Schülerinnen und Schüler entwerfen Skywalk-Modell in Hamburg; Funktionstest mit 250 g Sand

Schülerwettbewerb JUNIOR.ING 2026/2027 Skywalk - Konstruktion mit Weitblick | Hamburgische Ingenierkammer-Bau

2027 Skywalk - Konstruktion mit Weitblick

Aufgabe Ihr entwerft und baut das Modell eines Skywalks – also einer Besucherplattform mit besonderer Aussicht. Stellt euch eine Felswand, den Rand einer Schlucht oder eine Steilküste vor, von wo aus die Besucher einen spektakulären Blick in die Tiefe und die Weite haben sollen und sich dabei gleichzeitig völlig sicher fühlen können. Eure Konstruktion muss so gebaut sein, dass sie stabil ist und Menschen sicher tragen könnte. Wie euer Skywalk aussieht, entscheidet ihr selbst. Wichtig ist, dass man erkennen kann, wie die Kräfte durch eure Konstruktion geleitet werden.

Aufgabe Ihr entwerft und baut das Modell eines Skywalks – also einer Besucherplattform mit besonderer Aussicht. Stellt euch eine Felswand, den Rand einer Schlucht oder eine Steilküste vor, von wo aus die Besucher einen spektakulären Blick in die Tiefe und die Weite haben sollen und sich dabei gleichzeitig völlig sicher fühlen können.

Eure Konstruktion muss so gebaut sein, dass sie stabil ist und Menschen sicher tragen könnte. Wie euer Skywalk aussieht, entscheidet ihr selbst. Wichtig ist, dass man erkennen kann, wie die Kräfte durch eure Konstruktion geleitet werden.

Technische Vorgaben • Der Maßstab des Modells darf zwischen 1 : 50 und 1 : 150 frei gewählt werden und muss bei der Einreichung des Modells angegeben werden. • Das Modell muss auf einer Grundplatte von 40 cm × 60 cm fest montiert sein, die in ihrer Mitte einen Höhensprung von 20 cm aufweist. • Das Modell darf die Außenkanten der Platte nicht überragen. • Die maximale Gesamthöhe des Modells einschließlich eurer Grundplatte darf 50 cm betragen. • Die Aussichtsplattform darf auf der unteren Ebene der Grundplatte nicht abgestützt sein. • Die Felswand darf gestaltet werden. Eine Abstützung des Skywalks auf gestalterischen Elementen der Felswand ist zulässig. • Für den modellierten Höhensprung gelten die Materialvorgaben der eigentlichen Konstruktion nicht. Zulässig sind beispielsweise Hartschaum-blöcke, mit Sperrholz beplankte Rahmenkonstruktionen aus Holzleisten oder auch gestapelte Wellpappe. Baumaterialien und Werkzeug Als Materialien dürfen verwendet werden: · Draht, · Holzstäbe

Furnierstreifen (Länge beliebig, rund Durchmesser bis 7 mm, eckig bis 7 mm Breite), · Kleber (Klebestifte, Bastelkleber, Leim, Klebefilm, Heißkleber), · Kunststoff (Stäbe beliebiger Länge, rund Durchmesser bis 7 mm, eckig bis 7 mm Breite), · Folie (bis 0,2 mm Dicke), · Papier (bis 120 g

m2), · Schnur (bis 7 mm Dicke), · Textilien, · Stecknadeln, · Zahnstocher, · Streichhölzer ohne Zündkopf, · Alufolie, · Schrauben (Spannschlösser

