Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohner Halle (Saale); 16,7% Anstieg gegenüber 2024

Pressemitteilung vom 05.08.2026, Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner

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Nr. 204/2026 Halle (Saale), 5. August 2026 Anstieg der Sozialleistungen 2025 auf 100 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner • Gesamtnettoausgaben nach SGB XII in Sachsen-Anhalt bei 213 Mio. EUR • Pro-Kopf-Ausgaben für Sozialhilfeleistungen je Einwohnerin bzw. Einwohner bei 100 EUR • Hilfe zur Pflege mit 133 Mio. EUR Hauptkostenfaktor • 23,7 % der Gesamtnettoausgaben flossen in Hilfe zum Lebensunterhalt Halle (Saale) – Die Gesamtnettoausgaben für Sozialleistungen nach dem SGB XII betrugen 2025 in Sachsen-Anhalt 213 Mio. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach das einem Anstieg um 30 Mio. EUR (+16,7 %) gegenüber 2024. Rein rechnerisch wurden somit 100 EUR pro Kopf für Sozialhilfe ausgegeben. Ausgaben für Hilfe zur Pflege im Vergleich zu 2024 um 22,5 % gestiegen Die Hilfe zur Pflege war dabei der größte Kostenfaktor. Sie lag anteilmäßig im zurückliegenden Jahr bei 62,3 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 133 Mio. EUR (gegenüber 2024: +22,5 %; +24 Mio. EUR). Schwerpunkt bildeten die Ausgaben für die Pflege in Einrichtungen (107 Mio. EUR). Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt knapp 1/4 der Gesamtausgaben Eine tendenziell ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Diese betrugen 2025 knapp 51 Mio. EUR. Das waren 23,7 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig netto ein Anstieg um 6,8 % (+4 Mio. EUR) zum Vorjahr. Diese Leistungen erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Deckung der Bedarfe des täglichen Lebens und der sozialen Teilnahme. Über 25 Mio. EUR zahlten die öffentlichen Träger 2025 für Krankenbehandlungen und weitere Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zählen auch vorbeugende Gesundheitshilfen, Hilfen zur Familienplanung und die Übernahme der Versicherungsbeiträge. 2025 wurden rund 4 Mio. EUR für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und anderer Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie die Zahlung von Blindenhilfe, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes oder die Übernahme von Bestattungskosten gewährt.

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Methodische Hinweise: Die Angaben stammen auf der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), die auf Verwaltungsdaten beruht. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Thema Öffentliche Sozialleistungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.