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title: "Frau Lena Beer wird betriebsangehörige Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Thomas Graml in Grafenwöhr für die Ausführung der Feuerstättenschau; befristet bis 31.01.2028."
sdDatePublished: "2026-08-04T13:11:00Z"
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  - name: "business service"
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  - "Regensburg"
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  - "Germany"
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Frau Lena Beer wird betriebsangehörige Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Thomas Graml in Grafenwöhr für die Ausführung der Feuerstättenschau; befristet bis 31.01.2028.

Schornsteinfegerrecht;
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG);
Bestellung zum betriebsangehörigen Vertreter

Bekanntmachung
der Regierung der Oberpfalz
vom 04.08.2026
Az.: ROP-SG23-2206.1-74-3-4

1. Frau Lena Beer, Weidenthal 39, 92543 Guteneck wird mit Wirkung ab 01.08.2026 als
betriebsangehörige Vertreterin des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Herrn
Thomas Graml, Mühlweg 8, 92655 Grafenwöhr für die Ausführung der
Feuerstättenschau und die dabei anfallenden Tätigkeiten im Bezirk Grafenwöhr
bestellt.

2. Die Bestellung zur betriebsangehörigen Vertreterin erfolgt befristet bis zum
31.01.2028, es sei denn, die Bestellung des Herrn Thomas Graml zum
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Grafenwöhr oder das
Arbeitsverhältnis zwischen Herrn Thomas Graml und der betriebsangehörigen
Vertreterin Frau Lena Beer enden zu einem früheren Zeitpunkt

3. Herr
Thomas
Graml
hat
das
Ende
des
Arbeitsverhältnisses
mit
der
betriebsangehörigen Vertreterin der Regierung der Oberpfalz unverzüglich anzuzeigen
(Kaminkehrerwesen@reg-opf.bayern.de).

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können bei der Regierung der Oberpfalz,
SG 23, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg zu den üblichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Regensburg den 04.08.2026
Regierung der Oberpfalz
Eva Eckert