---
title: "Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt Zusammenlegung dreier Ausschüsse; Effizienzsteigerung der Gremienarbeit."
sdDatePublished: "2026-08-04T17:25:00Z"
source: "https://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=338764\u0026type=do\u0026"
topics:
  - name: "political process"
    identifier: "medtop:20000649"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
locations:
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
---


Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt Zusammenlegung dreier Ausschüsse; Effizienzsteigerung der Gremienarbeit.

Beschlussvorlage

Beschlussvorlage

Beratungsfolge
Termin
Status
Hauptausschuss
19.08.2026
öffentlich
Vorberatung

Stadtrat
26.08.2026
öffentlich
Entscheidung

Betreff:
Zusammenlegung von Ausschüssen

Beschlussvorschlag:

1.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt die Zusammenlegung folgender
Ausschüsse:
a. Kulturausschuss und Sportausschuss,
b. Ausschuss
für
Finanzen,
städtische
Beteiligungsverwaltung
und
Liegenschaften und Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und
Vergaben,
c. Ausschuss
für
Planungsangelegenheiten
und
Stadtentwicklung
und
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung.

2.
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Änderungen in der
Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung vorzubereiten und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Dr. Alexander Vogt
Oberbürgermeister

TOP:
Vorlagen-Nummer:
VIII/2026/02837
Datum:
20.07.2026
Bezug-Nummer.
PSP-Element/ Sachkonto:
Verfasser:
GB OB Der
Oberbürgermeister

Darstellung finanzielle Auswirkungen
Für Beschlussvorlagen und Anträge der Fraktionen

Finanzielle Auswirkungen
Aktivierungspflichtige Investition

 ja
 ja

 nein
 nein

Ergebnis Prüfung kostengünstigere Alternative
      

Folgen bei Ablehnung
      

A Haushaltswirksamkeit HH-Jahr ff.

Jahr
Höhe (Euro)
Wo veranschlagt
(Produkt/Projekt)

Ergebnisplan
Ertrag (gesamt)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      
Aufwand
(gesamt)
 2026
 2027
 2028
 2029
 2030

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00

-18.100,00
 1.11101.05
 1.11101.05
 1.11101.05
 1.11101.05
 1.11101.05
Finanzplan
Einzahlungen
(gesamt)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      
Auszahlungen
(gesamt)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      

B Folgekosten (Stand:      
ab Jahr
Höhe
(jährlich,
Euro)
Wo veranschlagt
(Produkt/Projekt)
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ertrag (gesamt)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      
Aufwand
(jährliche
Abschreibungen)
      
      
      
      
      

     

     

     

     

     
      
      
      
      
      

Auswirkungen auf den Stellenplan
 ja
 nein
Wenn ja, Stellenerweiterung:      

Stellenreduzierung: 1

Familienverträglichkeit:
 ja

Gleichstellungsrelevanz:
 ja

Klimawirkung:
 positiv
 keine
 negativ

Haushaltskonsolidierungsrelevant
 ja
 nein

Erläuterung:
 Umsetzung der HHK-Maßnahme OB-26005

Begründung:

Nach § 46 Abs. 1 Satz1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) kann die Vertretung zur Erfüllung ihrer Aufgaben ständige oder zeitweilige Ausschüsse
bilden, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Gemäß § 46 Abs. 1
Satz 2 KVG LSA sind ständige Ausschüsse und ihre Größe in der Hauptsatzung festzulegen.
Die Entscheidung, wie viele Ausschüsse der Stadtrat bildet, obliegt der Organisationshoheit
des Stadtrates.
Dem Stadtrat kommt somit bei der Bildung und Ausgestaltung von Ausschüssen ein
erheblicher Gestaltungsspielraum zu. Die Strukturierung der Ausschüsse hat einen nicht
unerheblichen Einfluss auf die gemeinsame Verwaltungsarbeit. Eine Zusammenlegung von
Ausschüssen mit inhaltlichen Konvergenzen kann ein geeignetes Instrument zur Steigerung
der Effizienz der Gremienarbeit sein.
Im Rahmen des Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung, zur Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2026 sowie zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 (Vorlagennummer
VIII/2026/02385) hat der Stadtrat daher unter der Maßnahme OB-26005 folgende

Zusammenlegungen von Ausschüssen vorgesehen:
1.
Kulturausschuss und Sportausschuss,
2.
Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften und
Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben,
3.
Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Ausschuss für
Klimaschutz, Umwelt und Ordnung.
Kultur- und Sportausschuss

