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title: "Bundesprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW) ausgeschöpft in Wohngebäuden; Rund 26.800 Wohneinheiten zugesagt"
sdDatePublished: "2026-08-06T08:59:00Z"
source: "http://bbu.de/beitraege/foerdermittel-fuer-barrierereduzierung-2026-ausgeschoepft"
topics:
  - name: "economy"
    identifier: "medtop:20000344"
locations:
  - "Germany"
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Bundesprogramm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (KfW) ausgeschöpft in Wohngebäuden; Rund 26.800 Wohneinheiten zugesagt

Fördermittel für Barrierereduzierung 2026 ausgeschöpft | Fachinformation

Das Bundesprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (KfW) zur Förderung barrierearmer Umbauten in Wohngebäuden ist seit dem 30. Juli ausgeschöpft. Ziel des Programms ist die Reduzierung baulicher Barrieren im Wohnungsbestand, etwa durch bodengleiche Duschen, den Abbau von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen. Dadurch können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen länger im eigenen Zuhause wohnen.

Für das Jahr 2026 standen Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung.

Gefördert wurden Einzelmaßnahmen mit 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ betrug der Zuschuss 12,5 % (max. 6.250 Euro).

Seit dem 8. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten erteilt. Grundlage waren rund 21.400 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 46,1 Mio. Euro. Im Durchschnitt wurden rund 1.720 Euro je Wohneinheit gefördert.

Die Förderung ist als Objektförderung ausgestaltet. Barrierearme Wohnungen stehen somit auch nach einem späteren Auszug den nachfolgenden Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung.

Die schnelle Ausschöpfung der Mittel unterstreicht die hohe Nachfrage nach barrierearmen Beständen und den anhaltenden Anpassungsbedarf angesichts demografischer Entwicklungen. Für Wohnungsunternehmen bleibt die Integration der Barrierereduzierung in Instandhaltungs- und Modernisierungszyklen zentral, insbesondere bei Bädern, Hauseingängen und der vertikalen Erschließung.

Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist eine verlässliche, überjährig verfügbare Förderung notwendig. Der BBU setzt sich für eine Verstetigung und – im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten – für eine Aufstockung der Mittel ein, um die hohe Nachfrage zu bedienen, Planungssicherheit zu schaffen und Umsetzungsquoten zu erhöhen.

Für die weitere Planung ist mit zeitlich begrenzten Antragsfenstern und limitierten Jahrestöpfen zu rechnen. Eine frühzeitige Projektvorbereitung sowie die Prüfung ergänzender Finanzierungsquellen (z. B. Landesprogramme) können Umsetzungsfähigkeit und Planungssicherheit verbessern.

T +49 (30) 89781 - 130

Fördermittel für Barrierereduzierung 2026 ausgeschöpft