiden Ausschüssen behandelt. Darüber hinaus ist die finanzielle Freigabe durch die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen oft die Voraussetzung für die sich anschließende Vergabeentscheidung.

Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung

Der Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung befassen sich mit Themenbereichen, die in zahlreichen Handlungsfeldern in engem sachlichem Zusammenhang stehen. Stadtentwicklungs- und Planungsprozesse berühren regelmäßig Belange des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, des Umwelt- und Naturschutzes sowie ordnungsrechtliche Fragestellungen. Insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, Verkehrskonzepten, Freiraum- und Grünflächenplanungen sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung bestehen viele fachliche Schnittstellen zwischen den Aufgabenbereichen beider Ausschüsse. Sie betreffen sämtlich den Geschäftsbereich II (Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit).

Vorteile der Zusammenlegung:

Eine Zusammenlegung der Ausschüsse kann zu einer Straffung der Beratungs- und Abstimmungsprozesse beitragen. Eine Doppelbefassung kann vermieden, Abstimmungsaufwände reduziert und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden.

Durch die Bündelung der Beratungszuständigkeiten in gemeinsamen Ausschüssen kann die Anzahl der Sitzungstermine reduziert werden. Hierdurch ergeben sich Entlastungen für die Mitglieder des Stadtrates sowie für die Fraktionen. Darüber hinaus kann die Verwaltung organisatorische Aufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Ausschusssitzungen reduzieren. Nachteile der Zusammenlegung:

Durch eine Zusammenführung der Ausschüsse kann sich die Anzahl der Beratungsgegenstände erhöhen und die Komplexität der Ausschussarbeit zunehmen. Dies erfordert eine straffe Sitzungsführung. Fazit:

Eine sachgerechte Vorbereitung und Beratung der Angelegenheiten des Stadtrates bleibt auch bei der vorgeschlagenen Zusammenlegung von Ausschüssen weiterhin gewährleistet. Die angestrebte Effizienzsteigerung durch die Zusammenlegung der benannten Ausschüsse trägt darüber hinaus zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung bei. Eine Konsolidierungswirkung ergibt sich insbesondere aus einer Verringerung sitzungsbezogener Aufwendungen und einer Reduzierung des organisatorischen Verwaltungsaufwandes. Aufgrund der benötigten Vorlaufzeit wird für das Haushaltsjahr 2026 mit einer geringeren Entlastung, als in der Beschlussvorlage vorgesehen, gerechnet. Die erforderlichen Anpassungen der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung sind durch den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) nachfolgend zu beschließen.