Zwei Tatverdächtige schossen in Altensteig; Haftbefehle wegen versuchten Totschlags

Drucksache 18 / 240

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 240 6.7.2026 1 Eingegangen: 6.7.2026 / Ausgegeben: 4.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Staatsangehörigkeiten besaßen die beiden Beschuldigten am 2. Juli 2026?
  2. In welchen Staaten wurden die beiden Beschuldigten geboren?
  3. Seit welchem Jahr hielten sich die beiden Beschuldigten jeweils in Deutschland auf?
  4. Auf welcher Rechtsgrundlage erwarben die beiden Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit?
  5. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die drei verletzten Personen, ohne Zu­ ordnung zu einzelnen Personen?
  6. Wie viele der drei verletzten Personen erlitten nach bisherigen rechtsmedizini­ schen Erkenntnissen Schussverletzungen?
  7. Welche rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen lagen gegen die bei­ den Beschuldigten am 2. Juli 2026 vor?
  8. Welche am 2. Juli 2026 anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren be­ standen gegen die beiden Beschuldigten?
  9. Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse besaßen die beiden Beschuldigten am
  10. Juli 2026? Kleine Anfrage des Abg. Miguel Klauß AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration Schussabgabe und schwere Verletzungen in Altensteig Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 240 2 10. Lagen den Behörden vor dem 2. Juli 2026 Erkenntnisse über eine Zugehörigkeit der beiden Beschuldigten zu einem kriminellen Clan vor? 6.7.2026 Klauß AfD Begründung Am Abend des 2. Juli 2026 kam es in der Wilhelmstraße in Altensteig zu einer Auseinandersetzung, bei der eine Schusswaffe eingesetzt wurde. Drei Personen wurden verletzt. Zwei Tatverdächtige im Alter von 24 und 21 Jahren mit deut­ scher und serbischer Staatsangehörigkeit wurden festgenommen. Der Haftrichter erließ gegen sie Haftbefehle wegen versuchten Totschlags. Die Kleine Anfrage betrifft nur vor der Tat vorliegende und von den laufenden Ermittlungen unabhängige Erkenntnisse über Herkunft, Vorstrafen, waffenrecht­ liche Erlaubnisse und mögliche Clanbezüge der Beschuldigten. Antwort Mit Schreiben vom 28. Juli 2026 Nr. JUMRIII-E-410-175/13/7 beantwortet das Ministerium der Justiz und für Migration im Einvernehmen mit dem Staatsminis­ terium und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt:

  1. Welche Staatsangehörigkeiten besaßen die beiden Beschuldigten am 2. Juli 2026? Beide Beschuldigte sind deutsche Staatsangehörige. Einer der Beschuldigten be­ sitzt zudem die serbische Staatsangehörigkeit.
  2. In welchen Staaten wurden die beiden Beschuldigten geboren? Beide Beschuldigte wurden in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
  3. Seit welchem Jahr hielten sich die beiden Beschuldigten jeweils in Deutschland auf? Beide Beschuldigte sind in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen und seit Geburt im Bundesgebiet wohnansässig.
  4. Auf welcher Rechtsgrundlage erwarben die beiden Beschuldigten die deutsche Staatsangehörigkeit? Nach Auskunft der unteren Staatsangehörigkeitsbehörde wurden beide Beschuldigte am 8. Juni 2015 nach § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 240 3 5. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die drei verletzten Personen, ohne Zu­ ordnung zu einzelnen Personen? Zwei der Geschädigten sind deutsche Staatsangehörige, wobei einer dieser Ge­ schädigten zugleich die serbisch-montenegrinische und der andere die serbisch- kosovarische Staatsangehörigkeit besitzt. Ein weiterer Geschädigter ist serbischer Staatsangehöriger. 6. Wie viele der drei verletzten Personen erlitten nach bisherigen rechtsmedizini­ schen Erkenntnissen Schussverletzungen? Schussverletzungen erlitten zwei Personen. 7. Welche rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen lagen gegen die bei­ den Beschuldigten am 2. Juli 2026 vor? Einer der Beschuldigten wurde im Oktober 2025 wegen Nötigung und Beleidi­ gung zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu Vorverurteilungen zu den Beschuldigten vor. 8. Welche am 2. Juli 2026 anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren be­ standen gegen die beiden Beschuldigten? Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Tübingen war am 2. Juli 2026 ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die beiden Beschuldigten anhängig. Die Ermittlungen hierzu dauern weiter an. Weitere anhängige Ermittlungsverfahren sind nicht bekannt. 9. Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse besaßen die beiden Beschuldigten am 2. Juli 2026? Nach Auskunft der Waffenbehörde verfügen die beiden Beschuldigten über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse. 10. Lagen den Behörden vor dem 2. Juli 2026 Erkenntnisse über eine Zugehörig­ keit der beiden Beschuldigten zu einem kriminellen Clan vor? Weder der Polizei Baden-Württemberg noch der Staatsanwaltschaft liegen Er­ kenntnisse über eine Clanzugehörigkeit der Beschuldigten vor. In Bezug auf die bundeseinheitliche Definition für Clankriminalität wird auf die Stellungnahme des damaligen Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vom 22. September 2022 (Drucksache 17/3251) verwiesen. Moritz Oppelt Minister der Justiz und für Migration