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title: "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gössenheim fasst Beschlüsse zu Erläuterungen, Aufgabenverteilung, Entschädigung, FlurbG-Bestimmungen, Beauftragten, Wegbaumeister und Pflanzmeister; Beschlussfähigkeit bestätigt"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:17:00Z"
source: "https://www.ale-unterfranken.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/aemter/unterfranken/dateien/ale-ufr-a3-7571-9-1-12__%C3%B6bek_-_niederschrift_%C3%BCber_die_1._vs_.pdf"
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  - name: "agriculture"
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    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "data protection policy"
    identifier: "medtop:20000627"
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  - "Main-Spessart"
  - "Munich"
  - "Würzburg"
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Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gössenheim fasst Beschlüsse zu Erläuterungen, Aufgabenverteilung, Entschädigung, FlurbG-Bestimmungen, Beauftragten, Wegbaumeister und Pflanzmeister; Beschlussfähigkeit bestätigt

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

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Dorferneuerung Gössenheim 3
Gemeinde Gössenheim, Landkreis Main-Spessart
Bekanntmachung
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sit-
zung vom 13.07.2026 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen
über:
1.
Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenvertei-
lung im Vorstand, Entschädigung der Vorstandsmitglieder
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 – 26 Flurbereinigungsge-
setz –FlurbG–, Art. 2 und 4 AGFlurbG sowie zu den Vollzugsbestim-
mungen
1.2. Bestellung des "örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vor-
stands"
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Sitzungen des Vorstands
1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
1.7. Verpflichtung von Vorstandsmitgliedern (sofern in Abwesenheit
gewählt)

2.
Kassen- und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge),
Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeits-
leistungen)
2.1. Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken – VLE –
2.2. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.3. Bestellung der Kassenprüfer

3.
Datenschutz

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4.
Sonstiges
4.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
4.2. Schutz von Bodendenkmälern
4.3. Schutz der vorhandenen Grünbestände
4.4. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
4.5. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
4.6. Bekanntmachungen
4.7. Bekanntmachung dieser Niederschrift
Die Niederschrift über die erste Vorstandssitzung, die Datenschutzge-
schäftsordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die
Satzung des Verbandes für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE -
sind dieser Bekanntmachung zur Einsichtnahme beigefügt.
Würzburg, 16.07.2026
gez. Joachim Sauer
Technischer Amtsrat

UnserZeichen,BittebeiAntwortangeben
ALE-UFR-A3-7571-9-13-39
NiederschriftüberdieVorstandssitzung
DorferneuerungGössenheim3
GemeindeGössenheim,LandkreisMain-Spessart
Anlage(n)
HinweisefürdenörtlichBeauftragen
HinweisefürdenWegebau-undPflanzmeister
Ort:
SitzungssaalZehntscheuneGössenheim
Datum:
Montag,13.Juli2026
Tagesordnung:
1.
ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung
imVorstand,EntschädigungderVorstandsmitglieder
1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26Flurbereinigungsge-
setz
FlurbG,
Art.2und3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmun-
gen
1.2 BestellungdesörtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands"
1.3 BestellungdesWegbaumeisters
1.4 BestellungdesPflanzmeisters
1.5 SitzungendesVorstands
1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder
1.7 VerpflichtungvonVorstandsmitgliedern(soferninAbwesenheit
gewählt)
2.
Kassen-undRechnungswesen,Vorschüsse(späterBeiträge),
VerrechnungssätzefürEigenleistungenderTeilnehmer(Arbeits-
leistungen)
2.1 VerbandfürLändlicheEntwicklungUnterfranken VLE
2.2 BestimmungenüberLeistungenderTeilnehmer(Arbeits-und
Fuhrleistungen)
2.3 BestellungderKassenprüfer
3.
Datenschutz
4.
Sonstiges
4.1 MeldungvonHaftpflichtschadensfällenundArbeitsunfällen
4.2 SchutzvonBodendenkmälern
4.3 SchutzdervorhandenenGrünbestände
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1

4.4 ÖffentlicheZustellunganBeteiligtemitunbekanntemAufenthalt
4.5 HinterlegungderBeschlussniederschriften
4.6 Bekanntmachungen
4.7 BekanntmachungdieserNiederschrift
Anwesend:
1.
DerVorsitzendedesVorstands
derTeilnehmergemeinschaft:
JoachimSauer
G7'
2.
DieStellvertreterindesVorsitzen-
den:
JulianeEnglert
3.
Vorstandsmitglieder:
PeterScheidt
AndreasHack
V
UlrichAmmersbach
EdithFeser
LZ.
EgonVVirthmann
1.Bgm.KarstenHeeschen
4.
DieStellvertreter:
MatthiasMehler V
BerndMühlrath
PeterKensy
ChristianeGössl
KlausSchäfer
------
2.Bgm.ErichFenn
DerVorsitzendehatdenVorstandderTeil-
nehmergemeinschaftzurheutigenSitzung
einberufen.DieGesamtzahlderVorstandsmit-
gliederbeträgt7;dienebenbezeichnetenMit-
gliederdesVorstandssinderschienen.
verhinderteVor-
vertretendurch:
standsmitglieder:
Die weiteren nebenstehendenStellvertre-
ternehmenberatendanderSitzungteil.
Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVor-
standsomitbeschlussfähig.
DerVorstandbeschließtmitdembeidenein-
zelnenBeschlusspunkteneigensvermerkten
Abstimmungsverhältnis:
5.
Zuhörer:
Personen
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2