Spannschrauben), · Nieten, · Nägel. Die in der Materialliste aufgeführten Materialien dürfen miteinander verklebt, verbunden und zu zusammengesetzten Bauteilen (z. B. um Brettschichtholzträger nachzubilden) verarbeitet werden. Die Bearbeitung soll ohne Elektrowerkzeug erfolgen, mit folgenden Ausnahmen: Verbindung der Tragkonstruktion mit der Grundplatte durch z. B. Bohren und Schrauben ist erlaubt. Heißkleber und Föhn sind generell zulässig. Farben und Verzierungen am Modell sind zugelassen, solange diese nur dekorativ wirken und die Stabilität nicht positiv beeinflussen. Die Materialliste ist eine Positivliste – was darauf steht, ist erlaubt; alles andere nicht – und führt zum Ausschluss. Um Fragen vorzubeugen: Definitiv nicht erlaubt sind z. B. Beton, Carbon, dickflächige Metalle, Karton und Pappe über der zugelassenen Grammatur, Pappmaché, fertige Holzplatten, Polymorphes Plastik, vorgefertigte Materialien (z. B. aus Bausätzen), Epoxidharz, Fräsen, 3D-Druck, CNC-Maschinen, Lötkolben und Kreissäge. Funktionstest Ob eure Konstruktion wirklich etwas aushält, prüfen wir mit einem kleinen Belastungstest; dafür wird ein mit 250 g Sand gefüllter Beutel auf die Plattform gelegt. Die Bewertung der eingereichten Modelle erfolgt in zwei Alterskategorien. Dabei treten alle Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe acht (Alterskategorie I) sowie ab der Klassenstufe neun (Alterskategorie II) gegeneinander an. Um den Altersunterschieden Rechnung zu tragen, kann ein Klassenstufenfaktor berücksichtigt werden. Die Länderkammern und Fachjurys der jeweiligen Landeswettbewerbe und des Bundeswettbewerbs führen für alle eingereichten Modelle eine Vorprüfung durch und bewerten die Modelle anschließend nach den folgenden Kriterien: Vorprüfung: · Einhaltung der Abmessungen · Einhaltung der Material- und Herstellungsvorgaben · Bestehen des Funktionstests Bewertungskriterien: Funktionalität Ist euer Skywalk so entworfen, dass man sich vorstellen kann, ihn sicher betreten und die Aussicht genießen zu können? Stabilität der Konstruktion Ist eure Konstruktion stabil oder fängt sie unter Belastung an zu wackeln? Kann man erkennen, wie ihre Lasten in die „Felswand“ und

oder in die obere Ebene abgeleitet werden sollen? Originalität Gibt es etwas, das euren Skywalk einzigartig und unverwechselbar macht? Materialeinsatz und Verarbeitungsqualität Habt ihr eure Baumaterialien sinnvoll ausgewählt und sparsam eingesetzt? Ist euer Modell präzise, sauber und sorgfältig ausgeführt? Teilnehmende Zugelassen sind Einzel- oder Gruppenarbeiten von max. 5 Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien (AK I: bis Klasse 8, AK II: ab Klasse 9). Jede Schülergruppe darf nur ein Modell einreichen. Jede Schülerin und jeder Schüler darf nur an einem Modell mitwirken. Die Landessieger der beiden Alterskategorien sind für den Bundeswettbewerb qualifiziert. Anmeldung und Abgabe Eine Anmeldung zum Schülerwettbewerb kann durch die begleitenden Lehrenden oder Erziehungsberechtigten erfolgen sowie durch volljährige Teilnehmende selbst. Sie muss bis zum 18. Dezember 2026 über die Internetplattform https:

junior.ing eingegangen sein. Der Veranstaltungsort wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben. Abgabe der Modelle : voraussichtlich im April 2027, genaue Daten folgen Landeswettbewerbe Die Länderingenieurkammern loben den Landeswettbewerb für ihr Bundesland aus. In Hamburg werden 10 Preise je Alterskategorie verliehen: 1. Preis 250 € und Teilnahme am Bundeswettbewerb, 2. Preis 150 €, 3. Preis 100 €. Der 4. bis 10. Preis ist mit jeweils 50 € dotiert. Bundeswettbewerb Nach Abschluss der Landeswettbewerbe führt die Bundesingenieurkammer den Bundeswettbewerb durch. Hierbei wird sie durch die Länderingenieurkammern unterstützt. Für diesen Wettbewerb sind die Landessieger der beiden Alterskategorien qualifiziert. Für den Bundespreis werden je Alterskategorie folgende Preise vergeben: 1. Preis 500 € 2. Preis 400 € 3. Preis 300 € Die weiteren Platzierungen erhalten eine Auszeichnung, die mit jeweils 100 Euro dotiert ist. Die Preisverleihung findet am 11. Juni 2027 im Technikmuseum in Berlin statt. Fotos des letzten Schülerwettbewerbs zum Download: https:

junior.ing2026 Film zur Preisverleihung über den Link YouTube-Kanal der Bundesingenieurkammer: https:

4xdjgbMFqzc Schirmherrschaft Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Der Wettbewerb Junior.ING wurde 2021 in die Liste der von der Kultusministerkonferenz empfohlenen Schülerwettbewerbe aufgenommen. Anmeldung über www.junior.ing

Technische Vorgaben • Der Maßstab des Modells darf zwischen 1 : 50 und 1 : 150 frei gewählt werden und muss bei der Einreichung des Modells angegeben werden. • Das Modell muss auf einer Grundplatte von 40 cm × 60 cm fest montiert sein, die in ihrer Mitte einen Höhensprung von 20 cm aufweist. • Das Modell darf die Außenkanten der Platte nicht überragen. • Die maximale Gesamthöhe des Modells einschließlich eurer Grundplatte darf 50 cm betragen. • Die Aussichtsplattform darf auf der unteren Ebene der Grundplatte nicht abgestützt sein. • Die Felswand darf gestaltet werden. Eine Abstützung des Skywalks auf gestalterischen Elementen der Felswand ist zulässig. • Für den modellierten Höhensprung gelten die Materialvorgaben der eigentlichen Konstruktion nicht. Zulässig sind beispielsweise Hartschaum-blöcke, mit Sperrholz beplankte Rahmenkonstruktionen aus Holzleisten oder auch gestapelte Wellpappe.

