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title: "EU erweitert CBAM auf Stahl/Aluminium; Importe ab 2028 wahrscheinlich."
sdDatePublished: "2026-08-04T14:40:00Z"
source: "https://www.hellmann.com/de/journal/koertes-zoll-update-082026"
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EU erweitert CBAM auf Stahl/Aluminium; Importe ab 2028 wahrscheinlich.

Körtes Zoll-Update: 08/2026 | Hellmann Worldwide Logistics

Neue Regelungen im europäischen Zollrecht und die Weiterentwicklung des CO₂-Grenzausgleichssystems prägen die aktuelle Ausgabe von Körtes Zoll-Update. Erfahren Sie, welche Änderungen Unternehmen jetzt im Blick behalten sollten und welche Auswirkungen sie auf den internationalen Warenverkehr haben können.

Christian Körte ist renommierter Zollexperte und seit über 25 Jahren für Hellmann Deutschland tätig. Er hat einen Großteil seiner Karriere im Importbereich der Seefracht verbracht und arbeitet seit 2020 als Zollbeauftragter für die Region Deutschland.

auch im August gibt es wieder wichtige Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Im Fokus stehen die geplante Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM), neue Schutzmaßnahmen für Stahlimporte sowie die Erweiterung der zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE). Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick:

Seit diesem Jahr ist die Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) beendet. Auf Grundlage des Jahresberichts 2026, der Anfang 2027 eingereicht werden muss, werden künftig Zertifikate für die im Drittland entstandenen Emissionen erworben werden müssen.

Gleichzeitig nehmen die Diskussionen über eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs Fahrt auf. Der Rat der EU hat nun seine Position zur Erweiterung des Produktkatalogs festgelegt. Betroffen wären insbesondere Produkte mit einem hohen Anteil an Stahl und Aluminium, beispielsweise bestimmte Haushaltsgeräte, Fahrzeugkomponenten oder Maschinen. Damit würde sich auch die Zahl der betroffenen Unternehmen deutlich erhöhen.

Noch ist die Erweiterung nicht beschlossen. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt bislang noch nicht veröffentlicht. Grundsätzlich gilt eine Ausweitung für Importe ab 2028 jedoch als wahrscheinlich.

Die bisherigen Schutzmaßnahmen für Stahlimporte sind zum 30.06.2026 ausgelaufen. Die EU hat zum 01.07.2026 entsprechende Nachfolgeregelungen eingeführt.

Auch künftig wird es Kontingente geben, innerhalb derer kein Schutzzoll anfällt. Diese belaufen sich auf insgesamt rund 18 Millionen Tonnen pro Jahr. Wird ein Kontingent jedoch ausgeschöpft, beträgt der Schutzzoll nun 50 %. Zuvor lag dieser für die meisten betroffenen Produkte bei 25 %.

Ob Ihre Produkte betroffen sind, können Sie anhand des nachstehenden Links zum Amtsblatt der Europäischen Union prüfen.

1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Importeure außerdem Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware machen. Als Nachweis kann beispielsweise ein Werksprüfzertifikat dienen.

Weitere Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission werden derzeit noch erwartet. Unter anderem wird diskutiert, den Anwendungsbereich künftig auf weitere Stahlprodukte sowie nachgelagerte Eisen- und Stahlprodukte auszuweiten.

Ab dem 01.08.2026 erfüllt auch Irland die Voraussetzungen für die Teilnahme an der zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE). Mit CCE besteht die Möglichkeit, Waren in Deutschland zur Ausfuhr anzumelden, obwohl sie sich in einem anderen CCE-Teilnehmerstaat befinden und dort verpackt werden.

Die Ausfuhranmeldung wird bei Ihrem zuständigen Ausfuhrzollamt eingereicht. Dieses entscheidet auch über die Überlassung oder eine mögliche Beschau. Erforderliche Warenbeschauen werden anschließend an das für den Warenstandort zuständige Zollamt im jeweiligen Mitgliedstaat delegiert.

Für die Teilnahme am CCE-Verfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Es liegt der Status AEO-C oder AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) vor.

Es wurde eine CCE-Bewilligung (Centralised Clearance Export) beantragt.

Beide beteiligten Länder nehmen bereits am CCE-Verfahren teil.

Ab dem 01.08.2026 nehmen folgende Länder am CCE-Verfahren teil: Deutschland, Irland, Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, die Slowakei und Kroatien. Bis zum nächsten Mal!

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