Der Kulturausschuss und der Sportausschuss sind gemäß der Hauptsatzung der Stadt Halle
(Saale) beratende Ausschüsse des Stadtrates (§ 49 KVG LSA). Beide Ausschüsse befassen
sich überwiegend mit Aufgabenbereichen, die dem Geschäftsbereich III – Kultur und Sport
zugeordnet sind. Zwischen den Beratungsgegenständen bestehen in verschiedenen
Bereichen fachliche und organisatorische Berührungspunkte. Dies betrifft insbesondere
Angelegenheiten der Förderung von Vereinen und Institutionen, die Gewährung von
Zuschüssen, die Festlegung von Gebühren und Entgelten.

Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften
(Finanzausschuss) und Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben
(Vergabeausschuss)

Bei beiden Ausschüssen handelt es sich um beschließende Ausschüsse des Stadtrates (§
48
KVG
LSA).
Die
Beratungsgegenstände
weisen
in
Teilbereichen
inhaltliche
Überschneidungen
auf.
Insbesondere
bei
investiven
Maßnahmen,
Bau-
und
Variantenbeschlüssen sowie Maßnahmen der Städtebauförderung bestehen regelmäßig
fachliche und finanzielle Zusammenhänge. In der Praxis werden entsprechende Vorlagen
häufig in beiden Ausschüssen behandelt. Darüber hinaus ist die finanzielle Freigabe durch
die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen
oft
die
Voraussetzung
für
die
sich
anschließende
Vergabeentscheidung.

Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und Ausschuss für
Klimaschutz, Umwelt und Ordnung

Der Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung und der Ausschuss für
Klimaschutz, Umwelt und Ordnung befassen sich mit Themenbereichen, die in zahlreichen
Handlungsfeldern in engem sachlichem Zusammenhang stehen. Stadtentwicklungs- und
Planungsprozesse berühren regelmäßig Belange des Klimaschutzes, der Klimaanpassung,
des Umwelt- und Naturschutzes sowie ordnungsrechtliche Fragestellungen. Insbesondere
bei
der
Aufstellung
von
Bauleitplänen,
städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen,
Verkehrskonzepten,
Freiraum-
und
Grünflächenplanungen
sowie
Maßnahmen
zur
nachhaltigen Stadtentwicklung bestehen viele fachliche Schnittstellen zwischen den
Aufgabenbereichen beider Ausschüsse. Sie betreffen sämtlich den Geschäftsbereich II
(Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit).

Vorteile der Zusammenlegung:

Eine Zusammenlegung der Ausschüsse kann zu einer Straffung der Beratungs- und
Abstimmungsprozesse
beitragen.
Eine
Doppelbefassung
kann
vermieden,
Abstimmungsaufwände reduziert und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden.

Durch die Bündelung der Beratungszuständigkeiten in gemeinsamen Ausschüssen kann die
Anzahl der Sitzungstermine reduziert werden. Hierdurch ergeben sich Entlastungen für die
Mitglieder des Stadtrates sowie für die Fraktionen. Darüber hinaus kann die Verwaltung
organisatorische Aufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von
Ausschusssitzungen reduzieren.
Nachteile der Zusammenlegung:

Durch
eine
Zusammenführung
der
Ausschüsse
kann
sich
die
Anzahl
der
Beratungsgegenstände erhöhen und die Komplexität der Ausschussarbeit zunehmen. Dies
erfordert eine straffe Sitzungsführung.
Fazit:

Eine sachgerechte Vorbereitung und Beratung der Angelegenheiten des Stadtrates bleibt
auch bei der vorgeschlagenen Zusammenlegung von Ausschüssen weiterhin gewährleistet.
Die angestrebte Effizienzsteigerung durch die Zusammenlegung der benannten Ausschüsse
trägt
darüber
hinaus
zu
einer
nachhaltigen
Haushaltskonsolidierung
bei.
Eine
Konsolidierungswirkung ergibt sich insbesondere aus einer Verringerung sitzungsbezogener
Aufwendungen und einer Reduzierung des organisatorischen Verwaltungsaufwandes.
Aufgrund der benötigten Vorlaufzeit wird für das Haushaltsjahr 2026 mit einer geringeren
Entlastung, als in der Beschlussvorlage vorgesehen, gerechnet.
Die erforderlichen Anpassungen der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung sind durch
den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) nachfolgend zu beschließen.