Ernst Grob Zahlungsbefehl Wildhaus-Alt St. Johann; Forderungen CHF 1014.80
Zahlungsbefehl Ernst Grob
Zahlungsbefehl Ernst Grob Schuldner Ernst Grob Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.11.1970 Schönenbodenstrasse 37 9658 Wildhaus Gläubiger ASTAG Schweizerische Nutzfahrzeuge Wölflistrasse 5 3006 Bern Schweiz Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26000498 vom 04.08.2026 Forderungen CHF 914.80 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Rechnung Nr. 1674254 vom 12.01.2026 (Ernst Grob Transporte) CHF 100 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Mahngebühren Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann Hauptstrasse 40 9656 Alt St. Johann Ernst Grob Heimatort: Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 09.11.1970 Schönenbodenstrasse 37 9658 Wildhaus Gläubiger ASTAG Schweizerische Nutzfahrzeuge Wölflistrasse 5 3006 Bern Schweiz Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26000498 vom 04.08.2026 Forderungen CHF 914.80 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Rechnung Nr. 1674254 vom 12.01.2026 (Ernst Grob Transporte) CHF 100 nebst Zins zu 5 % seit 11.02.2026 Mahngebühren Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund (siehe Forderungen) Rechtliche Hinweise Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wildhaus-Alt St.Johann Hauptstrasse 40 9656 Alt St. Johann