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title: "LBV Baden-Württemberg nutzt DAISY zur Gehaltsabrechnung; Medienbrüche beseitigen, Konsolidierung digitaler Dienste empfohlen"
sdDatePublished: "2026-08-04T10:14:00Z"
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  - name: "information technology and computer science"
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  - name: "government employee"
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  - "Baden-Württemberg"
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LBV Baden-Württemberg nutzt DAISY zur Gehaltsabrechnung; Medienbrüche beseitigen, Konsolidierung digitaler Dienste empfohlen

Drucksache 18 / 306

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 306
16.7.2026
1
Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 4.8.2026
Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1-
25/3/3:

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) nutzt das Digi­
talisierte Abrechnungs- und Informationssystem DAISY, um die Ge­
hälter für rund 290.000 Bedienstete des Landes zu berechnen. Die da­
für notwendigen Personaldaten werden von den personalverwaltenden
Dienststellen digital oder über andere Wege an das LBV übermittelt.
Unsere Prüfung hat gezeigt, dass die noch vorhandenen Medienbrüche
beseitigt und Abrechnungsdaten durchgängig digital an das LBV über­
tragen werden sollten. Das LBV sollte hierzu die vorhandenen digita­
len Dienste konsolidieren und anwenderzentriert weiter ausbauen. Die
personalverwaltenden Dienststellen sollten im Gegenzug mittels Stich­
tagsregelung verpflichtet werden, die bereitgestellten digitalen Dienste
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben zu nutzen.
6.1  Ausgangslage
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) setzt
für rund 290.000 Bedienstete des Landes die Gehälter fest und zahlt sie aus. Da­
für nutzt es das Dialogisierte Abrechnungs- und Informationssystem (DAISY).
Die für die Gehaltsberechnung benötigten personenbezogenen Daten erhält es ins­
besondere von den personalverwaltenden Dienststellen des Landes. Bei diesen
Daten handelt es sich beispielsweise um die Neuerfassung von Personalfällen,
Adressänderungen, Eheschließungen, Versetzungen, Abordnungen, Versetzung
in den Ruhestand/Verrentungen, Sonderurlaube, Elternzeiten, Mutterschutz, Än­
derungen im Beschäftigungsumfang/Arbeitszeitmodelle, Beförderungen, Ände­
rungen in der Eingruppierung und die Gewährung von Zulagen/Zuschlägen für
Beamte sowie Arbeitnehmer. Das LBV stellt elektronische Schnittstellen zur Ver­
Mitteilung
des Rechnungshofs
Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024
(vgl. Drucksache 18/300)
hier: Beitrag Nr. 6 – Digital statt Papier: Die smarte Zukunft
der Gehaltsabrechnung in der Landes­
verwaltung
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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Drucksache 18 / 306
fügung, damit diese Daten digital übermittelt und in DAISY weiterverarbeitet
werden können. Über diese Schnittstellen werden unter anderem auch Daten aus
den im Land für die Personalverwaltung eingesetzten IT-Verfahren Dialogisiertes
Integriertes Personalverwaltungssystem (DIPSY) und HIS-SVA übertragen. DIPSY
kann von allen Landesbehörden, HIS-SVA von den Universitäten und Hochschu­
len des Landes genutzt werden. Daneben stellt das LBV weitere elektronische
Dienste zur Verfügung, welche die Übertragung digitaler Abrechnungsdaten er­
möglichen. Die personalverwaltenden Dienststellen übersenden darüber hinaus
abrechnungsrelevante Daten über andere Wege an das LBV.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter prozesskritischer Betrachtung ins­
besondere Medienbrüche identifiziert, Optimierungspotenziale aufgezeigt und
Aspekte der haushaltsrechtlichen Ordnungsmäßigkeit betrachtet. Hierzu hat der
Rechnungshof unter anderem auch eine Online-Befragung bei 529 Dienststel­
len des Landes einschließlich Universitäten und Hochschulen durchgeführt. Die
Rücklaufquote lag bei 75 %. Daneben hat der Rechnungshof Daten für 70 % der
214 Arbeitsplätze beim LBV, welche mit Abrechnungsaufgaben in den Bereichen
Besoldung und Entgelt betraut sind, in die Prüfungsergebnisse einbezogen.
6.2  Prüfungsergebnisse
6.2.1  Vielzahl an Übertragungsmöglichkeiten nutzbar
Ungeachtet der Tatsache, dass mit DIPSY und HIS-SVA zwei spezifische Fach­
anwendungen zur Verfügung stehen, findet die Übertragung abrechnungsrelevan­
ter Personaldaten an das LBV auf unterschiedlichste Art und Weise statt. Dabei
kann zwischen digitalen und nicht-digitalen Übertragungswegen unterschieden
werden.
Zu den digitalen Methoden gehören:
• DIPSY: Eine Fachanwendung, die eine direkte Übertragung von Daten ermög­
licht.
• HIS-SVA: Eine Fachanwendung, die im Universitäts- und Hochschulbereich
für die Personal- und Stellenverwaltung verwendet wird und Daten medien­
bruchfrei über Webservices überträgt.
• Upload-Verfahren: Ein Verfahren, bei dem Daten elektronisch über Web­
services an das LBV gesendet werden.
• Kundenportal: Ein Webportal, über das registrierte Anwender Daten elektro­
nisch senden und empfangen können.
Zu den nicht-digitalen Methoden gehören:
• Belegleseverfahren: Ein Verfahren, bei dem Daten auf einem standardisierten
Papierbeleg an das LBV gesandt, dort gescannt und weiterverarbeitet werden.
• E-Mail, Telefax, Papierpost: Neben der Übersendung von LBV-Formularen
findet über diese Kommunikationsmöglichkeiten teilweise auch ein formloser
Informationsaustausch in Schriftform statt.
• Telefon, Skype: In Einzelfällen werden Daten auch über diese Kommunika­
tionsmittel mündlich übertragen.
Mit dieser Vielzahl an Übertragungsmöglichkeiten sind Risiken und Herausforde­
rungen verbunden, die nachfolgend näher dargestellt werden.

