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title: "Ingenieurkammern der Länder Skywalk-Konstruktion Deutschland; Bundesentscheid unter Landessiegermodellen"
sdDatePublished: "2026-08-04T14:45:00Z"
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  - name: "education"
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  - name: "science and technology"
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  - "Schleswig-Holstein"
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  - "Bremen"
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  - "Saarland"
  - "Sachsen"
  - "Germany"
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Ingenieurkammern der Länder Skywalk-Konstruktion Deutschland; Bundesentscheid unter Landessiegermodellen

Wettbewerbsbedingungen 2026/2027 Skywalk – Konstruktion mit Weitblick
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Skywalk – Konstruktion
mit Weitblick
Wettbewerbs-
bedingungen
2026/2027
Auslober:
INGENIEURKAMMER
THÜRINGEN
Körperschaft öffentlichen Rechts

Foto: © Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL / Dan Petermann

Wettbewerbsbedingungen 2026/2027 Skywalk – Konstruktion mit Weitblick
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30 cm
30 cm
40 cm
untere Ebene
20 cm
„Felswand“
obere Ebene
Wettbewerb
Wettbewerbsüberblick
Die Ingenieurkammern der Bundesländer loben zum Schuljahr 2026/2027 den
zweistufigen, länderübergreifenden Schülerwettbewerb Junior.ING für kreative
Ingenieurtalente aus. Im ersten Schritt wählen die Ingenieurkammern die besten
Konstruktionen in ihrem Bundesland aus. Im zweiten Schritt führt die Bundes-
ingenieurkammer den Bundesentscheid unter den Landessiegermodellen durch.
Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Wettbewerb Junior.ING wurde
2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwett-
bewerbe aufgenommen.
Teilnehmende
Zugelassen sind Einzel- oder Gruppenarbeiten von max. 5 Schülerinnen und
Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wett-
bewerb in zwei Alterskategorien (AK I: bis Klasse 8, AK II: ab Klasse 9). Aus-
nahmen auf Landesebene sind möglich, so umfasst die AK I z. B. in Hessen und
Niedersachsen nur die Klassen 5 – 8. Jede Schülergruppe darf nur ein Modell
einreichen. Jede Schülerin und jeder Schüler darf nur an einem Modell mitwirken.
Die Landessieger der beiden Alterskategorien sind für den Bundeswettbewerb
qualifiziert.
Aufgabe
Ihr entwerft und baut das Modell eines Skywalks – also einer Besucherplattform
mit besonderer Aussicht. Stellt euch eine Felswand, den Rand einer Schlucht oder
eine Steilküste vor, von wo aus die Besucher einen spektakulären Blick in die
Tiefe und die Weite haben sollen und sich dabei gleichzeitig völlig sicher fühlen
können.
Eure Konstruktion muss so gebaut sein, dass sie stabil ist und Menschen sicher
tragen könnte. Wie euer Skywalk aussieht, entscheidet ihr selbst. Wichtig ist,
dass man erkennen kann, wie die Kräfte durch eure Konstruktion geleitet werden.
Technische Vorgaben
•	Der Maßstab des Modells darf zwischen 1 : 50 und 1 : 150 frei gewählt
werden und muss bei der Einreichung des Modells angegeben werden.
•	Das Modell muss auf einer Grundplatte von 40 cm × 60 cm fest montiert
sein, die in ihrer Mitte einen Höhensprung von 20 cm aufweist.
•	Das Modell darf die Außenkanten der Platte nicht überragen.
•	Die maximale Gesamthöhe des Modells einschließlich eurer Grundplatte
darf 50 cm betragen.
•	Die Aussichtsplattform darf auf der unteren Ebene der Grundplatte
nicht abgestützt sein.
•	Die Felswand darf gestaltet werden. Eine Abstützung des Skywalks auf
gestalterischen Elementen der Felswand ist zulässig.
•	Für den modellierten Höhensprung gelten die Materialvorgaben der
eigent­lichen Konstruktion nicht. Zulässig sind beispielsweise Hartschaum­
blöcke, mit Sperrholz beplankte Rahmenkonstruktionen aus Holzleisten
oder auch gestapelte Wellpappe.

