tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt.
S. 1
zugestellt: ……….. Gemeinde Weißensberg
Niederschrift über die öffentliche 2. Sitzung des Bauausschusses Weißensberg am 18.06.2026 im Sitzungsraum der Festhalle Weißensberg, Kirchstraße 13, 88138 Weißensberg
Sitzungsbeginn: 19:45 Uhr Sitzungsende: 19.48 Uhr
Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses sind ordnungsgemäß geladen.
Vorsitzender:
Herr Ralph Schielin, Erster Bürgermeister Schriftführerin:
Christa Albrecht
Anwesend sind: Göhl Fabian Kaeß Markus Lindenmüller Andreas Niederkrüger Maximilian Potzmann Christina Wagner Daniela
Vertreterin von Mayer Christian
Entschuldigt:
Mayer Christian
Unentschuldigt:
Sonstige Anwesende:
Anlagen öffentlicher Teil:
S. 2 Tagesordnung
TOP Thema
Genehmigung der Niederschrift der 1. öffentlichen Bauausschuss-
Sitzung vom 21.05.2026
Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Antrag:
Bauantrag Nr. 053/2026 Antrag auf Baugenehmigung Bauherr: tecnotron elektronik gmbh, Wildberger Halde 13,
88138 Weißensberg Bauvorhaben: Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes,
Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbau-
genehmigung vom 27.06.2024, Az.: 31-6024-00010/23 Bauort: Fl. Nr. 313/2, Gemarkung Weißensberg, Wildberger Halde 13
Bekanntgaben und Anfragen
S. 3 Erster Bürgermeister Schielin eröffnet die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Bauausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen 1. Bauausschusssitzung vom 21.05.2026
Die Niederschrift der 1. Bauausschuss-Sitzung vom 21.05.2026 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Antrag:
2.1 Bauantrag Nr. 053/2026 Antrag auf Baugenehmigung Bauherr: tecnotron elektronik gmbh, Wildberger Halde 13,
88138 Weißensberg Bauvorhaben: Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes,
Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbau-
genehmigung vom 27.06.2024, Az.: 31-6024-00010/23 Bauort: Fl. Nr. 313/2, Gemarkung Weißensberg, Wildberger Halde 13
Sachverhalt:
Dem ursprünglichen Bauantrag, für die Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, wurde am 27.06.2024 die Baugenehmigung (Az. 31- 6024-00010/23) erteilt. Die Baugenehmigung für die eingereichte Tektur wurde am 26.03.2025 die Baugenehmigung erteilt. Nun wurde zur der Ursprungsbaugenehmigung ein Änderungsanatrag zum Brandschutznachweis eingereicht.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wildberg“, i. d. F. v. 24.03.2010.
Der Bauherr hat nun beschlossen die bisherige Müll-Entsorgungsstation zu verlegen. Es werden keine baulichen Änderungen vorgenommen.
Der Änderungsantrag zum Brandschutznachweis befasst sich daher mit dem Müllraum, welcher bisher direkt neben dem Ausgang der Produktionsstätte im Bereich des 1. Rettungsweges befand. Der 1. Rettungsweg verläuft, wie im genehmigten Bescheid von dem Jahr 2011 entlang der Außenwand direkt ins Freie. Die bestehenden Fenster stellen keine Beeinträchtigung des ersten Rettungsweges dar, da die Brüstungshöhe der Fenster sich in ca. 2,73 m Höhe befinden. Eine Entflüchtung unterhalb einer möglichen Wärmebelastung ist hierdurch bequem möglich. Zudem entfernt sich der Flüchtende von den Fenstern.
S. 4 Eine Abweichung nach Art. 33 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. Art. 63 BayBO ist durch den Änderungsantrag zum Brandschutznachweis nicht mehr notwendig.
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung (TEKTUR), tecnotron elektronik GmbH, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbaugenehmigung vom 27.06.2026, Az.: 31-6024-00010/23, auf der Fl. Nr. 313/2 der Gemarkung Weißensberg, Wildberger Halde 13, in der Fassung vom 21.01.2026 (bei der Verwaltungsgemeinschaft eingegangen am 08.06.2026), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Bekanntgaben und Anfragen:
Vollzug der Baugesetze - Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bürgermeister Schielin gibt bekannt, dass die Aufstockung bestehende Garage für Abstellräume, i.d.F.v.20.05.2026, Fl.Nr. 49/3 und 49/4, Gemarkung Weißensberg, Waldstraße 2 und 4 im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden kann.
Ralph Schielin
Christa Albrecht Erster Bürgermeister
Schriftführerin