-
1.
ErläuterungenzurTeilnehmergemeinschaft,Aufgabenverteilung
imVorstand, EntschädigungderVorstandsmitglieder
1.1 ErläuterungenundBestimmungenzu§§16 26FlurbG,Art.2und
3AGFlurbGsowiezudenVollzugsbestimmungen
DerVorsitzendeklärtedenVorstandeingehendüberdieihmnachdem
FlurbereinigungsgesetzunddensonsteinschlägigenBestimmungenzu-
stehendenRechteundPflichtenauf.ErüberreichtehierzujedemVor-
standsmitgliedeinExemplarPraxisleitfaden-Teilnehmergemeinschaft-,
sowieeinenSonderdruckFlurbereinigungsrecht.
AufgabedesVorstandsistes,dieGeschäftederTeilnehmergemeinschaft
zuführensowiediederTeilnehmergemeinschaftübertragenenAufgaben
wahrzunehmen.
Hierzuisteserforderlich,dasssichclerVorsitzendeunddieübrigenMit-
gliederdesVorstandsgegenseitiglaufendüberdenStandderDorferneue-
rungsowiewichtigeAngelegenheitenunterrichten.DenörtlichenMitglie-
dernkommtesvorallemzu,dieVerbindungmitdenTeilnehmernundBür-
gernzupflegen.DieMitgliederdesVorstandssindverpflichtet,Mehrheits-
beschlüssemitzutragen,sowievertrauensvollundzumWohlederAllge-
meinheitzusammenzuarbeiten.
DerVorstandermächtigtdenVorsitzendenimInteresseeineszügi-
genVerfahrensablaufes,ZahlungsverpflichtungenbiszueinemBe-
tragvon10.000 einzugehen.DerVorsitzendekannAufgabenund
BefugnisseaufseineStellvertreterübertragen.
Angenommenmit
7
gegen
5
Stimmen.
1.2 Bestellungdes"örtlichBeauftragtendesVorsitzendendesVorstands"
(örtlichBeauftragter),
DerVorstandbestelltzumörtlichBeauftragtendasVorstandsmitglied.
(
e
I cte
DerörtlichBeauftragteist,ohneStellvertreterdesVorsitzendenzusein,
diesemfürdieörtlicheÜberwachungderAusführungvonVorstandsbe-
schlüssenverantwortlich.ErhatdemVorsitzendenvonwichtigenVor-
kommnissenumgehendzuberichten.ZudiesemZweckmüssenauchdie
Vorstandsmitglieder,denenbesondereAufgabenzugewiesensind,den
örtlichBeauftragtenüberallefürdenVerfahrensablaufwichtigenGescheh-
nisseinnerhalbihresArbeitsbereicheslaufendunterrichten.Der
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3

VorsitzendeermächtigtdenörtlichBeauftragtenschriftlicheWillenserklä-
rungengegenüberderTeilnehmergemeinschaftentgegenzunehmen,das
EingangsdatumistdemSchreibenfestzuhalten.
Angenommenmit
7
gegen
£
Stimmen.
DerVorsitzendehändigtedemörtlichBeauftragenschriftlicheHinweisezu
dieserFunktionaus.
1.3 BestellungdesWegbaumeisters
DerVorstandbestelltzumWegbaumeisterdasstellv.Vorstandsmitglied
undzuseinemStellvertreter
/-
DerWegbaumeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:
- MitwirkungbeidenBaumaßnahmen,
- UnterstützungderörtlichenBauüberwachungundderBauoberlei-
tung,
- MitwirkungbeiderUnterhaltungdergemeinschaftlichenAnlagen
(Wege,Gräbenusw.)biszurÜbergabeaneinengeeignetenTrä-
ger.
Angenommenmit
gegen
Stimmen.
DerVorsitzendehändigtedemWegbaumeisterschriftlicheHinweisezu
dieserFunktionaus.DiefolgendenSicherheitsvorschriftensindzubeach-
ten:
- AllgemeineVorschriftenfürSicherheitundGesundheitsschutzder
SozialversicherungfürLandwirtschaft,ForstenundGartenbau
- BekanntmachungdesBayerischenStaatsministeriumsderFinan-
zenüberdieSicherheitsrichtlinienfürVermessungenaufStraßen
inBayernvom23.April1986(FMBI.S.17)
- GemeinsameBekanntmachungderBayerischenStaatsministerien
derFinanzen,fürLandesentwicklungundHeimatundfürErnäh-
rung,LandwirtschaftundForstenüberdasBetretenvonBahnanla-
genbeiVermessungsarbeiten(BeBVermBek)vom2.Januar2016
(FMBI.S.17)
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4

