Brandenburger Landesregierung plant Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Brandenburg; Mitte nächsten Jahres Vorlage an Landtag
Hintergrundpapier Novelle Brandenburgisches Wassergesetz
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Potsdam, August 2026
Hintergrundinformationen zur Novellierung des Brandenburger Wassergesetzes
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einem neuen Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), auch Landeswassergesetz genannt. Die Eckpunkte werden bereits breit diskutiert. Eine erste Neufassung werden wir Mitte nächsten Jahres dem Brandenburgischen Landtag zuleiten.
Mit rund 35.000 Kilometern an Fließgewässern und rund 3.000 Seen ist das Land Branden- burg außerordentlich gewässerreich. Die Einschränkungen für die Wassernutzung, die man- che Landkreise in den Sommermonaten verfügen müssen, zeigen, wie ernsthaft die Situation ist,
Unser Brandenburgisches Wassergesetz wurde zuletzt vor zehn Jahren überarbeitet. Damals standen die Neuregelungen der Struktur der Gewässerunterhaltungsverbände, die Beitrags- gestaltung und Regelungen zur Mitgliedschaft der Verbände im Fokus der Diskussion. Die neuen Regelungen haben sich bewährt.
Unser Ziel ist, die Wasserwirtschaft resilienter, also widerstandsfähiger, aufzustellen. Wir set- zen dabei auf eine klimaangepasste Gewässerbewirtschaftung, die Sicherung der Wasserver- sorgung und Abwasserentsorgung und Entbürokratisierung.
Kernpunkte der Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)
Die öffentliche Wasserversorgung zählt zu den Kernaufgaben der gemeindlichen Da- seinsvorsorge. Verbandsübergreifende Kooperationen sehen wir als Schlüssel für eine nachhaltige Daseinsvorsorge an. Den Weg in diese Richtung wollen wir mit unterstüt- zenden Regelungen ebnen, sodass die Städte und Gemeinden ihren Versorgungsauf- trag zukunftssicher erfüllen können.
Wir schaffen wirtschaftliche Parameter, die einer zukunftsgerechten Nutzung der Res- source Wasser gerecht wird. Die Kosten für Wassernutzungen müssen gerechter ver- teilt werden. Dafür überprüfen wir die Regelungen des Wassernutzungsentgelts.
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Damit Wasser besser und länger in der Landschaft gehalten und genutzt werden kann, werden Maßnahmen zum Wasserrückhalt von uns im neuen Wassergesetz zu einem Schwerpunkt gemacht.
Die Folgen von Niedrigwasser und Wassermangellagen müssen in Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung im Gesetz erfasst werden und das Land in die Lage verset- zen, entsprechende Handlungsschritte vollziehen zu können.
Mit der Novellierung des Wassergesetzes verbessern wir den Hochwasserschutz, däm- men das Risiko für die Bevölkerung ein und schaffen das rechtliche Fundament für eine schnellere und stärkere Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung.
Im Rahmen der Bergbausanierung und mit dem Ende des Braunkohletagebaus stehen wir in der Lausitz vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die neben den Verände- rungen im Wasserhaushalt auch einen hohen Planungs- und Veränderungsaufwand mit sich bringen.
Genehmigungsverfahren können zeitaufwändig sein. Durch Digitalisierung und Verfah- rensvereinfachungen wollen wir die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger entlas- ten.
Die Kernpunkte der Novellierung wurden mit den Vertreterinnen und Vertretern von Interes- senverbänden und Wasserbehörden erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse dieser vier Fachgespräche und des Abschlussforums sind im Internet transparent abgebildet.
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/wasser/novelle-bbgwg/
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