IHKs berichten gestiegenes Gründungsinteresse in Deutschland; Einstiegsgespräche +13%, Gründungsberatungen +15%

DIHK-Report Unternehmensgründung 2026

Informationen: Dateiformat: PDF (barrierefrei) Dateigröße: 1 MB Stand: August 2026 Seitenumfang: 19 Seiten

Wie steht es um den Gründungsstandort Deutschland? Auf Basis von rund 200.000 Kontakten im IHK-Gründungsservice und fast 800 Antworten angehender Jungunternehmer stellt die DIHK ein gestiegenes Gründungsinteresse fest. Ein breit getragener unternehmerischer Aufbruch ist dies allerdings nicht.

Unternehmensgründungen bringen frischen Wind und neue Ideen in den Markt und stärken so die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. Da klingt es zunächst erfreulich, dass die entsprechenden Beratungsangebote der IHKs wieder stärker nachgefragt werden. Der DIHK-Report Unternehmensgründung 2026 zeichnet ein differenziertes Bild der Entwicklung, und er zeigt: Gründerinnen und Gründer sehen Reformbedarf vor allem rund um Bürokratie, Steuern und Finanzierung.

Steigendes Interesse: Das Interesse an einer Unternehmensgründung in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen steigt; die IHKs melden deutliche Zuwächse bei Einstiegsgesprächen (plus 13 Prozent) und Gründungsberatungen (plus 15 Prozent).

Motivlage verschiebt sich: Der Plan, sich selbstständig zu machen, beruht allerdings häufig auf wirtschaftlichem Druck und dem Mangel von Erwerbsalternativen.

Mehr Lücken in den Konzepten: Die Qualität der Gründungskonzepte sinkt: Fast die Hälfte lässt kaufmännische Defizite erkennen, 44 Prozent der Gründenden haben die Finanzierung nicht gründlich durchdacht.

Gründen wird weiblicher: Der Anteil von Frauen in den IHK ‑ Gr ü ndungsberatungen bleibt mit 44 Prozent auf einem hohen Niveau und best ä tigt damit einen langfristigen strukturellen Wandel im Gr ü ndungsgeschehen.

Zahlreiche Hemmnisse: Als größte Hürden nehmen Gründerinnen und Gründer die bürokratischen Belastungen und die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit hohen Kosten und Unsicherheiten wahr. Von der Politik wünschen sie sich vor allem Bürokratieabbau (73 Prozent) und ein einfacheres Steuerrecht (61 Prozent).

Mehr Interesse, oft mangels Alternativen

Das Interesse an einer Unternehmensgründung in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen steigt: Die IHKs sehen für 2025 deutlich Zuwächse bei den Teilnahmezahlen zu Einstiegsgesprächen (plus 13 Prozent auf 143.756) und den darauf aufbauenden IHK-Gründungsberatungen (plus 15 Prozent auf 27.637). Allerdings spiegelt ein Großteil der Entwicklung eine Umorganisation von Beschäftigung wider: Maue Konjunktur und strukturelle Hemmnisse führen dazu, dass zunehmend auch gut qualifizierte Beschäftigte eine Gründung mangels Erwerbsalternativen überlegen. Es resultiert ein Shift von abhängiger Beschäftigung hin zu selbstständiger Erwerbstätigkeit – und dies häufig aus wirtschaftlichem Druck.

Parallel dazu gibt es weiterhin chancengetriebene Gründungen, beispielsweise aus dem Hochschulumfeld. Der technologische Wandel gewinnt mehr und mehr an Bedeutung für die Gründungslandschaft. Künstliche Intelligenz wird von den IHKs zunehmend als Gründungstreiber wahrgenommen, da sie neue Geschäftsmodelle ermöglicht und den Zugang zur Selbstständigkeit erleichtert.

Auch in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung ergeben sich positive Impulse für das Gründungsgeschehen. Die veränderte geopolitische Lage erhöht den Bedarf der Bundeswehr und der Sicherheitsbehörden an innovativen Lösungen und eröffnet Marktchancen für technologieorientierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen.

Mehr Gründungen aus Mangel an Erwerbsalternativen

Nahezu sämtliche IHKs nennen den Mangel an Erwerbsalternativen als Hauptursache für das gestiegene Gründungsinteresse. Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosigkeit, unsicherer Beschäftigungsperspektiven und zunehmender Insolvenzen gewinnt die Selbstständigkeit für viele die Funktion einer Ausweich- und Sicherungsstrategie. Dementsprechend liegt der Anteil derjenigen in der IHK-Gründungsberatung, die vornehmlich aus Mangel an Erwerbsalternativen gründen wollen, mit 36 Prozent so hoch wie seit elf Jahren nicht mehr.

