SBH VgV OV 017-26 PD Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg; Beauftragung bedarfsabhängig, keine Mindestflächen.
BIETERKOMMUNIKATION Ausschreibung 04.08.2026 Verfahren: SBH VgV OV 017-26 PD - Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 2 Losen LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN Nr Frage Antwort Gesendet 1 Wird für die Sandreinigung eine Eigenerklärung zur Ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünabfällen benötigt? Ja, unter Angabe der Entsorgungsstelle. Vgl. Ziffer 3.1.2 c. der Leistungsbeschreibung. 23.07.2026 12:34:57 2 Inwieweit liegt es im Ermessen des AN zur verbesserten wirtschaftlichen Planung mehrere Standorte zeitlich aufeinanderfolgend zu bündeln? 1. Wie viele qm sind mindestens in einem Auftrag pro Standort zu verplanen? 2. Wie erfolgt der Abruf der Standorte zur Erfüllung der Leistung genau: Zeitraum ,bis wann genau und wie flexibel kann der AN damit umgehen? 3. Inwieweit ist eine prozentuale Einschätzung oder anderen Informationen über den händischen Aufwand der einzelnen Standorte zu erhalten? 4. Inwieweit ist es möglich eine Auflistung der Schulstandorte je Region zu erhalten? 5.
- Die Beauftragung der einzelnen Standorte erfolgt durch die jeweils zuständigen regionalen Ansprechpartner. Sofern die terminlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der betreffenden Standorte dies zulassen, können mehrere Standorte zeitlich aufeinanderfolgend bearbeitet werden. Ein Anspruch auf eine entsprechende Bündelung von Beauftragungen besteht jedoch nicht. Die konkrete Terminierung und Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch den Auftraggeber.
- Der Umfang, der je Auftrag zu bearbeitenden Spiel- und Fallschutzflächen, richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Dieser ergibt sich insbesondere aus den Feststellungen der Spielplatzkontrollen sowie dem jeweiligen Verschmutzungsgrad der Flächen. Da die Größen der Spiel- und Fallschutzflächen standortabhängig erheblich variieren, kann keine Mindestfläche je Auftrag oder Standort angegeben werden. Die Beauftragung erfolgt bedarfsbezogen durch den Auftraggeber.
- Die Beauftragung erfolgt durch die jeweils zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers mittels VOL-Bestellschein, der dem Auftragnehmer per Mail übermittelt wird. Der Bestellschein enthält Angaben zum Leistungsumfang sowie zum vorgesehenen Ausführungszeitraum. Sofern im Einzelabruf nichts Abweichendes geregelt ist, hat der Auftragnehmer spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung mit der Leistung zu beginnen. Die Arbeiten sind je Standort innerhalb von fünf Werktagen nach Arbeitsaufnahme abzuschließen. Sämtliche Leistungen sind bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres auszuführen. 04.08.2026 16:46:26 Bieterkommunikation - 1/2
Die Terminierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich bedarfsabhängig und unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der jeweiligen Standorte. Der Auftraggeber ist bestrebt, den Auftragnehmer mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zu beauftragen. In Fällen mit kurzfristigem Handlungsbedarf erfolgt die Terminabstimmung einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die konkrete Ausführung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums kann im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten des Auftragnehmers und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers abgestimmt werden. 4. Eine belastbare prozentuale Einschätzung des händischen Aufwands je Standort kann nicht abgegeben werden. Der tatsächliche Reinigungs- und Bearbeitungsaufwand ist maßgeblich vom Zustand der jeweiligen Spiel- und Fallschutzflächen abhängig und ergibt sich regelmäßig erst aus den durchgeführten Kontrollen sowie der konkreten Situation vor Ort. Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben dienen daher als Orientierungs- bzw. Kalkulationsgrundlage. Darüberhinausgehende standortspezifische Aussagen zum händischen Aufwand können nicht getroffen werden. 5. Eine Auflistung der einzelnen Standorte erhält der Bieter nach Beauftragung durch die jeweiligen Sachbearbeiter der Regionen. 3 Wie oft kann eine Schule eine Sandreinigung in Zeitraum der ersten 2 Ausschreibungsjahre abrufen? Wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben, erfolgt die Reinigung der Sand- und Fallschutzflächen in der Regel in einem Intervall von etwa zwei bis drei Jahren. Abweichungen hiervon sind jedoch abhängig vom tatsächlichen Bedarf. Dieser kann sich insbesondere aus den Ergebnissen der Spielplatzkontrollen, dem Zustand der Flächen sowie standortspezifischen Anforderungen ergeben. Daher kann nicht verbindlich angegeben werden, wie oft einzelne Schulen innerhalb der ersten zwei Vertragsjahre Leistungen abrufen werden. Die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch den Auftraggeber. 04.08.2026 16:47:39 Bieterkommunikation - 2/2