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title: "donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. Beibehaltung der aktuell geltenden Stiftungsvermögensregelung in Deutschland; 4 Millionen Euro jährlich ab 2027"
sdDatePublished: "2026-08-04T15:47:00Z"
source: "https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d3/2d/825776/Lobbyregister-Regelungsvorhaben-Detailansicht-RV0027586-2026-08-04_13-48-01.pdf"
topics:
  - name: "family planning"
    identifier: "medtop:20000784"
  - name: "children"
    identifier: "medtop:20000790"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Germany"
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donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. Beibehaltung der aktuell geltenden Stiftungsvermögensregelung in Deutschland; 4 Millionen Euro jährlich ab 2027

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027586 04.08.2026 13:48:01

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        R001713/RV0027586 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 13:48 Uhr
1.

Lobbyregister
für die Interessenvertretung gegenüber dem
Deutschen Bundestag und der Bundesregierung
Detailansicht des Regelungsvorhabens
Beibehaltung der aktuell geltenden Regelung zum Aufbau
eines Stiftungsvermögens in der jetzigen Höhe als
Mindestsumme
Aktuell seit 04.08.2026 13:48:01
Angegeben von:
am 04.08.2026

donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. (R001713)
Beschreibung:
Das Stiftungsvermögen soll auf ein Verbrauchsvermögen umgestellt werden. Die dadurch
geschaffene Möglichkeit, bereits 2027 zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 4 Millionen Euro in
den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den Stifftungszweck einzusetzen,
verbessert kurzfristig die Handlungsfähigkeit der Stiftung und ermöglicht eine schnellere
Unterstützung der Betroffenen trotz der angespannten Haushaltslage. Zugleich soll damit
verbunden auch die Möglichkeit gestrichen werden, Bundesmittel, die von der Stiftung bis zum
Abschluss eines Haushaltsjahres nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes ausgegebeben
worden sind, zumindest im begrenzten Umfang (bisher 511.000 Euro pro Jahr) für den Aufbau des
Stiftungsvermögens zu verwenden.
Zu Regelungsentwurf
Referentenentwurf:
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung "Mutter und
 (
)
Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" (5. MuKStiftÄndG) Vorgang [alle RV hierzu]
Datum der Veröffentlichung: 14.07.2026

Federführendes Ministerium:

BMBFSFJ [alle RV hierzu]
Betroffene Interessenbereiche (2)

Familienpolitik [alle RV hierzu]

Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]

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        R001713/RV0027586 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 13:48 Uhr
1.
Betroffene Bundesgesetze (1)

MuKStiftG [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)
(
)

SG2608040015 PDF - 3 Seiten
Adressatenkreis:
Versendet am 17.06.2026 an:
Bundesregierung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) [alle SG dorthin]