Bitte achtet bei der Konstruktion
darauf, dass das Modell transportfähig
ist – es muss sicher bewegt werden
können, ohne Schaden zu nehmen.
Ob über einer Schlucht, an
einem steilen Hang oder hoch
über einem Platz – ein Sky-
walk ermöglicht besondere
Ausblicke. Man steht schein-
bar „in der Luft“ und erlebt
die Umgebung aus einer
neuen Perspektive.
Damit das sicher funktioniert,
braucht es eine gute Kons-
truktion. Ein Skywalk muss
stabil sein, Menschen tragen
und Stürmen standhalten
können. Wie kann so eine
Konstruktion aussehen? Die
Antwort auf diese Frage zu
finden ist eure Aufgabe.

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Baumaterialien und Werkzeug
Als Materialien dürfen verwendet werden:
•	Draht,
•	Holzstäbe/Furnierstreifen (Länge beliebig, rund Durchmesser
bis 7 mm, eckig bis 7 mm Breite),
•	Kleber (Klebestifte, Bastelkleber, Leim, Klebefilm, Heißkleber),
•	Kunststoff (Stäbe beliebiger Länge, rund Durchmesser bis 7 mm,
eckig bis 7 mm Breite),
•	Folie (bis 0,2 mm Dicke),
•	Papier (bis 120 g/m²),
•	Schnur (bis 7 mm Dicke),
•	Textilien,
•	Stecknadeln,
•	Zahnstocher,
•	Streichhölzer ohne Zündkopf,
•	Alufolie,
•	Schrauben (Spannschlösser/Spannschrauben),
•	Nieten,
•	Nägel.
Die in der Materialliste aufgeführten Materialien dürfen miteinander verklebt,
verbunden und zu zusammengesetzten Bauteilen (z. B. um Brettschichtholzträger
nachzubilden) verarbeitet werden. Die Bearbeitung soll ohne Elektrowerkzeug
erfolgen, mit folgenden Ausnahmen:
1. Verbindung der Tragkonstruktion mit der Grundplatte durch z. B. Bohren
und Schrauben ist erlaubt.
2. Heißkleber und Föhn sind generell zulässig.
Farben und Verzierungen am Modell sind zugelassen, solange diese nur dekorativ
wirken und die Stabilität nicht positiv beeinflussen.
Die Materialliste ist eine Positivliste – was darauf steht, ist erlaubt; alles andere
nicht – und führt zum Ausschluss. Um Fragen vorzubeugen: Definitiv nicht
erlaubt sind z. B. Beton, Carbon, dickflächige Metalle, Karton und Pappe über der
zugelassenen Grammatur, Pappmaché, fertige Holzplatten, Polymorphes Plastik,
vorgefertigte Materialien (z. B. aus Bausätzen), Epoxidharz, Fräsen, 3D-Druck,
CNC-Maschinen, Lötkolben und Kreissäge.
Funktionstest
Ob eure Konstruktion wirklich etwas aushält, prüfen wir mit einem kleinen Belas-
tungstest; dafür wird ein mit 250 g Sand gefüllter Beutel auf die Plattform gelegt.
Die Bewertung der eingereichten Modelle erfolgt in zwei Alterskategorien. Dabei
treten alle Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe acht (Alterskategorie I)
sowie ab der Klassenstufe neun (Alterskategorie II) gegeneinander an. Um den
Altersunterschieden Rechnung zu tragen, kann ein Klassenstufenfaktor berücksich-
tigt werden. Die Länderkammern und Fachjurys der jeweiligen Landeswettbewerbe
und des Bundeswettbewerbs führen für alle eingereichten Modelle eine Vorprüfung
durch und bewerten die Modelle anschließend nach den folgenden Kriterien:
Vorprüfung:
•	Einhaltung der Abmessungen
•	Einhaltung der Material- und Herstellungsvorgaben
•	Bestehen des Funktionstests
Bewertung

