Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten neues Recht auf Reparatur in Deutschland; Ersatzteile verfügbar für 7–10 Jahre

Recht auf Reparatur: Das gilt seit 31. Juli | Verbraucherzentrale Hamburg

Recht auf Reparatur: Das gilt seit 31. Juli

Ein Smartphone mit Displayschaden, ein defekter Staubsauger oder eine Waschmaschine, die nach wenigen Jahren streikt: Bisher lohnte sich eine Reparatur oft nicht oder war gar nicht möglich. Seit Ende Juli gilt das neue Recht auf Reparatur. Wir erklären die Hintergründe.

Recht auf Reparatur: Hersteller sind seit 31. Juli 2026 verpflichtet, bestimmte Geräte zu fairen Preisen zu reparieren und Ersatzteile bereitzustellen – auch nach Ablauf der Gewährleistung. Das spart Geld und schont die Umwelt.

Kostenfreie Reparatur: Ist die Ware mangelhaft, können Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Jahre ab Kauf bzw. Übergabe Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer oder der Verkäuferin geltend machen. Dann ist die Reparatur kostenfrei.

Längere Gewährleistung: Wer sich bei einem Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre für die Reparatur eines Geräts entscheidet statt für einen Neukauf, profitiert von einer längeren Gewährleistungsfrist. Aus zwei werden drei Jahre.

Zum 31. Juli 2026 sind neue Regelungen in Kraft getreten, um das Recht auf Reparatur der EU in Deutschland umzusetzen. Damit erhalten Sie erstmals einen direkten Anspruch auf Reparatur defekter Produkte gegenüber dem Hersteller.

Ziel dieser Neuregelung ist es, Geräte länger nutzbar zu machen, Ressourcen zu schonen und unnötige Neukäufe zu vermeiden.

Wichtige Info: Dieser Anspruch besteht unabhängig von Ihren bekannten Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer oder der Verkäuferin. Sie können sich auf dieses neue Recht berufen, selbst wenn Sie die Sachen selbst verursacht haben oder die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

Für welche Geräte besteht das Recht auf Reparatur?

Seit dem 31. Juli 2026 greift das Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller für viele haushaltsübliche Geräte. Für einige dieser Produktgruppen sind Hersteller zudem bereits verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen. Zu diesen Geräten gehören unter anderem:

Großgeräte: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kühlgeräte wie Kühlschränke oder Gefriertruhen.

Mobile Geräte: Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone.

Darüber hinaus unterliegen weitere Produkte – wie Staubsauger, Saugroboter sowie bestimmte Batterien, Akkus und Datenspeicher – ebenfalls der neuen Pflicht zur Reparierbarkeit. Für diese Geräte gibt es aktuell jedoch noch keine explizite Verpflichtung für Hersteller, Ersatzteile vorzuhalten. Künftig sollen weitere Produktgruppen und Anforderungen an die Ersatzteilhaltung folgen.

Wie lange gilt das Recht auf Reparatur?

Wie lange Hersteller Reparaturen ermöglichen müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Die Verpflichtung besteht in der Regel sieben oder zehn Jahre.

Die Frist beginnt nicht mit dem Kauf des Geräts, sondern mit dem Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Modell eines Geräts zuletzt auf den Markt gebracht wurde. Deshalb können auch Geräte erfasst sein, die bereits vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass für das jeweilige Produkt bereits eine Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen gilt.

Beispiel: Für Smartphones müssen Hersteller seit dem 20. Juni 2025 sieben Jahre lang Ersatzteile bereitstellen. War ein Handy erstmalig im Dezember 2025 und zuletzt im Dezember 2027 erhältlich , müssen dessen Ersatzteile bis Dezember 2034 verfügbar sein.

Wie lange müssen Hersteller Ersatzteile bereitstellen?

  • ab Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells

Hinweis: Die Fristen beginnen nicht mit Ihrem Kauf, sondern mit dem Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Modell zuletzt auf den Markt gebracht wurde. Deshalb können auch Geräte erfasst sein, die Sie bereits vor dem 31. Juli 2026 gekauft haben.

Muss die Reparatur kostenlos erfolgen?

