Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Schlussfeststellung Dorferneuerung Neustadt am Main 2, Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart; Verfahren abgeschlossen, Teilnehmergemeinschaft erloschen

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

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Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes – Schlussfeststellung Dorferneuerung Neustadt am Main 2 Gemeinde Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart Bekanntmachung Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken hat am 05.08.2026 in oben genanntem Verfahren die Schlussfeststellung erlassen. Die öffentli- che Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes erfolgt gem. Art. 12 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG). Die nachfolgende Schlussfeststellung ist Bestandteil dieser Bekanntma- chung. Würzburg, 22.07.2026 gez. Philipp Grümpel Bauoberrat

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Würzburg, 21.07.2026 Schlussfeststellung

Dorferneuerung Neustadt am Main 2 Gemeinde Neustadt a.Main, Landkreis Main-Spessart Das Verfahren Neustadt am Main 2 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereini- gungsgesetz). Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Neustadt a. Main 2 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Zeller Straße 40, 97082 Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg) eingelegt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek- tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! gez. Jürgen Eisentraut Behördenleiter