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title: "Dr. Philipp Ortmann wird in Osnabrück zum Notar ernannt"
sdDatePublished: "2026-08-04T09:05:00Z"
source: "https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/notar-in-osnabruck-ernannt-252877.html"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Lower Saxony"
  - "Osnabrück"
  - "Germany"
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Dr. Philipp Ortmann wird in Osnabrück zum Notar ernannt

Notar in Osnabrück ernannt | Landgericht Osnabrück

OSNABRÜCK. Der Präsident des Landgerichts Dr. Thomas Veen hat am Montag, dem 3. August 2026, Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Ortmann seine Ernennungsurkunde zum Notar überreicht.

Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt aus. In Deutschland bestehen zwei verschiedene Notariatsformen. In etwa 2

3 des Bundesgebietes werden die Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit bestellt. Im übrigen Bundesgebiet - hierzu zählt unter anderem auch das Land Niedersachsen - üben sie diesen Beruf neben dem der Rechtsanwältin

des Rechtsanwalts aus, sogen. Anwaltsnotarin

Anwaltsnotar. Ihnen werden als Trägerinnen und Trägern eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege soll die Tätigkeit der Notarinnen und Notare dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung dienen. Ferner soll die Rechts- und Beweissicherheit zum Zwecke der späteren Streitvermeidung gewährleistet werden. Die Hauptaufgabe der Notarinnen und Notare ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Daneben werden sie regelmäßig auch rechtsberatend und betreuend tätig. Sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einer Partei, sondern beraten unabhängig. Notarinnen und Notare werden nach Anhörung der Präsidentin oder des Präsidenten der Notarkammer, zu deren Bezirk sie zukünftig gehören sollen, durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk sie ihren in Aussicht genommenen Amtssitz haben, ernannt. Sie werden in das Amt der Notarin oder des Notars auf Lebenszeit berufen. Die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare übt die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Amtssitz haben, aus. Die zuständige Notarkammer wird hierbei unterstützend tätig. Gemäß § 10a BNotO ist der Amtsbereich einer Notarin oder eines Notars grundsätzlich der Bezirk des Amtsgerichts, in dem sie oder er ihren oder seinen Amtssitz hat. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg sind derzeit circa 420 Notarinnen und Notare tätig.

Vorsitzender Richter am Landgericht Willinghöfer - Pressestelle - Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück Telefon: 05 41 - 3 15 1325 Telefax: 05 41 - 3 15 6138 Christoph.Willinghoefer@justiz.niedersachsen.de