SP Basel-Stadt Stellungnahme Vernehmlassung Teilrichtplan Velo und kantonale Verordnung Veloverkehr Basel-Stadt; Mangel an Konkretheit bei Umsetzung
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Basel, 4. August 2026
Stellungnahme Vernehmlassung Teilrichtplan Velo und kantonale Verordnung Veloverkehr Sehr geehrter Damen und Herren Vielen Dank für die Möglichkeit der Vernehmlassung. Die ausführlichen Antworten finden Sie anbei.
Freundliche Grüsse
Julia Baumgartner Parteipräsidentin
Weitere Kontaktpersonen: Organisation / Institution:
SP Basel-Stadt Strasse und Nr.:
Rebgasse 1 PLZ und Ort:
4058 Basel Land:
Schweiz
Vornamen & Namen:
Ivo Balmer
Jean-Luc Perret E-Mail-Adressen:
ivo.balmer@mietshaeusersyndikat.ch jlp@gmx.ch
Zustimmungsmessung Aussage Zustimmung Stimmen Sie dem Strategie- und Massnahmenbericht zu? Stimme eher nicht zu Zustimmungsmessung Aussage Zustimmung Stimmen Sie dem Veloroutennetz Alltag zu? Stimme eher zu Stimmen Sie dem Veloroutennetz Freizeit zu? Stimme zu Zustimmungsmessung Aussage Zustimmung Stimmen Sie der kantonalen Verordnung Veloverkehr zu? Stimme eher nicht zu Stimmen Sie dem Erläuterungsbericht zur kantonalen Verordnung Veloverkehr zu? Stimme eher nicht zu Text-Rückmeldungen Bereich Kapitel Antrag / Bemerkung Begründung Strategie- und Massnahmenbericht 2. Einleitung Grundsätzliches: Zusammenhängende, durchgehende und deutlich markierte Velowege oder Radstreifen sollen garantiert werden. Strategisch wäre es wichtig, vermehrt und konsequenter eine Entflechtung der Verkehrsträger anzustreben. Vorzugsrouten sollten konsequent vom Durchgangsverkehr mit Motorfahrzeugen geschützt werden, wenn die Velos nicht über einen getrennten Veloweg verfügen. Strategie- und Massnahmenbericht 2. Einleitung Zielkonflikte Vorschlag: «Im Rahmen der Überarbeitung des TRP Velo wurden Zielkonflikte insbesondere mit folgenden Themen identifiziert: Fahrspuren und Der Hauptkonflikt besteht mit dem flächenverschwenderischen motorisierten Individualverkehr. Dies sollte klar und ehrlich so genannt werden. Vernehmlassung Teilrichtplan Velo und kantonale Verordnung Veloverkehr Auszug der Stellungnahme vom 03. August 2026 Seite 2 von 12
Bereich Kapitel Antrag / Bemerkung Begründung Parkierungsflächen des motorisierten Individualverkehrs, Flächen für den öffentlichen Verkehr, Flächen für den Fussverkehr, Freizeitnutzungen, Aufenthalt, Entsiegelung und Baumstandorte. Wo möglich und sinnvoll wurden bereits bei der Überarbeitung der Veloroutennetze mögliche Zielkonflikte berücksichtigt (vgl. Kapitel 4.1). Andernorts gilt es im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen. Im Rahmen der Projekterarbeitung sollen zudem andere relevante Anliegen wie die des Naturschutzes, von Erholungsnutzungen, der Rheinschifffahrt und des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.» Strategie- und Massnahmenbericht 2. Einleitung Grundsatz: Die Velorouten müssen attraktiver werden, wenn das Netz eingekürzt wird. Wir können auch nachvollziehen, dass eine gewisse Einkürzung des Netzes vorgesehen wird, allerdings können wir einer solchen Einkürzung nur zustimmen, wenn dafür nahe Velorouten deutlich aufgewertet werden. Wir sind uns bewusst, dass das Bundesamt für Strassen ASTRA im «Handbuch Planung von Velorouten» für Velorouten innerorts eine Maschenweite von ca. 200 m bis 500 m vorschlägt. Allerdings ist diese Maschenweite aufgrund örtlicher Gegebenheiten zu interpretieren und macht nur dann Sinn, wenn die nächste Veloroute sehr einfach anzufahren ist. Sind Hindernisse wie Bahnlinien, Flüsse oder auch Steigungen dazwischen, muss die Maschenweite deutlich geringer ausfallen. Darüber hinaus müssen die Routen attraktiver sein, wenn das Netz verdichtet wird, damit sie auch genutzt werden, wenn ein Umweg nötig ist. Strategie- und Massnahmenbericht 2. Einleitung Der «Strategie- und Massnahmenbericht» enthält keinen klaren Strategiekatalog von konkreten Massnahmen und Umsetzungsvorschlägen, insbesondere über die Ausgestaltung und die