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title: "SBB Fernverkehr und Preisüberwacher Meierhans Sparbillette 2027 Bern; Rabattziel von mindestens 90 Mio CHF"
sdDatePublished: "2026-08-04T15:16:00Z"
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  - name: "public transport"
    identifier: "medtop:20001362"
  - name: "financial advisory service"
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  - name: "prices"
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locations:
  - "Bern"
  - "Switzerland"
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SBB Fernverkehr und Preisüberwacher Meierhans Sparbillette 2027 Bern; Rabattziel von mindestens 90 Mio CHF

Schweizerische Eidgenossenschaft
Conf^ddration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Preisüberwachung PUE
Einvernehmliche Regelung
(gemäss Art. 9 PüG)
zwischen
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Markt Personenverkehr
Trüsselstrasse 2
3000 Bern 65
nachfolgend «SBB»
und dem
Preisüberwacher
Stefan Meierhans
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend «der Preisüberwacher»
betreffend
Sparbillette im SBB-Fernverkehr
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A.
Vorbemerkungen
(1)
Der SBB-Fernverkehr ist weniger von der Kostensteigerung betroffen als der Nationale
Direkte Verkehr (NDV) im Durchschnitt, namentlich weil die SBB nicht vom Wegfall der
Rückerstattung für den Treibstoffzoll betroffen ist.
(2)
Da die SBB gleichermassen von den Tariferhöhungen des NDV wie die Anbieter im Re­
gionalverkehr mit einem grösseren Erhöhungsbedarfprofitieren, bieten die SBB zum
Ausgleich im Jahr 2027 in Fernverkehr mehr Sparbillette an.
B.
Vereinbarungen
I.
Gegenstand
(3)
In Fortführung der einvernehmlichen Regelungen mit der SBB werden für ein weiteres
Jahr Sparbillette zur Verfügung gestellt. Ein attraktives Angebt an Sparbilletten kann zur
Auslastung der Züge und der Brechung von Pendlerspitzen dienen. Gleichzeitig dienen
die Sparbillette als Ausgleich für die Preiserhöhungen im NDV zugunsten der Kundinnen
und Kunden des Fernverkehrs.
II.
Sparbillette
(4)
Die SBB wird im Fernverkehr vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 Sparbil­
lette mit dem Ziel anbieten, insgesamt eine Rabatt-Summe von mindestens 90 (neun­
zig) Millionen Franken zu erreichen.
III.
Monitoring
(5)
Bis Ende Januar 2028 wird die SBB die ihren Kundinnen und Kunden gewährten Ra­
batte durch abgesetzte Sparbillette anhand effektiver Verkaufszahlen gegenüber dem
Preisüberwacher nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt separat je Klasse, getrennt für
Vollzahlende und Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden.
(6)
Wird das Ziel, Sparbillett-Rabatte im vereinbarten Umfang zu gewähren, verfehlt, so ver­
doppelt die SBB den Differenzbetrag bis zum 1. August desselben Jahres im Rahmen
einer Zusatzaktion und bietet zusätzlich zu den vereinbarten Rabatten entsprechende
Kontingente an Sparbilletten an.
IV. Inkrafttreten und Befristung
(7)
Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist befristet bis
zum 31. Dezember 2027.
(8)
Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesent­
lichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
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V. Sanktionen
(9)
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und
25 PüG zur Anwendung.
VI. Kommunikation
(io) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegen­
über der Öffentlichkeit.
Bern,
Der Preisüberwacher
Meierhans Stefan X9IB3X
20.07.2026
PREISÜBERWACHER / SURVEILLANT DES PRIX
Info: admin.ch/esignature | validator.ch
Stefan Meierhans
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