Rat der Stadt Meppen beschließt 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 in Meppen, Ortsteil Versen; Bekanntmachung tritt in Kraft
ELEKTRONISCHES AMTSBLATT FÜR DIE STADT MEPPEN.
Jahrgang 2026 Ausgabe in Meppen am 15.07.2026
Nr. 24
Nr. Inhalt Seite
A. Satzungen und Verordnungen
B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne
C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen
70 Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“
133 71 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“
134 72 Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“ 135
D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates
E. Bekanntmachungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften
F. Sonstige Bekanntmachungen
133 Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 24/2026 vom 15.07.2026
A. Satzungen und Verordnungen
B. Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne
C. Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen
70 Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“ Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“, ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“ nebst Begründung können Sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr. 105, 49716 Meppen, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Stadt Meppen unter https://www.meppen.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene einzusehen. Mit dieser
134 Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 24/2026 vom 15.07.2026
Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in §214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Meppen, 10. Juli 2026 Stadt Meppen Erster Stadtrat
71 Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“ Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“, ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
135 Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 24/2026 vom 15.07.2026
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“ nebst Begründung können Sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr. 105, 49716 Meppen, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Stadt Meppen unter https://www.meppen.de/rechtskraeftige- bebauungsplaene einzusehen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Meppen, 10. Juli 2026 Stadt Meppen Erster Stadtrat
72 Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“ Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“, ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
136 Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen Nr. 24/2026 vom 15.07.2026
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“ nebst Begründung können Sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr. 105, 49716 Meppen, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Stadt Meppen unter https://www.meppen.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene einzusehen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Meppen, 10. Juli 2026 Stadt Meppen Erster Stadtrat
D. Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Rates
E. Bekanntmachungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften
F. Sonstige Bekanntmachungen
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