Kanton St.Gallen Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen; Umsetzung voraussichtlich Frühjahr 2027.
Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen startet
Vernehmlassung zur Umsetzung der Abbruchprämie ausserhalb der Bauzonen startet Der Kanton St.Gallen schafft mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz die Grundlage für eine Abbruchprämie für Bauten ausserhalb der Bauzonen. Diese soll den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Die Vernehmlassung dauert bis Montag, 21. September 2026. Der Bund hat das Raumplanungsgesetz angepasst. Ziel der Revision ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen langfristig zu stabilisieren. Dazu führt er unter anderem das Instrument der Abbruchprämie ein. Sie soll für Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer einen Anreiz schaffen, nicht mehr benötigte Bauten und Anlagen freiwillig abzubrechen. Mit dem VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz schafft der Kanton St.Gallen die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Abbruchprämie. Klare Regeln für die Umsetzung Die Gesetzesvorlage regelt die Finanzierung der Abbruchprämie, das Verfahren und die Auszahlung. Sie legt zudem fest, wer Anspruch auf eine Prämie hat und wie diese berechnet wird. Damit schafft der Kanton klare und einheitliche Regeln für die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Die Vernehmlassung zum VI. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz dauert vom 3. August bis am 21. September 2026. Gemeinden, politische Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Laufende Anpassungen an neue Herausforderungen Das Bundesgesetz über die Raumplanung wird regelmässig an neue Herausforderungen angepasst. Während die erste Revision im Jahr 2014 die Siedlungsentwicklung nach innen und die Reduktion überdimensionierter Bauzonen zum Ziel hatte, richtet sich die zweite Revision auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die neuen Bestimmungen treten schrittweise am 1. Januar und 1. Juli 2026 in Kraft. Die Umsetzung der Abbruchprämie erfolgt auf kantonaler Stufe voraussichtlich im Frühjahr 2027.