ASD-Mitarbeitende aus Düren Fortbildung zur Arbeit des Jugendamts; Fallbeispiele beleuchten Entscheidungswege
B4 „Und dann? Ein Blick hinter die Tür des Jugendamtes. Hilfen, Maßnahmen und echte Fälle – mit Raum für Fragen“
Status Ankündigung Termin 15.10.2026 13:00 Uhr Buchungsstatus 20 freie Plätze
B4 „Und dann? Ein Blick hinter die Tür des Jugendamtes. Hilfen, Maßnahmen und echte Fälle – mit Raum für Fragen“
Sie haben das Jugendamt informiert – und dann? Was passiert eigentlich nach dem Anruf oder der schriftlichen Information? Welche Schritte folgen, wie werden Entscheidungen getroffen und welche Möglichkeiten hat das Jugendamt, Familien zu unterstützen?
Diese Fortbildung gibt einen praxisnahen Einblick in die Arbeit des Jugendamtes – insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Sie erfahren, wie Verfahren ablaufen, wann Hilfen zur Erziehung im Vordergrund stehen und wann ein Schutzauftrag nach §8a SGBV VIII für den ASD entsteht. Anhand anonymisierter Fallbeispiele werden interne Abläufe und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar. Im Anschluss stehen Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialen Dienstes für Ihre Fragen und den gemeinsamen Austausch zur Verfügung.
Fortbildungsreihe im Kinderschutz für städtische Fachkräfte in KiTas und OGS.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kann im Zeitraum vom 06.08.2026 bis zum 04.10.2026 online gebucht werden.
Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Vorgang: Anmeldeverfahren zur Fortbildung B4 „Und dann? Ein Blick hinter die Tür des Jugendamtes. Hilfen, Maßnahmen und echte Fälle – mit Raum für Fragen“
Zwecke der Datenerhebung: Anmeldung und Durchführung der o.g. Veranstaltung
Wesentliche Rechtsgrundlagen: Artikel 6 Abs. 1, Lit. a DSGVO
-quelle: Die Daten erspringen Ihrer Angaben.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
City Karree, Wilhelmstraße 34, 52349 Düren
Postanschrift: Stadt Düren, Amt 51, 52349 Düren
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen: 31.12.2026
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
• Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)
• Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
• Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO einschließlich Profiling werden nicht getroffen.
Diese Rechte können nach Artikel 23 der Datenschutz-Grundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Düren, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales