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title: "tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt."
sdDatePublished: "2026-08-04T15:18:00Z"
source: "https://www.weissensberg.de/bauausschusssitzung-niederschrift-vom-18062026"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
locations:
  - "Weißensberg"
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tecnotron elektronik gmbh, Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Wildberger Halde 13, Weißensberg; Gemeindliches Einvernehmen erteilt.

S. 1

zugestellt: ...........
Gemeinde Weißensberg

Niederschrift
über die öffentliche 2. Sitzung
des Bauausschusses Weißensberg am 18.06.2026
im Sitzungsraum der Festhalle Weißensberg, Kirchstraße 13, 88138 Weißensberg

Sitzungsbeginn:
19:45 Uhr
Sitzungsende:
19.48 Uhr

Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses sind ordnungsgemäß geladen.

Vorsitzender:

Herr Ralph Schielin, Erster Bürgermeister
Schriftführerin:

Christa Albrecht

Anwesend sind:
Göhl Fabian
Kaeß Markus
Lindenmüller Andreas
Niederkrüger Maximilian
Potzmann Christina
Wagner Daniela

Vertreterin von Mayer Christian

Entschuldigt:

Mayer Christian

Unentschuldigt:
-

Sonstige Anwesende:

Anlagen öffentlicher Teil:
-

 S. 2
Tagesordnung

TOP
Thema

1.
Genehmigung der Niederschrift der 1. öffentlichen Bauausschuss-

Sitzung vom 21.05.2026

2.
Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Antrag:

Bauantrag Nr. 053/2026
Antrag auf Baugenehmigung
Bauherr:
   tecnotron elektronik gmbh, Wildberger Halde 13,

   88138 Weißensberg
Bauvorhaben: Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes,

   Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbau-

   genehmigung vom 27.06.2024, Az.: 31-6024-00010/23
Bauort:
   Fl. Nr. 313/2, Gemarkung Weißensberg, Wildberger Halde 13

3.
Bekanntgaben und Anfragen

 S. 3
Erster Bürgermeister Schielin eröffnet die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung
der Bauausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Bauausschusses fest und
erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.

1.
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen 1. Bauausschusssitzung vom
21.05.2026

Die Niederschrift der 1. Bauausschuss-Sitzung vom 21.05.2026 wird
genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
5

Nein-Stimmen:
0

Enthaltungen:
2

2.
Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Antrag:

2.1
Bauantrag Nr. 053/2026
Antrag auf Baugenehmigung
Bauherr:
   tecnotron elektronik gmbh, Wildberger Halde 13,

   88138 Weißensberg
Bauvorhaben: Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes,

   Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbau-

   genehmigung vom 27.06.2024, Az.: 31-6024-00010/23
Bauort:
   Fl. Nr. 313/2, Gemarkung Weißensberg, Wildberger Halde 13

Sachverhalt:

Dem ursprünglichen Bauantrag, für die Aufstockung und Erweiterung des
bestehenden Gebäudes, wurde am 27.06.2024 die Baugenehmigung (Az. 31-
6024-00010/23) erteilt. Die Baugenehmigung für die eingereichte Tektur
wurde am 26.03.2025 die Baugenehmigung erteilt. Nun wurde zur der
Ursprungsbaugenehmigung
ein
Änderungsanatrag
zum
Brandschutznachweis eingereicht.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Wildberg“, i. d. F. v. 24.03.2010.

Der Bauherr hat nun beschlossen die bisherige Müll-Entsorgungsstation zu
verlegen. Es werden keine baulichen Änderungen vorgenommen.

Der Änderungsantrag zum Brandschutznachweis befasst sich daher mit dem
Müllraum, welcher bisher direkt neben dem Ausgang der Produktionsstätte im
Bereich des 1. Rettungsweges befand.
Der 1. Rettungsweg verläuft, wie im genehmigten Bescheid von dem Jahr
2011 entlang der Außenwand direkt ins Freie. Die bestehenden Fenster stellen
keine Beeinträchtigung des ersten Rettungsweges dar, da die Brüstungshöhe
der Fenster sich in ca. 2,73 m Höhe befinden. Eine Entflüchtung unterhalb
einer möglichen Wärmebelastung ist hierdurch bequem möglich. Zudem
entfernt sich der Flüchtende von den Fenstern.

 S. 4
Eine Abweichung nach Art. 33 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 i. V. m. Art. 63 BayBO ist durch
den Änderungsantrag zum Brandschutznachweis nicht mehr notwendig.

Beschluss:

Dem Antrag auf Baugenehmigung (TEKTUR), tecnotron elektronik GmbH,
Aufstockung
und
Erweiterung
des
bestehenden
Gebäudes,
Änderungsantrag zum Brandschutznachweis, Ursprungsbaugenehmigung
vom 27.06.2026, Az.: 31-6024-00010/23, auf der Fl. Nr. 313/2 der Gemarkung
Weißensberg, Wildberger Halde 13, in der Fassung vom 21.01.2026 (bei der
Verwaltungsgemeinschaft
eingegangen
am
08.06.2026),
wird
das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7

Nein-Stimmen:
0

3.
Bekanntgaben und Anfragen:

Vollzug der Baugesetze - Genehmigungsfreistellungsverfahren

Bürgermeister Schielin gibt bekannt, dass die Aufstockung bestehende
Garage für Abstellräume, i.d.F.v.20.05.2026, Fl.Nr. 49/3 und 49/4, Gemarkung
Weißensberg, Waldstraße 2 und 4 im Genehmigungsfreistellungsverfahren
errichtet werden kann.

Ralph Schielin

Christa Albrecht
Erster Bürgermeister

Schriftführerin