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Die Länderingenieurkammern loben den Landeswettbewerb für ihr Bundesland
aus. Auf Länderebene können bis zu 15 Plätze je Alterskategorie prämiert werden:
1. Preis 250 € und Teilnahme am Bundeswettbewerb
2. Preis 150 €
3. Preis 100 €
Der 4. bis 15. Platz kann mit einer Anerkennung von jeweils 50 €
prämiert werden. Über Veranstaltungstag und -ort wird die jeweilige
Ingenieurkammer informieren.
Nach Abschluss der Landeswettbewerbe führt die Bundesingenieurkammer den
Bundeswettbewerb durch. Hierbei wird sie durch die Länderingenieurkammern
unterstützt. Für diesen Wettbewerb sind die Landessieger der beiden Alters-
kategorien qualifiziert. Für den Bundespreis werden je Alterskategorie folgende
Preise vergeben:
1. Preis 500 €
2.	Preis 400 €
3.	Preis 300 €
Die Preisverleihung findet am 11. Juni 2027 im Technikmuseum in Berlin statt.
Bewertungskriterien:
•	Funktionalität
	 Ist euer Skywalk so entworfen, dass man sich vorstellen kann, ihn sicher
betreten und die Aussicht genießen zu können?
•	Stabilität der Konstruktion
	 Ist eure Konstruktion stabil oder fängt sie unter Belastung an zu wackeln?
Kann man erkennen, wie ihre Lasten in die „Felswand“ und/oder in die obere
Ebene abgeleitet werden sollen?
•	Originalität
	 Gibt es etwas, das euren Skywalk einzigartig und unverwechselbar macht?
•	Materialeinsatz und Verarbeitungsqualität
	 Habt ihr eure Baumaterialien sinnvoll ausgewählt und sparsam eingesetzt?
Ist euer Modell präzise, sauber und sorgfältig ausgeführt?
Landeswettbewerbe
Anmeldung und Einreichungsschluss
Eine Anmeldung zum Schülerwettbewerb kann durch die begleitenden Lehrenden
oder Erziehungsberechtigten erfolgen sowie durch volljährige Teilnehmende
selbst. Sie muss bis zum 18. Dezember 2026 über die Internetplattform https://
junior.ing eingegangen sein. Das Wettbewerbsmodell muss zusammen mit dem
Abgabeformular bei der jeweiligen Ingenieurkammer eingereicht werden. Über
Abgabeorte und Abgabeschluss informieren die jeweiligen Länderkammern.
Bundeswettbewerb
Die weiteren Platzierungen
erhalten eine Auszeichnung, die
mit jeweils 100 € dotiert ist.

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Weiteres
Weitere Informationen zum Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern sind auf
den Internetseiten der beteiligten Ingenieurkammern zu finden. Sollten Fragen oder
Probleme auftauchen, sind die Länderingenieurkammern erster Ansprechpartner.
Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
Lenore-Volz-Straße 3
70372 Stuttgart
www.junioring.ingbw.de
Baukammer Berlin
Heerstraße 18/20
14052 Berlin
www.junioring.baukammerberlin.de
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
www.junioring.bayika.de
Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
www.junioring.bbik.de
Ingenieurkammer
der Freien Hansestadt Bremen
Geeren 41/43
28195 Bremen
www.junioring.ikhb.de
Hamburgische Ingenieurkammer-Bau
Grindelhof 40
20146 Hamburg
www.hikb.de/junioring
Ingenieurkammer Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
www.junioring.ingkh.de
Ingenieurkammer
Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
www.ingenieurkammer-mv.de
Ingenieurkammer Niedersachsen
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
www.junioring.ingenieurkammer.de
Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
www.junioring.ikbaunrw.de
Ingenieurkammer
Rheinland-Pfalz
Rheinstraße 4 A
55116 Mainz
www.junioring.ing-rlp.de
Ingenieurkammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
www.junioring.ing-saarland.de
Ingenieurkammer Sachsen
Annenstraße 10
01067 Dresden
www.junioring.ing-sn.de
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg
www.junioring.ing-net.de
Architekten- und Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
www.junioring.aik-sh.de
Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Straße 1
99096 Erfurt
www.junioring.ikth.de
Schirmherrschaft
Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirm-
herr­schaft des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen.
Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste
der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen
Schülerwettbewerbe aufgenommen.