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6.2.2  Bestehende Prozesse gehen mit einer Vielzahl an Medienbrüchen einher
Der Umfang, in welchem einzelne Dienststellen Abrechnungsdaten digital an das
LBV übermitteln, unterscheidet sich nach den jeweiligen Zuständigkeiten für Per­
sonalaufgaben, dem eingesetzten IT-Verfahren oder den zur Verfügung stehenden
Schnittstellen, dem Nutzungsverhalten der Dienststellen und den Abrechnungs­
sachverhalten sehr stark. Hinzu kommt, dass mit den vom LBV bereitgestell­
ten digitalen Verfahren und Schnittstellen derzeit noch nicht alle abrechnungs­
relevanten Sachverhalte von den personalverwaltenden Dienststellen an das LBV
übertragen werden können. So nutzen Dienststellen, die nach eigenen Angaben
überwiegend DIPSY einsetzen, DIPSY durchschnittlich zu 44 % für Meldungen
abrechnungsrelevanter Daten an das LBV. Dabei unterliegt der Anteil der Daten­
übertragung mit DIPSY für die verschiedenen Personalvorgänge einer starken
Streuung und beträgt zwischen 91 % für Meldungen von Arbeits- und Dienst­
unfähigkeiten und 9 % für Meldungen von Beihilfeberechtigungen bei Arbeit­
nehmern. Von vielen Dienststellen werden andere Übertragungswege wie z. B.
LBV-Formulare, Webservices oder formlose Schreiben entweder ergänzend zur
DIPSY-Meldung oder in vielen Fällen auch komplett ohne DIPSY verwendet.
Der Nutzungsumfang von HIS-SVA ist mit durchschnittlich rund 80 % zwar hö­
her. Jedoch werden auch im Hochschulbereich nicht-digitale Übertragungswege
in erheblichem Umfang genutzt. Die damit verbundenen Medienbrüche führen
bei den personalverwaltenden Dienststellen, insbesondere aber beim LBV zu
einem erheblichen Mehraufwand und zu einer höheren Fehlerhäufigkeit. Dieses
Prüfungsergebnis ist durch die Rückmeldungen der Beschäftigten des LBV in der
Online-Datenerhebung bestätigt worden.
Das LBV arbeitet derzeit am weiteren Ausbau der digitalen Dienste für Abrech­
nungsdaten. Der Rechnungshof begrüßt dieses Engagement. Um jedoch eine voll­
ständige Digitalisierung der Übertragung der Abrechnungsdaten zu erreichen,
müssen auch die personalverwaltenden Dienststellen die Voraussetzungen dafür
schaffen, ausschließlich die vom LBV bereitgestellten digitalen Dienste zu be­
dienen. Gleiches gilt auch für die bereits vorhandenen IT-Verfahren, deren Poten­
ziale für die Datenübertragung an das LBV von den personalverwaltenden Dienst­
stellen noch nicht vollständig und nicht einheitlich genutzt werden. Ursachen da­
für sind insbesondere fehlende Kenntnisse über die Übertragungsmöglichkeiten
sowie historisch gewachsene Verwaltungsabläufe, die bislang noch nicht an die
Randbedingungen des digitalen Zeitalters angepasst wurden. In der Folge beein­
flussen die personalverwaltenden Dienststellen durch ihr Handeln unmittelbar die
Effizienz der Aufgabenwahrnehmung beim LBV und den dort notwendigen Res­
sourceneinsatz. Unsere Prüfung hat gezeigt, dass bei einer konsequenten Ausge­
staltung der Prozesse und einer verbesserten Zuarbeit durch die personalverwal­
tenden Dienststellen die Effizienz der Organisation des LBV nachhaltig gestärkt
werden kann. Aber auch bei den personalverwaltenden Dienststellen würden sich
so signifikante personelle Optimierungspotenziale erschließen lassen.
Abbildung 6-1: Übertragungsmöglichkeiten von Gehaltsabrechnungsdaten der personalverwaltenden Dienststellen an das LBV
Digitale
Abrechnungsdaten
DIPSY
HIS-SVA
Upload-Verfahren
Kundenportal
Analoge
Abrechnungsdaten
LBV Formulare
Digitalisierung
(Belegleser) LBV
E-Mail
Manuelle
Erfassung LBV
Papierpost
Telefax, Telefon,
Skype
LBV
-DAISY-

