Gemeinderat Pfäfers hebt Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) auf; 30 Tage Einsprachefrist
Öffentliche Auflage: Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels)
Öffentliche Auflage: Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgek. Gewässerschutzgesetz, GSchG) und gestützt auf Art. 29 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgek. GSchVG) die Aufhebung der Grundwasserschutzzone Sunntigsweid (Alp Findels) erlassen. Der Protokollauszug zur Aufhebung Grundwasserschutzzone Sunntigsweid inklusive dem Grundwasserschutzdossier Sunntigsweid liegt während 30 Tagen auf, nämlich vom Mittwoch, 5. August 2026 bis Donnerstag, 3. September 2026 auf der Kanzlei Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers (Büro 201) öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die öffentliche Auflage beim Gemeinderat Pfäfers, Hintergasse 4, 7312 Pfäfers, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP)). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. 7312 Pfäfers, 10.07.2026