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title: "ASS Automaten Company GmbH öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte durch das Finanzamt Chemnitz-Mitte; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-05T06:05:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/215_Chemnitz-Mitte/3215_OeZ_2026_105.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "corporate earnings"
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  - name: "law"
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locations:
  - "Frankfurt am Main"
  - "Chemnitz"
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ASS Automaten Company GmbH öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte durch das Finanzamt Chemnitz-Mitte; Zwei Wochen Abholfrist nach Veröffentlichung

Finanzamt Chemnitz-Mitte

Datum

3. August 2026
Geschäftszeichen

3215_ÖZ_2026-105

 Öffentliche Zustellung

Firma / Bezeichnung der juristischen Person
ASS Automaten Company GmbH
letzte bekannte Anschrift
Heddernheimer Landstr. 188, 60439 Frankfurt

Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet.
Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage-
nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten
anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten juristischen Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheide zum 31.12.2022, 31.12.2023 und 31.12.2024 übder die gesonderte Feststellung nach
§ 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 S. 3 KStG

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0371 467 2315
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.