Mindestanforderungen an die unterschiedlichen Routenformen. Er bleibt in vielem unverbindlich. Trotz dieser grundsätzlichen Kritik beurteilen wir es als positiv, dass die vom Bund empfohlene Netzhierarchie und Nomenklatur weitestgehend übernommen werden. Positiv ist weiter, dass anerkannt wird, dass Veloparkierungsanlagen und «Bike&Ride- Anlagen» im Richtplan aufgenommen werden, sind sie doch untrennbar mit dem Velowegnetz verbunden. Ohne sichere Parkierung erfolgt – gerade bei der deutlich überdurchschnittlichen Velodiebstahlquote in Basel – deutlich weniger Velonutzung. Allerdings braucht es auch für Parkierungsanlagen gleichermassen wie für die Umsetzung des Velowegnetzes Fristen für die Umsetzung (vgl. das vorgeschlagene Reporting zu geeigneten Meilensteinen). Der Mangel an Konkretheit führt zu wenig Rechtssicherheit bei der Umsetzung. Muss schliesslich das Gericht entscheiden, ob einzelne Projekte richtplankonform sind, führt das zu langwierigen Verfahren und Verzögerungen. Wünschbar wären deshalb eine klare Strategie und sehr konkrete Mindestanforderungen an die unterschiedlichen Routenformen, anhand derer Umsetzungsprojekte geprüft werden können. Strategie- und Massnahmenbericht 2. Einleitung Einführung eines reglmässigen öffentlichen Reportings von geeigneten Meilensteinen, sprich Zielvorgabe und Umsetzungsstand. Dies kann als “Ticker” ausgestaltet sein. Dies wird bspw. von der Verwaltung für die Umsetzung des Wohnbauprogramms 1000+ erfolgreich praktiziert. Positiv ist, dass ein Monitoring – wie es auch das USG BS verlangt – im Bericht erwähnt wird. Bei diesem Monitoringbericht, der bis zur Fertigstellung des Netzes alle drei Jahre veröffentlicht werden muss, ist es aber zwingend, dass neben der Länge des Netzes auch die Qualität und die Einhaltung der Standards veröffentlicht werden. Es wird aufzuzeigen sein, wie viele (Kilo)Meter der einzelnen Routenformen bereits umgesetzt worden sind, aber auch, welche Qualität die umgesetzten Massnahmen haben. Diese Angaben bzw. die Karte müssen ja als Geobasisdaten auch dem Bund zur Verfügung gestellt werden (Art. 12 Veloweggesetz) und die Daten sollten unbedingt im kantonalen Datenportal bzw. auf MapBS laufend veröffentlicht werden. Wir schlagen zudem vor, auch die Nutzenden für die Qualitätskontrolle miteinzubeziehen, z. B. mit einem System wie VelObserver. Vernehmlassung Teilrichtplan Velo und kantonale Verordnung Veloverkehr Auszug der Stellungnahme vom 03. August 2026 Seite 3 von 12
Bereich Kapitel Antrag / Bemerkung Begründung Strategie- und Massnahmenbericht St 1: Sichere und durchgehende Velorouten für alle Nutzendengruppen Bei den Grundsätzen regen wir daher ein neues zweites Lemma an: Die Veloinfrastruktur ist fehlerverzeihend zu planen, Trennelemente und Randabschlüsse auf Velorouten sind überfahrbar, Randsteine werden auch bei Trottoirüberfahrten so gestaltet, dass sie ohne Schläge und Sturzgefahr überfahrbar sind. Es fehlt der Hinweis auf fehlerverzeihende bzw. fehlertolerante Infrastruktur. Strategie- und Massnahmenbericht St 1: Sichere und durchgehende Velorouten für alle Nutzendengruppen Aufzählung der Quell- und Zielorte: «Das Veloroutennetz Alltag deckt die wichtigsten Quell- und Zielorte unter anderem für den Pendel- und Einkaufsverkehr ab. Zu den wichtigen Zielorten gehören weiter Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Spitäler, Veranstaltungsorte und Bildungszentren (Universitäten, Schulen usw.). Das Veloroutennetz gewährleistet die Anschlüsse an die Nachbarländer/-gemeinden.» Bei der Aufzählung von wichtigen Quell- und Zielorten werden nur «Pendel- und Einkaufsverkehr» genannt. Es fehlen wichtige weitere zentrale Quell- und Zielorte im Bildungs- und Freizeitbereich. Strategie- und Massnahmenbericht St 1: Sichere und durchgehende Velorouten für alle Nutzendengruppen Entflechtung statt Tempo 30. Die SP bevorzugt folgende Führungsformen:
- Ebenerdige Zweirichtungsradwege, optimal mit leicht passierbarer baulicher Abgrenzung zur Autofahrbahn.
