Ambulante Kinder- und Jugendmedizin plant Einrichtung eines pädiatrischen KV-Notdienstes an einem KINZ in Ballungsgebieten mit begrenzten Ressourcen; Nur dort sinnvoll.

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0002293 04.08.2026 15:52:23

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    R000638/RV0002293 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 04.08.2026 um 15:52 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Bei der Reform der Notfallversorgung Ressourcen der ambulanten Pädiatrie nicht überbeanspruchen Aktuell seit 04.08.2026 15:52:23 Angegeben von: am 14.06.2024

BVKJ (R000638) Beschreibung: Die ambulante Kinder- und Jugendmedizin hat nur begrenzte Ressourcen, um flächendeckend an den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Krankenhäusern mit pädiatrischer Abteilung integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) betreiben zu können. Daher sollte die Einrichtung eines pädiatrischen KV-Notdienstes an einem KINZ nur in Ballungsgebieten realisiert werden. Nur dort ist er auch sinnvoll. Betroffene Interessenbereiche (1)

Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

SGB 5 [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608040024 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 03.08.2026 an:

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