Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gössenheim fasst Beschlüsse zu Erläuterungen, Aufgabenverteilung, Entschädigung, FlurbG-Bestimmungen, Beauftragten, Wegbaumeister und Pflanzmeister; Beschlussfähigkeit bestätigt
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
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Dorferneuerung Gössenheim 3 Gemeinde Gössenheim, Landkreis Main-Spessart Bekanntmachung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sit- zung vom 13.07.2026 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über: 1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenvertei- lung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder 1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsge- setz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestim- mungen 1.2. Bestellung des “örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vor- stands” 1.3. Bestellung des Wegebaumeisters 1.4. Bestellung des Pflanzmeisters 1.5. Sitzungen des Vorstands 1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder 1.7. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit gewählt)
Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge), Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeits- leistungen) 2.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE – 2.2. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen) 2.3. Bestellung der Kassenprüfer
Datenschutz
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Sonstiges 4.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen 4.2. Schutz von Bodendenkmälern 4.3. Schutz der vorhandenen Grünbestände 4.4. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt 4.5. Hinterlegung der Beschlussniederschriften 4.6. Bekanntmachungen 4.7. Bekanntmachung dieser Niederschrift Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung, die Datenschutzge- schäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - sind dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beigefügt. Würzburg, 16.07.2026 gez. Joachim Sauer Technischer Amtsrat
UnserZeichen,BittebeiAntwortangeben ALE-UFR-A3-7571-9-13-39 NiederschriftüberdieVorstandssitzung DorferneuerungGössenheim3 GemeindeGössenheim,LandkreisMain-Spessart Anlage(n) HinweisefürdenörtlichBeauftragen HinweisefürdenWegebau-undPflanzmeister Ort: SitzungssaalZehntscheuneGössenheim Datum: Montag,13.Juli2026 Tagesordnung: 1. ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder 1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26Flurbereinigungsge- setz FlurbG, Art.2und3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmun- gen 1.2 BestellungdesörtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands" 1.3 BestellungdesWegbaumeisters 1.4 BestellungdesPflanzmeisters 1.5 SitzungendesVorstands 1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder 1.7 VerpflichtungvonVorstandsmitgliedern(soferninAbwesenheit gewählt) 2. Kassen-undRechnungswesen,Vorschüsse(späterBeiträge), VerrechnungssätzefürEigenleistungenderTeilnehmer(Arbeits- leistungen) 2.1 VerbandfürLändlicheEntwicklungUnterfranken VLE 2.2 BestimmungenüberLeistungenderTeilnehmer(Arbeits-und Fuhrleistungen) 2.3 BestellungderKassenprüfer 3. Datenschutz 4. Sonstiges 4.1 MeldungvonHaftpflichtschadensfällenundArbeitsunfällen 4.2 SchutzvonBodendenkmälern 4.3 SchutzdervorhandenenGrünbestände Seite1von12 1
4.4 ÖffentlicheZustellunganBeteiligtemitunbekanntemAufenthalt 4.5 HinterlegungderBeschlussniederschriften 4.6 Bekanntmachungen 4.7 BekanntmachungdieserNiederschrift Anwesend: 1. DerVorsitzendedesVorstands derTeilnehmergemeinschaft: JoachimSauer G7' 2. DieStellvertreterindesVorsitzen- den: JulianeEnglert 3. Vorstandsmitglieder: PeterScheidt AndreasHack V UlrichAmmersbach EdithFeser LZ. EgonVVirthmann 1.Bgm.KarstenHeeschen 4. DieStellvertreter: MatthiasMehler V BerndMühlrath PeterKensy ChristianeGössl KlausSchäfer