Verstärkt wird die Entwicklung durch Änderungen in der Gründungsförderung, insbesondere durch den Wegfall des Vermittlungsvorrangs beim Gründungszuschuss für Arbeitslose. Seit Anfang 2023 gilt Selbstständigkeit als gleichwertige arbeitsmarktpolitische Option zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis, dies entfaltet zeitverzögert Wirkung über steigende Anträge und mehr Gründungsinteresse aus der Arbeitslosigkeit heraus .

Dementsprechend haben die Stellungnahmen der IHKs für Anträge auf Gründungszuschuss deutlich zugenommen. Gegenüber 2023 hat sich die Zahl der IHK-Stellungnahmen für diese Maßnahme mehr als verdoppelt: Sie machen nunmehr 78 Prozent aller IHK-Stellungnahmen aus.

Mehr Defizite in den Geschäftskonzepten

Mit dem zunehmenden Gründungsinteresse berichten viele IHKs auch von mehr qualitativen Defiziten in den vorgelegten Geschäftskonzepten. So häufen sich unzureichend ausgearbeitete oder wenig tragfähige Pläne. Bedenklich hoch sind die Anteile der Konzepte, die Defizite in der Anwendung des “kaufmännischen Handwerkszeugs” (49 Prozent) und hinsichtlich der Überlegungen zur Finanzierung der Geschäftsidee (44 Prozent) aufweisen.

Damit ergibt sich aus den IHK-Rückmeldungen hinsichtlich der Qualifikationsstruktur ein differenziertes Bild: Einerseits gibt es weiterhin gut qualifizierte Gründerinnen und Gründer, etwa aus der Industrie oder aus Hochschulen, die gezielt unternehmerische Chancen nutzen. Andererseits wächst der Anteil an Gründungen, die aus Mangel an Erwerbsalternativen erfolgen und häufig mit geringerer Vorbereitung einhergehen.

Der Anteil von Frauen an den IHK ‑ Gr ü ndungsberatungen bleibt mit 44 Prozent auch 2025 auf einem hohen Niveau und best ä tigt damit einen langfristigen strukturellen Wandel im Gr ü ndungsgeschehen. In den fr ü hen 2000er-Jahren hatte die Quote noch bei rund einem Drittel gelegen. Zu dieser Entwicklung tragen die IHKs maßgeblich bei. Allein im Jahr 2025 haben sie bundesweit rund 75.000 Frauen im Rahmen von Erstgesprächen und vertieften Beratungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

Wo Gründer den größten Reformbedarf sehen

Welche wichtigsten Hemmnisse die Betroffenen selbst am Gründungsstandort Deutschland wahrnehmen, zeigt eine Befragung von Gründenden, Start-ups und jungen Unternehmen bundesweit. Die 791 Antworten zeichnen ein deutliches Bild: Insgesamt bewerten die Befragten den hiesigen Gründungsstandort derzeit lediglich mit “schwach befriedigend” (3,5).

Hauptgründe dafür sind die anhaltend hohen bürokratischen Belastungen und die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit hohen Kosten und Unsicherheiten. Ziel der Wirtschaftspolitik sollte es sein, dass Deutschland als attraktiver Gründungsstandort wahrgenommen wird, der guten Ideen gute Chancen zum Wachsen bietet.

Gründerinnen und Gründer fordern vor allem ein deutlich einfacheres, schnelleres und flexibleres Umfeld für unternehmerisches Handeln: 73 Prozent fordern schnellere und einfachere Regularien, 61 Prozent wünschen sich eine Vereinfachung des Steuerrechts. Auch ein besserer Zugang zu Fördermitteln, mehr Verständnis für Unternehmertum in der Gesellschaft, Energiepreise und Faktoren wie IT-Infrastruktur, Kapitalzugang oder Vernetzung spielen eine Rolle.

Mit der Benennung der Defizite liefern die Befragten zugleich konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungen. Die Politik greift zentrale DIHK-Forderungen für mehr Gründungsdynamik bereits auf. Nun kommt es entscheidend darauf an, diese Vorhaben konsequent umzusetzen und praxistauglich auszugestalten.

