Frau Lena Beer wird betriebsangehörige Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Thomas Graml in Grafenwöhr für die Ausführung der Feuerstättenschau; befristet bis 31.01.2028.
Schornsteinfegerrecht; Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG); Bestellung zum betriebsangehörigen Vertreter
Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 04.08.2026 Az.: ROP-SG23-2206.1-74-3-4
Frau Lena Beer, Weidenthal 39, 92543 Guteneck wird mit Wirkung ab 01.08.2026 als betriebsangehörige Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Herrn Thomas Graml, Mühlweg 8, 92655 Grafenwöhr für die Ausführung der Feuerstättenschau und die dabei anfallenden Tätigkeiten im Bezirk Grafenwöhr bestellt.
Die Bestellung zur betriebsangehörigen Vertreterin erfolgt befristet bis zum 31.01.2028, es sei denn, die Bestellung des Herrn Thomas Graml zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Grafenwöhr oder das Arbeitsverhältnis zwischen Herrn Thomas Graml und der betriebsangehörigen Vertreterin Frau Lena Beer enden zu einem früheren Zeitpunkt
Herr Thomas Graml hat das Ende des Arbeitsverhältnisses mit der betriebsangehörigen Vertreterin der Regierung der Oberpfalz unverzüglich anzuzeigen (Kaminkehrerwesen@reg-opf.bayern.de).
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können bei der Regierung der Oberpfalz, SG 23, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Regensburg den 04.08.2026 Regierung der Oberpfalz Eva Eckert