Nein. Das neue Recht auf Reparatur begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur.

Hersteller dürfen für die Reparatur ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses kann Arbeits- und Materialkosten sowie den üblichen Gewinn umfassen. Die Kosten dürfen jedoch nicht so hoch sein, dass sie Verbraucherinnen und Verbraucher von einer Reparatur abhalten.

Um die Kosten besser einschätzen zu können, müssen Hersteller auf ihrer Internetseite typische Reparaturpreise veröffentlichen.

Was passiert, wenn die Reparatur nicht erfolgreich ist?

Führt die Reparatur nicht zum Erfolg und funktioniert das Gerät weiterhin nicht ordnungsgemäß, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Je nach Einzelfall können Sie:

einen anderen Reparaturbetrieb beauftragen, wenn der Hersteller die Reparatur verweigert, und die entstandenen Kosten vom Hersteller zurückfordern oder

einen Teil der Reparaturkosten erstattet verlangen.

Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

Was gilt, wenn der Hersteller im Ausland sitzt?

Ist der Hersteller nicht in Deutschland ansässig, geht der Reparaturanspruch nicht verloren. Sie können sich stattdessen an den vom Hersteller benannten Bevollmächtigten oder an den Importeur des Produkts wenden.

Kann ich auch eine freie Werkstatt oder ein Repair-Café beauftragen?

Ja. Das Recht auf Reparatur schließt Reparaturen durch unabhängige Werkstätten oder Repair-Cafés nicht aus.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist vielmehr, dass Hersteller für viele Produkte Ersatzteile bereitstellen müssen. Dadurch sollen auch unabhängige Reparaturbetriebe leichter an die benötigten Teile gelangen. In manchen Fällen sind Ersatzteile allerdings gar nicht erforderlich oder können – etwa in Repair-Cafés – mithilfe eines 3D-Druckers nachgefertigt werden.

Recht auf Reparatur, Gewährleistung oder Garantie – wo liegen die Unterschiede?

Geht ein Gerät kaputt, stellen sich oft dieselben Fragen: Wer ist mein Ansprechpartner? Welche Rechte habe ich? Und gilt jetzt das Recht auf Reparatur, die gesetzliche Gewährleistung oder eine Garantie? Die drei Ansprüche unterscheiden sich deutlich.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich zwei Jahre für Neuware. Der Verkäufer oder die Verkäuferin haftet für Mängel, deren Ursache bereits bei der Übergabe der Ware bestand. In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass dies der Fall war. Danach müssen Sie nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe angelegt war. Aber: Beim Kauf von Privatpersonen oder bei Gebrauchtwaren können abweichende Regelungen gelten.

Neu ist: Für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026 verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate, wenn Sie sich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur entscheiden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers. Inhalt, Dauer und Umfang können frei festgelegt werden. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt diese aber nicht. Eine beim Kauf angebotene Garantieversicherung lohnt sich dagegen häufig nicht. Sie verursacht zusätzliche Kosten und bietet oftmals nur eingeschränkte Leistungen.

Ist ein Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist mangelhaft, sollten Sie sich grundsätzlich immer zuerst an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Diese müssen die Kosten der Nacherfüllung tragen – also insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Seit dem 31. Juli 2026 gilt außerdem: Entscheiden Sie sich für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.

Das Recht auf Reparatur ergänzt diese Ansprüche. Es ist vor allem dann hilfreich, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist oder der Schaden selbst verursacht wurde. Allerdings müssen Sie die Reparatur grundsätzlich bezahlen. Während der Verkäufer oder die Verkäuferin im Gewährleistungsfall die Reparatur kostenlos durchführen oder veranlassen müssen, darf der Hersteller beim Recht auf Reparatur ein angemessenes Entgelt verlangen.

Wenn schon shoppen, dann gleich die Welt verbessern. Mini-Broschüre für junge Leute.