z
DieeinschlägigenVorschriftenderDeutschenGesetzlichenUnfall-
versicherung,insbesondere:DGUVVorschrift1-Grundsätzeder
Prävention,DGUVVorschrift29-ArbeitenimBereichvonGleisen,
Steinbrüche,GrabungenundHalden,DGUVVorschrift38 Bauar-
beiten,DGUVVorschrift55-Winden,Hub-undZuggeräte,DGUV
Vorschrift77-ArbeitenimBereichvonGleisen.
- AnweisungzumSchutzeunterirdischerTelekommunikationslinien
und-anlagenderDeutschenTelekombeiArbeitenAnderer(Kabel-
schutzanweisung)
DieseSicherheitsvorschriftenkönnenüberdieInternetseitedes
StaatsministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft,ForstenundTourismus
unter
https://www.stmelf.bavern.de/landentwicklung/dokumentationenlfachbeitiaeg
e-und-fachthemen/index.html
eingesehenundheruntergeladenwerden.
NebendenallgemeinenVorschriftenzurUnfallverhütungsindinAbhängig-
keitderverschiedenenArbeitenweitergehendeUnfallverhütungsvorschriften
einzuhalten.BeiBauarbeitensindzudemVorschriftenzumSchutzvonVer-
undEntsorgungsleitungenzubeachten.Diejeweilszutreffendenbzw.wei-
terführendenVorschriftensindmit Vorstandsvorsitzendenbzw.derBaulei-
tungabzustimmen.
1.4 BestellungdesPflanzmeisters
DerVorstandbestelltzumPflanzmeisterdasstellv.Vorstandsmitglied
ig.dreaf
undzuseinemStellvertreter
X /4-1Aeki
DerPflanzmeisterhatvorallemfolgendeAufgaben:
MitarbeitbeiderErhebungundErhaltungderbestehendenwertvollen
KleinstrukturenundLandschaftsbestandteile,
MitwirkungbeidenlandschaftspflegerischenMaßnahmen,
MitwirkungbeiderErhaltungundPflegederLandschaftsbestandteilebis
zurÜbergabeaneinengeeignetenTräger.
Angenommenmit
7
gegen
0
Stimmen.
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5

-Zr
DerVorsitzendehändigtedemPflanzmeisterschriftlicheHinweisezudie-
serFunktionaus.
1.5 SitzungendesVorstands
DieSitzungendesVorstandsderTeilnehmergemeinschaftkönnenöffent-
lichabgehaltenwerden,soweitdemnichtRücksichtenaufdasWohlder
AllgemeinheitoderberechtigteAnsprücheeinzelnerTeilnehmerentgegen-
stehen.DieSitzungenkönnenauchmittelsVideo-undTelefonkonferenz
durchgeführtwerden.
DieVorstandsmitgliedersindzurVerschwiegenheitbezüglichderineiner
nichtöffentlichenSitzungbehandeltenAngelegenheitenverpflichtet.
DieVorstandsmitgliederwerdenvomVorsitzendenunterAngabederTa-
gesordnungzuSitzungenschriftlich,mündlich,fernmündlichoderelektro-
nisch,z.B.perE-Mail,geladen.DemVorsitzendenbleibtdieArtderLa-
dungüberlassen.ErkannsichhierfürauchderGemeindeodereinesBo-
tenbedienen.VonbesonderenFällenabgesehen,solleineLadungsfrist
von1Wocheeingehaltenwerden.
IsteinVorstandsmitgliedverhindert,sohatesvonsichausseinenStellver-
treterzuverständigen.Entsprechendesgilt,wenneinVorstandsmitgliedan
einerAngelegenheitpersönlichbeteiligtistoderalsbefangengeltenkann.
DieBeteiligtenundBürgersol.H
eiiauföffentlicheSitzungendesVor-

standesingeeigneterWeise,
durchHinweisanderAnschlagta-
feloderimGemeindeblatt,Aaufmerksamgemachtwerden.
de, 4(27
dert,e,-1
«77
Angenommenmit
7
gegen
0
Stimmen.
1.6 EntschädigungderehrenamtlichenVorstandsmitglieder
DieEntschädigungfürSitzungenundandereVorstandstätigkeiten(Führen
vonLohnlisten,AusführungvonLadungenusw.)erfolgtjeangefangener
StundeinHöhederjeweilsgültigenzuschussfähigenHöchstsätze,das
sindzurZeit12,15 /Std.
DieobengenannteRegelunggiltauchfürdiestellvertretendenVor-
standsmitglieder,wennsieanSitzungenvonbesondererWichtigkeit
(z.B.konstituierendeSitzung,Wertermittlung,