BVKJ Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung in Ballungsgebieten; KV-Notdienst am KINZ nur dort sinnvoll

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608040024 von “BVKJ”

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Zu Regelungsvorhaben: Bei der Reform der Notfallversorgung Ressourcen der ambulanten Pädiatrie nicht überbeanspruchen

Die ambulante Kinder- und Jugendmedizin hat nur begrenzte Ressourcen, um flächendeckend an den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) betreiben zu können. Daher sollte die Einrichtung eines pädiatrischen KV-Notdienstes an einem KINZ nur in Ballungsgebieten realisiert werden. Nur dort ist er auch sinnvoll.

Bereitgestellt von: BVKJ (R000638) am 04.08.2026

Versendet am 03.08.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]

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