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6.2.3  Fachverfahren und Wissensmanagement optimierungsbedürftig
Dienststellen bewerteten die Personalverwaltungssysteme DIPSY und HIS-SVA
in der durchgeführten Online-Befragung oftmals als schlecht strukturierte, kom­
plexe und wenig anwenderfreundliche IT-Verfahren. Es gab aber auch Dienst­
stellen, die die IT-Verfahren als funktional und gut erlernbar beschreiben. Die
Anwender bewerteten die Erlernbarkeit und die Qualität der Handbücher durch­
schnittlich mit befriedigend. Der Funktionsumfang wurde durchschnittlich mit gut
bis befriedigend beurteilt. Insgesamt äußerten die Anwender bei den Dienststellen
den Wunsch nach mehr Support und einem größeren und verbesserten Schulungs­
angebot.
Die Bediensteten beim LBV bemängelten ihrerseits die Qualität der von den
Dienststellen übermittelten Daten. Einzelne Funktionen der Personalverwaltungs­
systeme würden von den Dienststellen zu wenig genutzt. Dies lasse auf fehlende
Kenntnisse zu den IT-Verfahren schließen. Bezüglich DIPSY wurde teils die An­
sicht vertreten, dass zusätzliches Personal bei den Dienststellen zu Verbesserun­
gen führen könnte und bezüglich HIS-SVA wurde der Wunsch nach mehr Plausi­
bilitätsprüfungen geäußert.
Im Ergebnis hat die Online-Befragung gezeigt, dass sowohl für DIPSY als auch
für HIS-SVA Verbesserungsmöglichkeiten in den IT-Verfahren, bei der Qualität
der Dateneingaben und im Wissensmanagement bestehen. Der Schulungsbedarf
umfasst dabei nicht nur die Softwareanwendung selbst, sondern auch personal­
rechtliche Fragestellungen, auf deren Grundlage die Daten in den IT-Verfahren
gepflegt werden. Ein entsprechendes übergreifendes Schulungskonzept, das zwi­
schen den zuständigen Stellen – Ministerium für Finanzen und LBV für haus­
haltsrechtliche Aspekte und DIPSY, Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst für HIS-SVA und Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und
Europa für personalrechtliche Aspekte – abgestimmt ist und von diesen auch ge­
tragen wird, existiert derzeit nicht und ist auch nicht in Vorbereitung.
6.2.4  Vier-Augen-Prinzip nicht durchgängig sichergestellt
Gemäß den Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landes­
haushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO) darf an einer Anordnung,
die zu einer Einzahlung oder einer Auszahlung führt, nicht nur eine Person allein
beteiligt sein (Vier-Augen-Prinzip). Die Verantwortungsbereiche Datenerfassung
und Datenprüfung/Freigabe sind daher bei der Eingabe zahlungsrelevanter Daten
in IT-Verfahren zu trennen und müssen von mindestens zwei unterschiedlichen
Personen wahrgenommen werden. Diese Anforderung richtet sich allein an die
personalverwaltenden Dienststellen, da nur sie die Richtigkeit der Personaldaten
feststellen können.
In der Prüfung ergaben sich Hinweise, dass die Anforderungen an das Vier-Au­
gen-Prinzip bei einem erheblichen Teil der personalverwaltenden Dienststellen
nicht im erforderlichen Maße eingehalten werden. Hinzu kommt, dass auch sys­
temseitig keine Algorithmen zur Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips imple­
mentiert sind. So