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title: "SBH VgV OV 017-26 PD Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg; Beauftragung bedarfsabhängig, keine Mindestflächen."
sdDatePublished: "2026-08-05T05:04:00Z"
source: "https://gmh-hamburg.de/wp-content/uploads/20260810-SBH-VgV-OV-017-26-PD-Sandreinigung-in-2-Losen-Fragen-und-Antworten-Stand-04.08.2026.pdf"
topics:
  - name: "public contract"
    identifier: "medtop:20001159"
  - name: "school"
    identifier: "medtop:20000400"
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
locations:
  - "Hamburg"
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SBH VgV OV 017-26 PD Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg; Beauftragung bedarfsabhängig, keine Mindestflächen.

BIETERKOMMUNIKATION
Ausschreibung
04.08.2026
Verfahren:
SBH VgV OV 017-26 PD - Sandreinigung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg
GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Rahmenvereinbarung in 2 Losen
LISTE DER ÖFFENTLICHEN NACHRICHTEN
Nr
Frage
Antwort
Gesendet
1
Wird für die Sandreinigung eine Eigenerklärung zur
Ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünabfällen
benötigt?
Ja, unter Angabe der Entsorgungsstelle. Vgl. Ziffer
3.1.2 c. der Leistungsbeschreibung.
23.07.2026 12:34:57
2
Inwieweit liegt es im Ermessen des AN
zur verbesserten wirtschaftlichen Planung
mehrere Standorte zeitlich
aufeinanderfolgend zu bündeln?
1.
Wie viele qm sind mindestens in einem
Auftrag pro Standort zu verplanen?
2.
Wie erfolgt der Abruf der Standorte zur
Erfüllung der Leistung genau: Zeitraum
,bis wann genau und wie flexibel kann
der AN damit umgehen?
3.
Inwieweit ist eine prozentuale
Einschätzung oder anderen
Informationen über den händischen
Aufwand der einzelnen Standorte zu
erhalten?
4.
Inwieweit ist es möglich eine Auflistung
der Schulstandorte je Region zu
erhalten?
5.
1. Die Beauftragung der einzelnen Standorte erfolgt
durch die jeweils zuständigen regionalen
Ansprechpartner. Sofern die terminlichen und
betrieblichen Rahmenbedingungen der betreffenden
Standorte dies zulassen, können mehrere Standorte
zeitlich aufeinanderfolgend bearbeitet werden. Ein
Anspruch auf eine entsprechende Bündelung von
Beauftragungen besteht jedoch nicht. Die konkrete
Terminierung und Beauftragung erfolgt
bedarfsabhängig durch den Auftraggeber.
2. Der Umfang, der je Auftrag zu bearbeitenden
Spiel- und Fallschutzflächen, richtet sich nach dem
tatsächlichen Bedarf. Dieser ergibt sich
insbesondere aus den Feststellungen der
Spielplatzkontrollen sowie dem jeweiligen
Verschmutzungsgrad der Flächen.
Da die Größen der Spiel- und Fallschutzflächen
standortabhängig erheblich variieren, kann keine
Mindestfläche je Auftrag oder Standort angegeben
werden. Die Beauftragung erfolgt bedarfsbezogen
durch den Auftraggeber.
3. Die Beauftragung erfolgt durch die jeweils
zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers
mittels VOL-Bestellschein, der dem Auftragnehmer
per Mail übermittelt wird. Der Bestellschein enthält
Angaben zum Leistungsumfang sowie zum
vorgesehenen Ausführungszeitraum.
Sofern im Einzelabruf nichts Abweichendes geregelt
ist, hat der Auftragnehmer spätestens 14
Kalendertage nach Auftragserteilung mit der
Leistung zu beginnen. Die Arbeiten sind je Standort
innerhalb von fünf Werktagen nach
Arbeitsaufnahme abzuschließen. Sämtliche
Leistungen sind bis zum 31.10. des jeweiligen
Jahres auszuführen.
04.08.2026 16:46:26
Bieterkommunikation - 1/2

Die Terminierung der Leistungen erfolgt
grundsätzlich bedarfsabhängig und unter
Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse der
jeweiligen Standorte. Der Auftraggeber ist bestrebt,
den Auftragnehmer mit angemessenem zeitlichem
Vorlauf zu beauftragen. In Fällen mit kurzfristigem
Handlungsbedarf erfolgt die Terminabstimmung
einvernehmlich zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer.
Die konkrete Ausführung innerhalb des
vorgegebenen Zeitraums kann im Rahmen der
betrieblichen Möglichkeiten des Auftragnehmers
und unter Berücksichtigung der Anforderungen des
Auftraggebers abgestimmt werden.
4. Eine belastbare prozentuale Einschätzung des
händischen Aufwands je Standort kann nicht
abgegeben werden. Der tatsächliche Reinigungs-
und Bearbeitungsaufwand ist maßgeblich vom
Zustand der jeweiligen Spiel- und Fallschutzflächen
abhängig und ergibt sich regelmäßig erst aus den
durchgeführten Kontrollen sowie der konkreten
Situation vor Ort.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
dienen daher als Orientierungs- bzw.
Kalkulationsgrundlage. Darüberhinausgehende
standortspezifische Aussagen zum händischen
Aufwand können nicht getroffen werden.
5. Eine Auflistung der einzelnen Standorte erhält der
Bieter nach Beauftragung durch die jeweiligen
Sachbearbeiter der Regionen.
3
Wie oft kann eine Schule eine Sandreinigung in
Zeitraum der ersten 2 Ausschreibungsjahre
abrufen?
Wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben,
erfolgt die Reinigung der Sand- und
Fallschutzflächen in der Regel in einem Intervall von
etwa zwei bis drei Jahren.
Abweichungen hiervon sind jedoch abhängig vom
tatsächlichen Bedarf. Dieser kann sich
insbesondere aus den Ergebnissen der
Spielplatzkontrollen, dem Zustand der Flächen
sowie standortspezifischen Anforderungen ergeben.
Daher kann nicht verbindlich angegeben werden,
wie oft einzelne Schulen innerhalb der ersten zwei
Vertragsjahre Leistungen abrufen werden.
Die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch
den Auftraggeber.
04.08.2026 16:47:39
Bieterkommunikation - 2/2