Ohne Chemie! Schädlingsbekämpfung im Haushalt

Ein Leitfaden für um­welt­ver­träg­liches Han­deln

Schadstoffe und Umweltgifte in Innenräumen

Mit Adressen von Analyse-Insti­tuten im Hamburger Raum

Saubere Rendite mit Aktien, Fonds und ETF

Meine Rechte bei Kauf und Reklamation

Umweltbewusst einkaufen, haushalten und leben

Wenn schon shoppen, dann gleich die Welt verbessern. Labels für nachhaltige Textilien

Musterbrief: Möbellieferanten oder Händler in Verzug setzen

Möbellieferanten, Händler oder Handwerker in Verzug setzen – Musterbrief versenden

Musterbrief: Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche nach Erhalt der Ware

Gekaufte Ware weist Mängel direkt nach Kauf auf. Gewährleistungsansprüche geltend machen und Reparatur oder Neulieferung fordern - Musterbrief herunterladen

📈 Vortrag in der Verbraucherzentrale am 18. August: Geldanlage 60+ – Rendite und Sicherheit für die besten Jahre ➜ Jetzt anmelden

0900 6 775 441 (2,29 €

Min. aus dem dt. Festnetz oder dt. Mobilnetz) Auskünfte zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerk, Gewinnspiele, Möbelkauf, Partnervermittlungen

Kosten 0900 6 775 441 : (2,29 €

Min. aus dem dt. Festnetz oder dt. Mobilnetz)

Zeiten Mo bis Mi 9 - 13 Uhr, Mo und Do 14 - 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Dienstag, den 04. August findet keine Beratung statt.

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit

Kosten der Beratung über 0900er-Nummern in der Verbraucherzentrale

Bei uns bekommen Sie über die 0900-Nummern qualifizierten, individuellen Rat zu Rechts- und Finanzfragen sowie zu Produkten – von gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, überwiegend Juristinnen und Juristen. Übrigens: Durchschnittlich dauert ein Gespräch sechs Minuten, somit bezahlen Sie für ein 0900-Gespräch bei uns ungefähr 13,70 Euro. Nicht zu viel für einen guten Rat – meinen wir. Denn unser Rat bewahrt Sie häufig vor großem Schaden oder zeigt Ihnen den Weg zu guten und preiswerten Dienstleistungen.

Sie zahlen ausschließlich für die Gesprächszeit, die sekundengenau abgerechnet wird. Die genannten Preise beziehen sich auf Gespräche aus dem deutschen Festnetz und dem deutschen Mobilnetz. Die Ansagen vor der Verbindung sind kostenlos.

Die Kosten für das mit uns geführte Telefongespräch erscheinen etwa vier Wochen später auf Ihrer Telefonrechnung. Dort finden Sie diese unter “dtms Nexnet”, dem hierfür von der Telefongesellschaft beauftragten Dienstleister.

Aus dem Ausland sind die Nummern nicht erreichbar.

Telefonische Kurzberatung und ggf. Rechtsvertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerk, Gewinnspiele, Möbelkauf, Partnervermittlungen

Vor dem Telefontermin übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen, die wir während der Beratung sichten werden. Eine Sichtung vorab ist bei einer Kurzberatung zu dem angegebenen Entgelt leider nicht möglich.

Kosten 25 € (bis 20 Minuten) ggf. zzgl. Kosten einer gewünschten Rechtsvertretung nach der Beratung (ab 25 €)

Termin online buchen oder (040) 24832-107

Telefonische Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit - mit Termin

ermäßigt: 11 € für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz

Persönliche Beratung und ggf. Rechtsvertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerk, Gewinnspiele, Möbelkauf, Partnervermittlungen

ohne Termin Do 10 - 13 Uhr

Persönliche Kurzberatung Einkauf, Reise + Freizeit

ermäßigt: 15 € Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherungsgeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz gewähren wir bei bestimmten Beratungsangeboten Ermäßigungen.

Schriftliche Beratung und ggf. Rechtsvertretung zu allen rechtlichen Fragen rund um Themen wie Einkauf, Reise, Freizeit, Handwerk, Gewinnspiele, Möbelkauf, Partnervermittlungen

Kontakt Kontaktformular Kirchenallee 22, 20099 Hamburg Fax (040) 24832-290

Schriftliche Beratung, ggf. mit Rechtsver