Gemeinderat Nesslau legt Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan um Näppis 1+2 im Gemeindehaus Nesslau auf; Auflagefrist 10. August bis 8. September 2026

Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Näppis 1+2

Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Näppis 1+2 Gemäss Art. 30 des kantonalen Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgebung (sGS 752.2) werden öffentlich aufgelegt: Schutzzonenreglement und Schutzzonenplan für die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Näppis 1+2 vom Gemeinderat Nesslau erlassen am 1. Juli 2026 Auflageort: Gemeindehaus Nesslau, Foyer Dachgeschoss Auflagefrist: 10. August 2026 bis 8. September 2026 Die Planunterlagen sind zudem unter www.nesslau.ch

Neuigkeiten ersichtlich. Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Wer private Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Nesslau, 9650 Nesslau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Nesslau, 28. Juli 2026 Gemeinderat Nesslau