Wahlberechtigte der Gemeinde Emsbüren Einsicht ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren; Fristen: 24.–28.08 Einsicht; Wahlscheine 10.08.–11.09.

Gemeinde Emsbüren Landkreis Emsland BEKANNTMACHUNG über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlschei- nen für die Kommunalwahl am 13. September 2026

  1. Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke 1 Ortsteil Emsbüren 1 2 Ortsteil Emsbüren 2 3 Ortsteil Ahlde 4 Ortsteil Berge 1 5 Ortsteil Berge 2 6 Ortsteil Elbergen 7 Ortsteil Gleesen 8 Ortsteil Leschede 1 9 Ortsteil Leschede 2 10 Ortschaft Bernte 11 Ortsteil Listrup 12 Ortsteil Mehringen der Gemeinde Emsbüren liegt in der Zeit vom Montag,
  2. August 2026, bis Freitag,

August 2026, im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rathauses, Ma- gistratstraße 5, 48488 Emsbüren (barrierefrei), während folgender Öffnungszeiten zur allge- meinen Einsicht aus: montags durchgehend von 08.00 bis 16.00 Uhr dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr donnerstags durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und kann von den wahlberechtigten Personen für ihren Wahlbezirk eingesehen werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in dem Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Inhaber von Wahlscheinen können nur durch Briefwahl wählen. 2. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 51 Abs. 1 und 5 Bundesmeldegesetz unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der Einsichtnahme gewonnen werden, dürfen nur für die Begründung eines Berichti- gungsantrages oder für die Begründung eines Wahlanspruchs gemäß § 46 des Niedersächsi- schen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) verwendet werden. 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom Mon- tag, 24. August 2026, bis Freitag, 28. August 2026, spätestens am 28. August 2026, 12.00 Uhr, im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rathauses, Magist- ratstraße 5, 48488 Emsbüren, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eine Berichti- gung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der/Die Antragsteller*in hat die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind.

Die 4. Wahlberechtigte, die in das Wahlerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spatestens bis zum 23. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen, um sicher- zustellen, dass er sein Wahlrecht ausüben kann. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 eine in dem Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 6.2 eine nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragene Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Über- mittlung in elektronischer Form genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnan- schrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen; Satz 2 des vorstehenden Absatzes findet keine An- wendung. Bewerberinnen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Bei verbundenen Wahlen gilt der Wahlscheinantrag für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist. Wahlscheine können vom 10. August 2026 bis zum 11. September 2026, 13.00 Uhr, schriftlich oder mündlich im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rat- hauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren, während folgender Öffnungszeiten: montags durchgehend von 08.00 bis 16.00 Uhr dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr donnerstags durchgehend von 08.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro ist ein Personaldokument mit Lichtbild und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Nicht in das jeweilige Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 6.2 Buchstaben a) und b) angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.09.2026, 15.00 Uhr, stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. 7. Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich folgende amtliche Unterla- gen: 1. amtliche Stimmzettel des Wahlbereiches und ggf. der Ortschaft (entsprechend der Wahl- berechtigung), 2. einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und 3. einen amtlichen, mit der Anschrift der Gemeindewahlleitung versehenen gelben Wahl- briefumschlag. Nähere Hinweise darüber, wie der/die Wählerin die Briefwahl auszuüben hat, liegen dem Wahlschein bei. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert die wahlberechtigte

-3- Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterla- gen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Der/Die Wähler*in muss den gelben Wahlbrief mit dem/den Stimmzettel(n) im verschlossenen grünen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen gelben Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle zuleiten, dass der Wahlbrief dort bis spätestens 13. September 2026, 18.00 Uhr, eingeht. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Großbrief ohne besondere Versendungsform gebührenfrei befördert. Sie können auch in der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Dienststelle der Gemeindewahlleitung abgegeben werden.

Emsbüren, 27 Juli2026 Hemme / ° Gemeindewahlleiter