- Einrichtungsradwege in beide Richtungen. Wo Zweirichtungsradwege nicht möglich oder nicht sinnvoll sind, ist der baulich leicht abgetrennte Radweg für Velofahrende die sicherste Führungsform.
- Einrichtungsvelostreifen in beide Richtungen. Sie sind eine Alternative zu Zweirichtungsradwegen und sollen dort zum Einsatz kommen, wo Zweirichtungsradwege nicht gestaltbar sind, resp. es sinnvoller ist, auf beiden Strassenseiten Radwege oder Radstreifen anzubieten.
- Velostreifen nur auf einer Strassenseite. Sie sind geeignet für schmale Strassen mit Einbahnverkehr. Die SP bevorzugt eine konsequente Entflechtung mit klar signalisierten Radspuren in eine oder zwei Richtungen. Tempo 30-Zonen mit beidseitiger Parkierung sind für die SP keine sichere Veloführung. Strategie- und Massnahmenbericht St 1: Sichere und durchgehende Velorouten für alle Nutzendengruppen Anträge: Wir verlangen, dass im Kapitel «Konzept» die wesentlichsten konzeptuellen und planerischen Vorgaben an die Routen (Strecken und Knoten) festgehalten werden. Das Tempo für den motorisierten Individualverkehr ist auf kantonalen Velorouten überall dort zu beschränken, wo es keine abgetrennten Radwege hat. Auf Velostrassen ist die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr zu beschränken, damit diese nicht – wie aktuell beispielsweise in der Sperrstrasse oder im Bernerring – die Velostrasse als «Autovorzugsstrasse» missbraucht. Roteinfärbung als intuitive Markierung wo immer möglich, insbeondere Kreuzungen sind zu priorisieren. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass 40 km Velovorzugsrouten innerhalb von 10 Jahren (ab 2026) umgesetzt sein müssen (S. 4). Im gesamten Text fehlt aber eine Umschreibung, wie die Velorouten konkret ausgestaltet werden sollen. Es erfolgt einzig ein eher nebensächlicher Verweis auf die Standards Fuss- und Veloweginfrastruktur des Kantons Basel-Stadt (S. 6 Monitoring und Controlling). Allerdings sind in der aktuellen Version dieser Standards Vorzugsrouten bei den Anforderungen an die Projektierung kaum erwähnt. Vernehmlassung Teilrichtplan Velo und kantonale Verordnung Veloverkehr Auszug der Stellungnahme vom 03. August 2026 Seite 4 von 12
Bereich Kapitel Antrag / Bemerkung Begründung Strategie- und Massnahmenbericht St 2: Ausreichende Anzahl an guten Veloabstellplätzen Die SP fordert, dass mehr Veloabstellmöglichkeiten auf Allmend geschaffen werden. Dazu gehören Velostationen, Veloständer mit Abschliessmöglichkeiten, Parkings, etc. Um den Veloverkehr zu fördern braucht es ausreichend und sichere Abstellmöglichkeiten. Strategie- und Massnahmenbericht St 3: Betrieb und Unterhalt Baustellen: «Bei Baustellen im öffentlichen Raum wird die Velodurchfahrt ermöglicht. Falls eine Umleitung notwendig ist, muss diese sicher und so direkt wie möglich sein, die Führung ist mit eigenen Wegweisern zu signalisieren. Bei Schiebestrecken sind jeweils deren Längen anzugeben.» Heute ist die Umleitung nicht immer garantiert. Aktuelles Beispiel: Lyss. Zum besseren Verständnis vor Ort sollte die Länge der Schiebestrecke angegeben werden. Strategie- und Massnahmenbericht St 4: Serviceangebote und Öffentlichkeitsarbeit Mehr öffentliche Zählstellen und Aktionen für die breite Bevölkerung. Besondere Angebote für Schulen. Öffentliche Zählstellen teilweise mit sofortiger Nutzungsanzeige sollen Basis für die Auswertung der Velonutzung sein und zu vermehrter Velonutzung motivieren. Mit speziellen Aktionen, Veranstaltungen und Kursen sollen Kinder und Jugendliche lernen, sicher velozufahren und sie sollen zu einer umweltgerechten Mobilität motiviert werden. Besondere Angebote richten sich an Schulen. Strategie- und Massnahmenbericht 4.1 Veloroutennetz Alltag Aufnahme von Velorouten durch die Innenstadt und entlang von Tramachsen. Viele Menschen nutzen die Innenstadt auch als Durchfahrtsroute. Gemäss Praxishilfe Velonetzplanung des ASTRA müssen alle für den Veloverke