Benediktusverein, Teilweise Umnutzung Nordtrakt zu Schulräumlichkeiten und Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt, Abtei St. Otmarsberg, St. Otmarsberg 1, Uznach; Einsprache bis 17. August 2026 schriftlich

Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082, Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1, Uznach

Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082, Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1, Uznach B A U A N Z E I G E (gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz; sGS 731.1 PBG) Baugesuchs Nr.: 2026-053 Gesuchsteller: Benediktusverein, St. Otmarsberg 1, 8730 Uznach Projektverfasserin: Halter Hunziker Architekten AG, Rathausstrasse 2, 8640 Rapperswil SG Bauvorhaben: Teilweise Umnutzung des Nordtraktes zu Schulräumlichkeiten sowie Modernisierung der Gästezimmer des Klosters im Osttrakt bei der Abtei St. Otmarsberg Vers. Nr. 1082 Baugrundstück: Parz. Nr. 292, St. Otmarsberg 1 Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. bis und mit 17. August 2026, d. h. während 14 Tagen, im Hochbauamt (Obergasse 24) zur Einsicht auf. Privat- und

oder öffentlich-rechtliche Einsprachen gegen das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet der Baukommission Uznach einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.