Markus und Sabrina Bürge, Gartenmauer mit Einfahrtstor außerhalb Bauzone, Rebwiesstrasse 745, Züberwangen; Auflagefrist 7. bis 20. August 2026
Bauanzeige Bürge, Züberwangen - ausserhalb Bauzone
Bauanzeige Bürge, Züberwangen - ausserhalb Bauzone Bauherrschaft Markus und Sabrina Bürge, Rebwiesstrasse 745, Züberwangen Projektverfasser Umbauvisionen GmbH, Hinterchirchstrasse 1, Bernhardzell Bauobjekt Aufstellung Schwimmbad-Wärmepumpe
Erstellung Gartenmauer mit Einfahrtstor – ausserhalb Bauzone Standort Rebwiesstrasse 745, Züberwangen (GS-Nr. 390) Baumasse Massgebend sind die Angaben in den Bauplänen Auflagefrist 7. bis 20. August 2026 Während dieser Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben besteht nachfolgendes Rechtsmittel: Einsprachen gegen das geplante Bauvorhaben sind gemäss Art. 153 ff Planungs- und Baugesetz, (abgekürzt PBG, sGS 731.1) schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Gemeinderat, 9524 Zuzwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. In der gleichen Zeit können im Gemeindehaus die Pläne eingesehen werden.