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title: "22,5 Mio Rentenempfänger in Deutschland erhalten rund 423 Mrd EUR Rentenleistungen; Steuerpflichtiger Anteil 72% seit 2015"
sdDatePublished: "2026-08-05T10:28:00Z"
source: "https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/72-der-rentenleistungen-im-jahr-2025-einkommensteuerpflichtig_170_693324.html"
topics:
  - name: "economy, business and finance"
    identifier: "medtop:04000000"
locations:
  - "Germany"
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22,5 Mio Rentenempfänger in Deutschland erhalten rund 423 Mrd EUR Rentenleistungen; Steuerpflichtiger Anteil 72% seit 2015

72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 einkommensteuerpflichtig | Steuern | Haufe

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig

Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Mio. Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Mrd. EUR aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerer im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 % oder 20,7 Mrd. EUR zu. 72 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Mrd. EUR). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.

Bild: Statistische Bundesamt (Destatis), 2026

Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

2022 zahlten rund 42 % der Rentner Einkommensteuer

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.

Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 % oder 9,34 Mio. der insgesamt 22,03 Mio. Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.

Bei 80 % der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte de des Ehepartners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Die Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Weitere Ergebnisse der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite "Lohn- und Einkommensteuer" sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 73141) verfügbar.

Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025 1.637

Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform 1.317 2

Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder 770 16

Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023 730

Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile 549 2

Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume 524

Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen 508

Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5 463

Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung 411

72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig 05.08.2026

Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung 05.08.2026

Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe 31.07.2026

Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022 29.07.2026

Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen 29.07.2026

Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet 28.07.2026

Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht 27.07.2026

Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung 22.07.2026

Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt 15.07.2026

Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen 08.07.2026

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