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title: "Praxen in Deutschland verordnen homöopathische, anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen; Ab 2027 keine Kassenleistungen mehr."
sdDatePublished: "2026-08-05T07:09:00Z"
source: "https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/homoeopathika-anthroposophika-und-cannabisblueten-keine-kassenleistung-mehr"
topics:
  - name: "healthcare policy"
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  - name: "pharmaceutical"
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  - "North Rhine-Westphalia"
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Praxen in Deutschland verordnen homöopathische, anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen; Ab 2027 keine Kassenleistungen mehr.

Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr | KV Nordrhein

Praxisinformation Letzte Änderung: 05.08.2026 06:55 Uhr

Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen.

Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli dürfen Praxen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten ab sofort nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bei einer Verordnung zulasten der Krankenkassen besteht ein Regressrisiko.

Für die Cannabistherapie gelten zudem neue Vorgaben. Danach erfolgt die vertragsärztliche Versorgung zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs. Erst anschließend kann beispielsweise ein Cannabisextrakt oder eine Rezeptur verordnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen auch nicht mehr als Satzungsleistung übernehmen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält zahlreiche weitere Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Viele Regelungen gelten ebenfalls erst ab dem 1. Januar 2027. Andere müssen noch durch den Bewertungsausschuss oder den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert werden. Eine Übersicht stellt die KBV auf ihrer Themenseite bereit.

GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung (KBV)

pdf KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026 (PDF, 786 KB)

KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026 (PDF, 786 KB)