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title: "Rat der Stadt Meppen beschließt 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 in Meppen, Ortsteil Versen; Bekanntmachung tritt in Kraft"
sdDatePublished: "2026-08-05T07:09:00Z"
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  - "Meppen"
  - "Emsland"
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Rat der Stadt Meppen beschließt 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 in Meppen, Ortsteil Versen; Bekanntmachung tritt in Kraft

ELEKTRONISCHES AMTSBLATT
FÜR DIE STADT MEPPEN.

Jahrgang 2026
Ausgabe in Meppen am 15.07.2026

Nr. 24

Nr.
Inhalt
Seite

A.
Satzungen und Verordnungen

B.
Erteilung von Genehmigungen für
Flächennutzungspläne

C.
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen

70
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt
Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen
A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“

133
71
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt
Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer
Straße“

134
72
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der
Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“
135

D.
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen
Sitzungen des Rates und der öffentlichen Sitzungen
der Ausschüsse des Rates

E.
Bekanntmachungen aufgrund besonderer
Rechtsvorschriften

F.
Sonstige Bekanntmachungen

133
Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen
Nr. 24/2026 vom 15.07.2026

A.
Satzungen und Verordnungen

__________________________________________________________________________

B.
Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne

__________________________________________________________________________

C.
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen

70
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt
Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B
402 und K 255 – 1. Erweiterung“
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet
zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt
Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1.
Erweiterung“, ist im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 759.2 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen,
Baugebiet: „Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 255 – 1. Erweiterung“ nebst
Begründung können Sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Fachbereich Stadtplanung der Stadt
Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr. 105, 49716 Meppen, während der Dienststunden
einsehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB
sind
die
Unterlagen
zudem
auf
der
Homepage
der
Stadt
Meppen
unter
https://www.meppen.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene
einzusehen.
Mit
dieser

134
Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen
Nr. 24/2026 vom 15.07.2026

Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird
hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in
§214 Abs. 1 BauGB
bezeichneten
Verfahrens-
und
Formvorschriften
eine
unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung
gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Meppen, 10. Juli 2026
Stadt Meppen
Erster Stadtrat

__________________________________________________________________________

71
Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt
Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer
Straße“
 Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide
an der Dalumer Straße“ nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) als Satzung beschlossen. Der räumliche
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen,
Baugebiet: „Erweiterung Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“, ist im nachstehenden
Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

135
Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen
Nr. 24/2026 vom 15.07.2026

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 der Stadt Meppen, Baugebiet: „Erweiterung
Baugebiet Kuhweide an der Dalumer Straße“ nebst Begründung können Sie gemäß § 10
Abs. 3 BauGB im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr.
105, 49716 Meppen, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt kann
Auskunft verlangt werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der
Homepage
der
Stadt
Meppen
unter
https://www.meppen.de/rechtskraeftige-
bebauungsplaene einzusehen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird
hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in
§ 214 Abs. 1 BauGB
bezeichneten
Verfahrens-
und
Formvorschriften
eine
unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung
gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Meppen, 10. Juli 2026
Stadt Meppen
Erster Stadtrat
__________________________________________________________________________

72
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II
der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“
 Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Rat der Stadt Meppen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“
nebst Begründung gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet: „Obergerichtsstraße“, ist
im nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

136
Elektronisches Amtsblatt für die Stadt Meppen
Nr. 24/2026 vom 15.07.2026

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 Teilgebiet II der Stadt Meppen, Baugebiet:
„Obergerichtsstraße“ nebst Begründung können Sie gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im
Fachbereich Stadtplanung der Stadt Meppen, Kirchstraße 2, Zimmer Nr. 105, 49716
Meppen, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt kann Auskunft verlangt
werden. Gem. § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen zudem auf der Homepage der Stadt
Meppen unter https://www.meppen.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene einzusehen. Mit
dieser Bekanntmachung tritt der o. g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird
hingewiesen.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in
§ 214 Abs. 1 BauGB
bezeichneten
Verfahrens-
und
Formvorschriften
eine
unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich sind, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dem Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung
gegenüber der Stadt Meppen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Meppen, 10. Juli 2026
Stadt Meppen
Erster Stadtrat

__________________________________________________________________________

D.
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des
Rates und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des
Rates

__________________________________________________________________________

E.
Bekanntmachungen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften

__________________________________________________________________________

F.
Sonstige Bekanntmachungen

Impressum:
Herausgeber: Stadt Meppen – Der Bürgermeister
Postfach 1751, 49707 Meppen
T 05931 . 153-0 | F 05931 . 153-5-253 | E amtsblatt@meppen.de
Die Verkündung des elektronischen Amtsblattes für die Stadt Meppen erfolgt durch Bereitstellung im
Internet unter der Adresse https://www.meppen.de/amtsblatt.