Baumaterialien und Werkzeug Als Materialien dürfen verwendet werden: · Draht, · Holzstäbe

Furnierstreifen (Länge beliebig, rund Durchmesser bis 7 mm, eckig bis 7 mm Breite), · Kleber (Klebestifte, Bastelkleber, Leim, Klebefilm, Heißkleber), · Kunststoff (Stäbe beliebiger Länge, rund Durchmesser bis 7 mm, eckig bis 7 mm Breite), · Folie (bis 0,2 mm Dicke), · Papier (bis 120 g

m2), · Schnur (bis 7 mm Dicke), · Textilien, · Stecknadeln, · Zahnstocher, · Streichhölzer ohne Zündkopf, · Alufolie, · Schrauben (Spannschlösser

Spannschrauben), · Nieten, · Nägel.

Die in der Materialliste aufgeführten Materialien dürfen miteinander verklebt, verbunden und zu zusammengesetzten Bauteilen (z. B. um Brettschichtholzträger nachzubilden) verarbeitet werden. Die Bearbeitung soll ohne Elektrowerkzeug erfolgen, mit folgenden Ausnahmen:

Verbindung der Tragkonstruktion mit der Grundplatte durch z. B. Bohren und Schrauben ist erlaubt.

Heißkleber und Föhn sind generell zulässig.

Farben und Verzierungen am Modell sind zugelassen, solange diese nur dekorativ wirken und die Stabilität nicht positiv beeinflussen.

Die Materialliste ist eine Positivliste – was darauf steht, ist erlaubt; alles andere nicht – und führt zum Ausschluss. Um Fragen vorzubeugen: Definitiv nicht erlaubt sind z. B. Beton, Carbon, dickflächige Metalle, Karton und Pappe über der zugelassenen Grammatur, Pappmaché, fertige Holzplatten, Polymorphes Plastik, vorgefertigte Materialien (z. B. aus Bausätzen), Epoxidharz, Fräsen, 3D-Druck, CNC-Maschinen, Lötkolben und Kreissäge.

Funktionstest Ob eure Konstruktion wirklich etwas aushält, prüfen wir mit einem kleinen Belastungstest; dafür wird ein mit 250 g Sand gefüllter Beutel auf die Plattform gelegt.

Die Bewertung der eingereichten Modelle erfolgt in zwei Alterskategorien. Dabei treten alle Schülerinnen und Schüler bis zur Klassenstufe acht (Alterskategorie I) sowie ab der Klassenstufe neun (Alterskategorie II) gegeneinander an. Um den Altersunterschieden Rechnung zu tragen, kann ein Klassenstufenfaktor berücksichtigt werden. Die Länderkammern und Fachjurys der jeweiligen Landeswettbewerbe und des Bundeswettbewerbs führen für alle eingereichten Modelle eine Vorprüfung durch und bewerten die Modelle anschließend nach den folgenden Kriterien:

Vorprüfung: · Einhaltung der Abmessungen · Einhaltung der Material- und Herstellungsvorgaben · Bestehen des Funktionstests

Bewertungskriterien: Funktionalität Ist euer Skywalk so entworfen, dass man sich vorstellen kann, ihn sicher betreten und die Aussicht genießen zu können?

Stabilität der Konstruktion Ist eure Konstruktion stabil oder fängt sie unter Belastung an zu wackeln? Kann man erkennen, wie ihre Lasten in die „Felswand“ und

oder in die obere Ebene abgeleitet werden sollen?

Originalität Gibt es etwas, das euren Skywalk einzigartig und unverwechselbar macht?

Materialeinsatz und Verarbeitungsqualität Habt ihr eure Baumaterialien sinnvoll ausgewählt und sparsam eingesetzt? Ist euer Modell präzise, sauber und sorgfältig ausgeführt?

Teilnehmende Zugelassen sind Einzel- oder Gruppenarbeiten von max. 5 Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien (AK I: bis Klasse 8, AK II: ab Klasse 9). Jede Schülergruppe darf nur ein Modell einreichen. Jede Schülerin und jeder Schüler darf nur an einem Modell mitwirken. Die Landessieger der beiden Alterskategorien sind für den Bundeswettbewerb qualifiziert.

Anmeldung und Abgabe Eine Anmeldung zum Schülerwettbewerb kann durch die begleitenden Lehrenden oder Erziehungsberechtigten erfolgen sowie durch volljährige Teilnehmende selbst. S