Deutsche Bundesbank Bubills-Aufstockung auf 5 Mrd €, Frankfurt am Main im Rahmen einer Multi-ISIN-Auktion; Finale Zuteilung am 10. August 2026
Pressemitteilung: Ankündigung – Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Pressemitteilung
Frankfurt am Main 4. August 2026 Seite 1 von 2 Ankündigung Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Wie in der Emissionsplanung des Bundes für das dritte Quartal 2026 bekannt gegeben, werden am 10. August 2026 die nachfolgenden Bubills im Rahmen einer Multi-ISIN-Auktion aufgestockt:
Aufstockung
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Ausgabe November 2025 / Laufzeit 12 Monate
ISIN DE000BU0E352
Derzeitiges Emissionsvolumen: 10,5 Mrd €
Fälligkeit: 18. November 2026
Restlaufzeit: 3 Monate (98 Zinstage)
Aufstockung
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Ausgabe Mai 2026 / Laufzeit 12 Monate
ISIN DE000BU0E410
Derzeitiges Emissionsvolumen: 5 Mrd €
Fälligkeit: 12. Mai 2027
Restlaufzeit: 9 Monate (273 Zinstage)
Für beide Bubills zusammen wird ein Aufstockungsbetrag (einschließlich jeweiliger Marktpflegequote) in Höhe von 5 Mrd € angestrebt. Dabei beabsichtigt der Bund, den Bubill Ausgabe November 2025 (ISIN DE000BU0E352) um 2 Mrd € und den Bubill Ausgabe Mai 2026 (ISIN DE000BU0E410) um 3 Mrd € aufzustocken. Die endgültige Festlegung des auf jeden Bubill entfallenden Aufstockungsbetrages erfolgt im Rahmen der Tenderzuteilung am 10. August 2026.
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Deutsche Bundesbank, Kommunikation Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main presse@bundesbank.de, www.bundesbank.de Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen. Die Gebote müssen über einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio € oder einem ganzen Vielfachen davon lauten. Renditegebote müssen auf volle 0,001-Prozentpunkte lauten. Gebote ohne Angabe einer Rendite sowie mehrere Gebote zu unterschiedlichen Renditen sind möglich. Die Abgabe von Kursgeboten ist nicht zulässig. Die vom Bund akzeptierten Renditegebote werden zu der im Gebot genannten Rendite, Gebote ohne Renditeangabe zur gewogenen Durchschnittsrendite der akzeptierten Renditegebote zugeteilt. Repartierung bleibt vorbehalten.
Zeitlicher Ablauf des Tenderverfahrens: Ausschreibungstag: Freitag, 7. August 2026 Abgabe der Gebote: Montag, 10. August 2026, 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr Frankfurter Zeit Valutierungstag: Mittwoch, 12. August 2026
Es gelten die Verfahrensregeln für Tender, die Besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Auktionen von Bundeswertpapieren über das Bund Bietungs-System (BBS) und die Emissionsbedingungen der Erstemission.