2.Bgm.ErichFenn DerVorsitzendehatdenVorstandderTeil- nehmergemeinschaftzurheutigenSitzung einberufen.DieGesamtzahlderVorstandsmit- gliederbeträgt7;dienebenbezeichnetenMit- gliederdesVorstandssinderschienen. verhinderteVor- vertretendurch: standsmitglieder: Die weiteren nebenstehendenStellvertre- ternehmenberatendanderSitzungteil. Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVor- standsomitbeschlussfähig. DerVorstandbeschließtmitdembeidenein- zelnenBeschlusspunkteneigensvermerkten Abstimmungsverhältnis: 5. Zuhörer: Personen Seite2von12 2
ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung imVorstand, EntschädigungderVorstandsmitglieder 1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26FlurbG,Art.2und 3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmungen DerVorsitzendeklärtedenVorstandeingehendüberdieihmnachdem FlurbereinigungsgesetzunddensonsteinschlägigenBestimmungenzu- stehendenRechteundPflichtenauf.ErüberreichtehierzujedemVor- standsmitgliedeinExemplarPraxisleitfaden-Teilnehmergemeinschaft-, sowieeinenSonderdruckFlurbereinigungsrecht. AufgabedesVorstandsistes,dieGeschäftederTeilnehmergemeinschaft zuführensowiediederTeilnehmergemeinschaftübertragenenAufgaben wahrzunehmen. Hierzuisteserforderlich,dasssichclerVorsitzendeunddieübrigenMit- gliederdesVorstandsgegenseitiglaufendüberdenStandderDorferneue- rungsowiewichtigeAngelegenheitenunterrichten.DenörtlichenMitglie- dernkommtesvorallemzu,dieVerbindungmitdenTeilnehmernundBür- gernzupflegen.DieMitgliederdesVorstandssindverpflichtet,Mehrheits- beschlüssemitzutragen,sowievertrauensvollundzumWohlederAllge- meinheitzusammenzuarbeiten. DerVorstandermächtigtdenVorsitzendenimInteresseeineszügi- genVerfahrensablaufes,ZahlungsverpflichtungenbiszueinemBe- tragvon10.000 einzugehen.DerVorsitzendekannAufgabenund BefugnisseaufseineStellvertreterübertragen. Angenommenmit 7 gegen 5 Stimmen. 1.2 Bestellungdes"örtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands" (örtlichBeauftragter), DerVorstandbestelltzumörtlichBeauftragtendasVorstandsmitglied. ( e I cte DerörtlichBeauftragteist,ohneStellvertreterdesVorsitzendenzusein, diesemfürdieörtlicheÜberwachungderAusführungvonVorstandsbe- schlüssenverantwortlich.ErhatdemVorsitzendenvonwichtigenVor- kommnissenumgehendzuberichten.ZudiesemZweckmüssenauchdie Vorstandsmitglieder,denenbesondereAufgabenzugewiesensind,den örtlichBeauftragtenüberallefürdenVerfahrensablaufwichtigenGescheh- nisseinnerhalbihresArbeitsbereicheslaufendunterrichten.Der Seite3von12 3
VorsitzendeermächtigtdenörtlichBeauftragtenschriftlicheWillenserklä- rungengegenüberderTeilnehmergemeinschaftentgegenzunehmen,das EingangsdatumistdemSchreibenfestzuhalten. Angenommenmit 7 gegen £ Stimmen. DerVorsitzendehändigtedemörtlichBeauftragenschriftlicheHinweisezu dieserFunktionaus. 1.3 BestellungdesWegbaumeisters DerVorstandbestelltzumWegbaumeisterdasstellv.Vorstandsmitglied undzuseinemStellvertreter /- DerWegbaumeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:
- MitwirkungbeidenBaumaßnahmen,
- UnterstützungderörtlichenBauüberwachungundderBauoberlei- tung,
- MitwirkungbeiderUnterhaltungdergemeinschaftlichenAnlagen (Wege,Gräbenusw.)biszurÜbergabeaneinengeeignetenTrä- ger. Angenommenmit gegen Stimmen. DerVorsitzendehändigtedemWegbaumeisterschriftlicheHinweisezu dieserFunktionaus.DiefolgendenSicherheitsvorschriftensindzubeach- ten:
- AllgemeineVorschriftenfürSicherheitundGesundheitsschutzder SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau
- BekanntmachungdesBayerischenStaatsministeriumsderFinan- zenüberdieSicherheitsrichtlinienfürVermessungenaufStraßen inBayernvom23.April1986(FMBI.S.17)
- GemeinsameBekanntmachungderBayerischenStaatsministerien derFinanzen,fürLandesentwicklungundHeimatundfürErnäh- rung,LandwirtschaftundForstenüberdasBetretenvonBahnanla- genbeiVermessungsarbeiten(BeBVermBek)vom2.Januar2016 (FMBI.S.17) Seite4von12 4
z DieeinschlägigenVorschriftenderDeutschenGesetzlichenUnfall- versicherung,insbesondere:DGUVVorschrift1-Grundsätzeder Prävention,DGUVVorschrift29-ArbeitenimBereichvonGleisen, Steinbrüche,GrabungenundHalden,DGUVVorschrift38 Bauar- beiten,DGUVVorschrift55-Winden,Hub-undZuggeräte,DGUV Vorschrift77-ArbeitenimBereichvonGleisen.