  1. Gründungen in 24 Stunden ermöglichen – Verfahren radikal vereinfachen

73 Prozent der Gründenden fordern schnellere und einfachere Regularien. Die DIHK unterstützt daher ausdrücklich das Ziel, Unternehmensgründungen in Deutschland deutlich zu beschleunigen und konsequent digital auszugestalten. Der politische Anspruch, Gründungen perspektivisch in 24 Stunden zu ermöglichen, entspricht den Erwartungen vieler Gründerinnen und Gründer und setzt ein wichtiges Signal für Standortattraktivität. Damit dieses Ziel erreicht wird, braucht es jedoch einen echten Paradigmenwechsel:

Der Staat sollte die rechtliche Pflichtenermittlung vollständig übernehmen . Gründerinnen und Gründer sollen ihr Vorhaben beschreiben können, ohne selbst komplexe Regelwerke prüfen zu müssen.

Der Gründungsprozess sollte als durchgängig digitale Ende-zu-Ende-Leistung organisiert werden – mit nahtlos ineinandergreifenden Verfahren statt einzelner Teilprozesse.

Das Once-Only-Prinzip sollte konsequent umgesetzt werden: Daten werden nur einmal eingegeben und automatisch zwischen Behörden ausgetauscht.

Ein staatliches Backend sollte mit mehreren nutzernahen und für die Gründenden gut sichtbaren Zugängen im Frontend kombiniert werden. Gerade für die Vorhabenklärung am Anfang ist es entscheidend, dass qualifizierte Institutionen den Gründenden zur Seite stehen und die Zugänge zum verwaltungstechnischen Gründungssystem gestalten, damit es im weiteren Prozess möglichst keine verzögernden Schleifen gibt.

Gerade die IHKs spielen hier eine zentrale Rolle: Sie sind bereits heute flächendeckend erste Ansprechpartner für Gründende und verfügen über umfassende Erfahrung in der Vorhabenklärung. Ihre systematische und für die Gründenden sichtbare Einbindung würde die Qualität der Verfahren erhöhen und Rückfragen reduzieren.

Entscheidend ist zudem, dass Gründungen nicht nur formal, sondern auch wirtschaftlich startfähig sind. Dazu gehört insbesondere die schnelle Vergabe der Steuernummer sowie der unmittelbare Zugang zu allen relevanten Folgeprozessen.

Die im Reformpaket der Regierungskoalition genannte Frist von vier Wochen zur Erteilung der Steuernummer ist deutlich zu lang und bleibt hinter den Umsetzungsinitiativen von Bund und Ländern, Gründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen, weit zurück.

  1. Steuerrecht vereinfachen und gezielt entlasten

61 Prozent mahnen hier Verbesserungen an. Mit der geplanten Steuerreform sollte die Politik sowohl Personenunternehmen über die Einkommensteuer als auch Start-ups, die zumeist als Kapitalgesellschaft gegründet werden, entlasten. Dazu gehört insbesondere, die bereits beschlossene Unternehmenssteuerreform vorzuziehen und zu bündeln auf 2027 und 2028. Hier sollte der Körperschaftsteuersatz in zwei Schritten gesenkt werden von 15 Prozent auf zehn Prozent, und nicht wie derzeit vorgesehen, erst ab 2028 in fünf Ein-Prozent-Schritten. Die im Reformpaket der Regierungskoalition angekündigten Schritte bei der Einkommenssteuer würden zwar kleine und mittlere Einkommen entlasten, hingegen treffen sie Unternehmen dann, wenn sie wachsen – über die vorgesehenen Erhöhungen bei der “Reichensteuer”. Insgesamt treffen die vorgesehenen Steuererhöhungen vor allem den Mittelstand.

Zudem ist ein Kurswechsel bei den Sozialabgaben erforderlich: Versicherungsfremde Leistungen sollten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, um die Lohnnebenkosten zu stabilisieren und Beschäftigung nicht weiter zu belasten.

Außerdem sollte die Politik an diesen Stellschrauben konsequent ansetzen:

Schwellenwerte erhöhen : Die Kleinunternehmergrenze, unterhalb derer Unternehmen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, sollte deutlich über die aktuellen 25.000 Euro hinaus angehoben werden – perspektivisch bis in den europarechtlich m ö glichen Rahmen von bis zu 85.000 Euro.

Steuerverfahren vereinfachen : Insbesondere die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für kleine Unternehmen sollte weiter vereinfacht werden.

Planbarkeit verbessern : Steuerliche Belastungen müssen für Gründer vorhersehbar sein, etwa durch einfachere und transparentere Vorauszahlungsregeln.

Verlustverrechnung stärken : Eine bessere steuerliche Verlustverrechnung kann Start-ups mit hohen Anlaufkosten gezielt entlasten und Liquiditätsengpässe mindern.

Ziel muss ein Steuerrecht sein, das gründungsfreundlich, verständlich und planbar ist – gerade in den er