- AnweisungzumSchutzeunterirdischerTelekommunikationslinien und-anlagenderDeutschenTelekombeiArbeitenAnderer(Kabel- schutzanweisung) DieseSicherheitsvorschriftenkönnenüberdieInternetseitedes StaatsministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft,ForstenundTourismus unter https://www.stmelf.bavern.de/landentwicklung/dokumentationenlfachbeitiaeg e-und-fachthemen/index.html eingesehenundheruntergeladenwerden. NebendenallgemeinenVorschriftenzurUnfallverhütungsindinAbhängig- keitderverschiedenenArbeitenweitergehendeUnfallverhütungsvorschriften einzuhalten.BeiBauarbeitensindzudemVorschriftenzumSchutzvonVer- undEntsorgungsleitungenzubeachten.Diejeweilszutreffendenbzw.wei- terführendenVorschriftensindmit Vorstandsvorsitzendenbzw.derBaulei- tungabzustimmen. 1.4 BestellungdesPflanzmeisters DerVorstandbestelltzumPflanzmeisterdasstellv.Vorstandsmitglied ig.dreaf undzuseinemStellvertreter X /4-1Aeki DerPflanzmeisterhatvorallemfolgendeAufgaben: MitarbeitbeiderErhebungundErhaltungderbestehendenwertvollen KleinstrukturenundLandschaftsbestandteile, MitwirkungbeidenlandschaftspflegerischenMaßnahmen, MitwirkungbeiderErhaltungundPflegederLandschaftsbestandteilebis zurÜbergabeaneinengeeignetenTräger. Angenommenmit 7 gegen 0 Stimmen. Seite5von12 5
-Zr DerVorsitzendehändigtedemPflanzmeisterschriftlicheHinweisezudie- serFunktionaus. 1.5 SitzungendesVorstands DieSitzungendesVorstandsderTeilnehmergemeinschaftkönnenöffent- lichabgehaltenwerden,soweitdemnichtRücksichtenaufdasWohlder AllgemeinheitoderberechtigteAnsprücheeinzelnerTeilnehmerentgegen- stehen.DieSitzungenkönnenauchmittelsVideo-undTelefonkonferenz durchgeführtwerden. DieVorstandsmitgliedersindzurVerschwiegenheitbezüglichderineiner nichtöffentlichenSitzungbehandeltenAngelegenheitenverpflichtet. DieVorstandsmitgliederwerdenvomVorsitzendenunterAngabederTa- gesordnungzuSitzungenschriftlich,mündlich,fernmündlichoderelektro- nisch,z.B.perE-Mail,geladen.DemVorsitzendenbleibtdieArtderLa- dungüberlassen.ErkannsichhierfürauchderGemeindeodereinesBo- tenbedienen.VonbesonderenFällenabgesehen,solleineLadungsfrist von1Wocheeingehaltenwerden. IsteinVorstandsmitgliedverhindert,sohatesvonsichausseinenStellver- treterzuverständigen.Entsprechendesgilt,wenneinVorstandsmitgliedan einerAngelegenheitpersönlichbeteiligtistoderalsbefangengeltenkann. DieBeteiligtenundBürgersol.H eiiauföffentlicheSitzungendesVor-
standesingeeigneterWeise, durchHinweisanderAnschlagta- feloderimGemeindeblatt,Aaufmerksamgemachtwerden. de, 4(27 dert,e,-1 «77 Angenommenmit 7 gegen 0 Stimmen. 1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder DieEntschädigungfürSitzungenundandereVorstandstätigkeiten(Führen vonLohnlisten,AusführungvonLadungenusw.)erfolgtjeangefangener StundeinHöhederjeweilsgültigenzuschussfähigenHöchstsätze,das sindzurZeit12,15 /Std. DieobengenannteRegelunggiltauchfürdiestellvertretendenVor- standsmitglieder,wennsieanSitzungenvonbesondererWichtigkeit (z.B.konstituierendeSitzung,Wertermittlung,